Sie wurden bei ihrer Kapitalanlage in einen Fonds nicht richtig beraten und es wurden ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten. Erst im Nachhinein haben Sie erkannt, dass die Anlage für ihre Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich wünschen, die
Beteiligung eher heute als morgen wieder los zu sein. Für viele Anleger werden
dabei allerdings hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu
überwindenden Hürde. Vor allem dann, wenn man über keine
Rechtsschutzversicherung verfügt, oder diese keine Kostenübernahme genehmigen
will.
In solchen Fällen ist dann auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Der BSZ e.V. bietet Fördermitgliedern der Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der eine ehrliche
Einschätzung der Chancen zum Ausstieg aus der Fondsbeteiligung oder den
Ausgleich eines finanziellen Schadens vermittelt.
Klagen?
Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von
Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld
einzuklagen. „Sicher ist das allerdings nicht“, warnt Horst Roosen, Vorstand
des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit
1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger
nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit
seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der
Richter gesprochen hat.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten!
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen
Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische
Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen
Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für
den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen. Die Geschäftsgebühr, sie richtet sich nach dem Streitwert, die Ihnen
der Anwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit berechnet beträgt in etwa bei
einem Streitwert von: 10.000,- Euro – 745.40 Euro +19% USt., bei einem
Streitwert von 100.000,- Euro – Honorar = 1.973,90 Euro + 19% USt.
Die BSZ® e.V.
Solidargemeinschaft nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab.
Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern
über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von
Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher
Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den
eingereichten Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um
einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen
Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus, um die Angelegenheit erfolgreich zu
beenden. Als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen Sie
dann im Erfolgsfall von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag an die BSZ
e.V. Fördergemeinschaft.
Führen die außergerichtlichen Bemühungen nicht zum Erfolg
entstehen dem Mitglied der Fördergemeinschaft keine Kosten. Der mit dem Fall
betraute Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn
eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Das
Fördermitglied erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches Sie dann annehmen oder ablehnen können.
Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Fazit:
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche
konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, können
Sie gerne den Beitritt zu der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice“ beantragen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die „BSZ e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Direkter Link zum Anmeldeformular: https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
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