Anleger der Deutsche Biofonds AG sind verunsichert: Auch über das Privatvermögen des Initiators wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.
Anleger der verschiedenen Ökofonds der Deutsche Biofonds AG,
in die bis zu 300 Mio. € investiert wurden, befürchten empfindliche Verluste,
nachdem nun auch über das Privatvermögen des Hauptverantwortlichen und
Initiators der Deutsche Biofonds AG, Dr. Yaver Demir, das Insolvenzverfahren
eröffnet wurde. Gegen den Initiator wird bereits ermittelt wegen des Verdachts
des Kapitalanlagebetrugs zulasten der Anleger.
Nach Angaben der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB werden
diese vermehrt von Anlegern der Deutsche Biofonds Hydropower GmbH & Co. KG
mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen diverse Beteiligte betraut.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits eine Vielzahl von
Anlegern der Deutschen Biofonds AG und ist seit über 10 Jahren insbesondere im
Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig. BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz,
erklärt: „Aktuell erreichen uns mehrere Hinweise von Anlegern, dass sie vor
einer Investition in die Fondsanlagen nicht über bestehende Risiken aufgeklärt
wurden. Im eigenen Interesse sollten Anleger nun prüfen lassen, ob
Schadensersatzansprüche bestehen. Die Kanzlei bereitet erste Klagen vor.“
Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
muss ein Anleger zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist insbesondere über mögliche Verlustrisiken, das Fehlen eines
funktionierenden Zweitmarkts für den Handel der Anlage sowie weitere
anlageimmanente Risiken. Lässt sich eine fehlerhafte Aufklärung auch nur in
einem Punkt feststellen, so besteht ein Schadensersatzanspruch gerichtet auf
Ersatz der tatsächlich getätigten Investition abzüglich etwaiger
Ausschüttungen.
Vor dem Hintergrund der dargestellten Handlungsoptionen
sollten betroffene Anleger nicht lange zögern und sich an eine im Bereich des
Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. In vielen Fällen
übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten eines entsprechenden
Vorgehens.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Deutsche Biofonds AG kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 09.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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