Donnerstag, Juni 09, 2016

Anleger der Deutsche Biofonds AG geprellt? BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte helfen!

Anleger der Deutsche Biofonds AG sind verunsichert: Auch über das Privatvermögen des Initiators wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.


Anleger der verschiedenen Ökofonds der Deutsche Biofonds AG, in die bis zu 300 Mio. € investiert wurden, befürchten empfindliche Verluste, nachdem nun auch über das Privatvermögen des Hauptverantwortlichen und Initiators der Deutsche Biofonds AG, Dr. Yaver Demir, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Gegen den Initiator wird bereits ermittelt wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.

Nach Angaben der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB werden diese vermehrt von Anlegern der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen diverse Beteiligte betraut. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von Anlegern der Deutschen Biofonds AG und ist seit über 10 Jahren insbesondere im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Die Kanzlei bereitet erste Klagen vor.“

Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere anlageimmanente Risiken. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf Ersatz der tatsächlich getätigten Investition abzüglich etwaiger Ausschüttungen.

Vor dem Hintergrund der dargestellten Handlungsoptionen sollten betroffene Anleger nicht lange zögern und sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. In vielen Fällen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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