Anleger der insolventen Agrofinanz GmbH müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 21. Juni 2016 anmelden. Nachdem die Gesellschaft Ende 2015 Insolvenz beantragt hatte, wurde das Hauptinsolvenzverfahren am Amtsgericht Kleve nun eröffnet (Az.: 32 IN 95/15).
Die Insolvenz der Agrofinanz GmbH hatte sich bereits
abgezeichnet. Denn die Finanzaufsicht BaFin hatte der Gesellschaft die
Rückabwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts und die Rückzahlung
der angenommenen Gelder an die Anleger aufgegeben. Dazu war das Unternehmen
offenbar nicht in der Lage und stellte Insolvenzantrag. Für die Anleger, die
über die Agrofinanz GmbH in Palmöl oder Kakaoplantagen investieren konnten,
erfüllen sich die Hoffnungen auf hohe Renditen nicht. Stattdessen drohen ihnen
nun hohe Verluste.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt empfiehlt
den Anlegern zunächst ihre Forderungen form- und fristgerecht beim
Insolvenzverwalter anzumelden. Denn nur angemeldete Forderungen können im
Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. „Allerdings sind trotzdem
Verluste zu befürchten. Denn die Insolvenzmasse reicht in der Regel nicht aus,
um die Forderungen aller Gläubiger zu bedienen“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Nähere Details dazu wird es vielleicht schon bei der Gläubigerversammlung am
12. Juli geben.
Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle können die
Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Dazu kann es
mehrere Ansatzpunkte geben. Da die Agrofinanz GmbH ihr Einlagengeschäft
offenbar ohne die nötige Erlaubnis betrieben hat, könnten die
Unternehmensverantwortlichen auch persönlich wegen Verstoßes gegen das
Kreditwesengesetz in Haftung stehen. Darüber hinaus kann auch geprüft werden,
ob Schadensersatz wegen einer fehlerhaften Anlegeberatung in Betracht kommt.
„Die Anlageberater hätten die Anleger umfassend über die Risiken aufklären und
auch die Plausibilität des Geschäftsmodells prüfen müssen. Ist das nicht
geschehen, können auch hieraus Schadensersatzansprüche entstanden sein“,
erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Rechtsanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten
BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
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Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Agrofinanz GmbH kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christoph Bernhardt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2016 wieder.
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