Freitag, Juni 10, 2016

German Pellets Genussrechte: Anleger können Forderungen bis zum 12. Juli anmelden

Das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets Genussrechte GmbH ist nun ebenfalls eröffnet vom Amtsgericht Schwerin eröffnet worden (Az.: 580 IN 94/16). Die Inhaber der Genussrechte sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Juli schriftlich anzumelden.


Über die German Pellets Genussrechte GmbH wurden die Genussrechte 2010/15 begeben. Rund 3000 Anleger haben nach Unternehmensangaben Genussscheine im Wert von rund 42 Millionen Euro gezeichnet. Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft German Pellets GmbH stellte auch die Tochter Insolvenzantrag. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 31. Mai eröffnet.

„Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, sollten die Anleger ihre Forderungen fristgerecht beim Insolvenzverwalter anmelden. Ansonsten können die Ansprüche nicht berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Darüber hinaus sollten aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten nicht außer Acht gelassen werden. „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann erfolgversprechender sein als die Hoffnung auf eine befriedigende Quote im Insolvenzverfahren. Denn auch für die Genussrechte-Inhaber steht der Totalverlust im Raum“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Daher sei es empfehlenswert zu prüfen, ob sich die Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten das Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. In den Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend dargestellt werden müssen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Unternehmens- bzw. Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn diese mit unrealistischen Angaben ein falsches Bild von den Chancen und Möglichkeiten der Kapitalanlage gezeichnet haben sollten.

Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts. „Sollte sich der Verdacht bestätigen, können daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten für die Anleger erwachsen“, sagt der Anwalt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen) möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Genussrechte anschließen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Genussrechte kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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