Donnerstag, Juni 09, 2016

DEUTSCHE BIOFONDS AG: DEMNÄCHST ERSTE GERICHTSVERHANDLUNGEN ÜBER SCHADENSERSATZKLAGEN

Für die Geschädigten der Deutsche Biofonds AG, die mit Hydropower VI und Hydropower VII ihr Geld verloren haben, könnte es demnächst auch einmal gute Nachrichten geben. Schon im Juli soll über sieben Schadensersatzklagen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Witt Rechtsanwälte vor Gericht verhandelt werden. Die Chancen auf positive Urteile sind gut.


Schadensersatzklagen schnell erhoben

Wir berichteten schon frühzeitig über die Probleme mit der Deutsche Biofonds AG und Yaver Demir. Für ihre Mandanten erhoben die Rechtsanwälte 2015 nach ihrer Kenntnis die ersten Klagen auf Schadensersatz bei verschiedenen Gerichten. Diese Klagen richten sich gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Berater, die ihren Kunden Hydropower VI und Hydropower VII empfohlen haben. Diese schnelle Reaktion dürfte jetzt Früchte tragen, da allein im Juli bereits über sieben Klagen gerichtlich verhandelt werden soll. Es könnte daher schon bald erste Urteile zugunsten der Geschädigten geben.

Weitere Hintergrundinformationen bestätigen die Täuschung der Anleger

Im Zusammenhang mit den Schadensersatzklagen recherchierten die Rechtsanwälte weiter zu den Hintergründen von Hydropower VI und Hydropower VII bzw. der Deutsche Biofonds AG. Dabei konnten insbesondere von ehemaligen Mitarbeitern Yaver Demirs interessante Erkenntnisse gewonnen werden. Es stellte sich insbesondere heraus, dass weder die Deutsche Biofonds AG noch andere Gesellschaften Yaver Demirs über die behaupteten Erfahrungen und die angebliche Leistungsbilanz verfügten. Die Deutsche Biofonds AG hatte kein einziges Projekt im Bereich der Wasserkraft oder anderweitig erfolgreich realisiert.

Schadensersatz wegen fehlerhafter Aufklärung

Für die Anleger waren diese Umstände nicht ersichtlich. Sie hätten aber bei der Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und bei der Plausibilitätskontrolle auffallen müssen, zu der Anlageberater verpflichtet sind. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Witt gehen daher davon aus, dass die Gerichte Schadensersatzansprüche in beide Richtungen bestätigen werden.

Betroffene Anleger sollten sich daher anwaltlich über ihre Möglichkeiten beraten lassen. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer Klage. Geschädigte sollten darauf achten, dass ihre Ansprüche in alle Richtungen geprüft werden. Das betrifft insbesondere den persönlichen Berater, wenn dieser nicht Mitarbeiter der Deutsche Biofonds Gruppe war.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

witt

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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