Anleger der Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung
(BWF).schließt 75%-Vergleich mit
Anlageberater.
Ein von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretener
Anleger hat vor dem Landgericht Marburg mit seinem Anlageberater einen
Vergleich geschlossen, wonach dieser ihm 75 % des von ihm an die Berliner
Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) bezahlten Betrages als Schadensersatz
bezahlt.
Geklagt hatte ein Anleger, der aufgrund der Beratung eines
Anlageberaters die Kapitalanlage der BWF-Stiftung gezeichnet hatte. Dies,
obwohl der Anleger dem Berater zuvor jeweils mitgeteilt hatte, dass er nur eine
sichere Kapitalanlage suchen würde. Gleichwohl empfahl der Berater dem Anleger
den Erwerb des Goldes bei der BWF Stiftung.
Nachdem die Rechtsanwälte Klage gegen den Berater
eingereicht hatte, sah dieser anscheinend die geringen Erfolgsaussichten für
eine erfolgreiche Verteidigung ein und bot dem Anleger einen Vergleich an, der
eine Schadenswiedergutmachung zu drei Viertel vorsah. Diesen Vergleich nahm der
Anleger gerne an.
„Dieser Vergleich
bestätigt unsere Rechtsansicht, dass es sich bei der Kapitalanlage der BWF
Stiftung um ein von Beginn an unplausibles Anlagekonstrukt handelte“, so der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.,. „Es zeigt sich somit, dass gute
Erfolgsaussichten für die Geschädigten bestehen, ihre Verluste zu reduzieren.“
Hierfür kommt insbesondere ein Vorgehen gegen Anlageberater
in Betracht. „Wie uns unsere Mandanten übereinstimmend mitgeteilt haben, wurde
der Erwerb der Goldbarren als risikolose Geldanlage empfohlen. Dies, obwohl das
Anlagekonzept unserer Ansicht nach nicht hinreichend plausibel ist. Denn wir
können nicht nachvollziehen, wie eigentlich die Gewinne, die an die Anleger
ausgeschüttet werden sollten, erwirtschaftet werden sollten. Die von der der
Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) vorgestellte Begründung
überzeugt uns nicht wirklich“, so Rechtsanwalt Luber weiter. „Da zu den
Pflichten einer ordnungsgemäßen Anlageberatung aber insbesondere eben auch die
Plausibilitätsprüfung gehört, besteht in der Verletzung dieser Pflicht der
Ansatzpunkt für einen Schadensersatzanspruch der Anleger.“
Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes grundsätzlich
erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet,
dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Anleihen empfohlen haben,
ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger
aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach,
machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich
schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht
nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres
Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine
ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung (BWF)anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF) kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 09.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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