Es gibt viele Anleger die glauben, Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Altersversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Millionen Menschen versuchen finanzielle Unabhängigkeit, Sicherheit und Wohlstand durch Kapitalanlagen zu
erreichen.
Der Kapitalanlagemarkt ist jedoch
für die meisten Anleger ein völlig
undurchschaubares Gebilde. So wird die Finanzberatung
für Verbraucherinnen und Verbraucher oft ein Glücksspiel wie Roulette. Durch
falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher jedes Jahr viele
Milliarden Euro. Das ist skandalös.
Eine ordentliche Finanzberatung muss sich am Bedarf der
Kundinnen und Kunden orientieren. „Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht
auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen“ fordert Horst
Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Der
Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte
der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden. Anleger sollten stets darüber informiert
werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann,
sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind
Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu
tragen.
Der BSZ ist seit 1998 eine der ersten Adressen für
Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt für Ihr
Problem sind. Vielfach konnten die BSZ® - Anwälte den Anlegern im Rahmen von
Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von Interessen und der
Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber meist übermächtigen
Gegnern wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen in ihrem Kampf zum
Erfolg verhelfen.
Tausende von Anlegern
haben sich seit 1998 einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger angeschlossen. Über BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte konnte
vielen Anlegern dabei geholfen werden Schadensersatz z. B. wegen Falschberatung
erfolgreich durchzusetzen.
Immer mehr Investoren
und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob
ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen
vertreten haben.
Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches
Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein
solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken
Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen
hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der
Investition ab!
Viele Menschen die Geld wegen schlechter Anlagenberatung
verloren haben, wenden sich an den BSZ e.V. mit der bitte ihr Geld zurück zu
holen. Es hat sich in Anlegerkreisen herumgesprochen,
dass die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte keine Scheu haben, auch gegen prominente
Bankadressen, Finanzdienstleister und Berater die Interessen ihrer Mandanten
durchzusetzen.
Wer also denkt, dass er sich unter falschen Voraussetzungen
für eine Kapitalanlage entschieden hat, oder das Gefühl hat auf einer Zeitbombe
zu sitzen, sollte – auch wenn er sich seiner Sache nicht ganz sicher ist –
qualifizierten Rechtsrat einholen. Für
Fördermitglieder des BSZ e.V. ist diese Beratung kostenlos. Die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt
tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ®
e.V., als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese
Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen
Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Sobald Sie sich als Fördermitglied bei dem BSZ e.V.
angemeldet haben, können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen. Fördermitglied
können Sie schon mit einem einmaligen Förderbeitrag den Sie selbst bestimmen
können, der aber 75 Euro nicht unterschreiten sollte, werden.
In besonderen Fällen kann der BSZ e.V. seinem Fördermitglied das
komplette Kostenrisiko abnehmen.
Möglich macht das die Kooperation
zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung,
drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen)
möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist
qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer von Ihnen bestimmten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft.
Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der
Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese
Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der
Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur
Aufnahme als Fördermitglied in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer
windigen Kapitalanlage vorerst weiteres
Kapital einzuschießen, um nicht alles zu
verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden
ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser
Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.
Zum Schluss die gute
Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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