Das reguläre Insolvenzverfahren über die German Pellets Genussrechte GmbH ist nun ebenfalls eröffnet vom Amtsgericht Schwerin eröffnet worden (Az.: 580 IN 94/16). Die Inhaber der Genussrechte sind nun aufgefordert, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 12. Juli schriftlich anzumelden.
Über die German Pellets Genussrechte GmbH wurden die
Genussrechte 2010/15 begeben. Rund 3000 Anleger haben nach Unternehmensangaben
Genussscheine im Wert von rund 42 Millionen Euro gezeichnet. Nach der Insolvenz
der Muttergesellschaft German Pellets GmbH stellte auch die Tochter
Insolvenzantrag. Das reguläre Insolvenzverfahren wurde am 31. Mai eröffnet.
„Obwohl Genussrechte im Insolvenzverfahren nachrangig
behandelt werden, sollten die Anleger ihre Forderungen fristgerecht beim
Insolvenzverwalter anmelden. Ansonsten können die Ansprüche nicht
berücksichtigt werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Darüber
hinaus sollten aber auch weitere rechtliche Möglichkeiten nicht außer Acht
gelassen werden. „Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann
erfolgversprechender sein als die Hoffnung auf eine befriedigende Quote im
Insolvenzverfahren. Denn auch für die Genussrechte-Inhaber steht der
Totalverlust im Raum“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Daher sei es empfehlenswert zu prüfen, ob sich die
Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten das
Geschäftsmodell auf seine Plausibilität hin überprüfen müssen. In den
Anlageberatungsgesprächen hätten auch die Risiken umfassend dargestellt werden
müssen. Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen die Unternehmens- bzw.
Prospektverantwortlichen entstanden sein, wenn diese mit unrealistischen
Angaben ein falsches Bild von den Chancen und Möglichkeiten der Kapitalanlage
gezeichnet haben sollten.
Nicht zu vergessen sind auch die staatsanwaltlichen
Ermittlungen, u.a. wegen Betrugsverdachts. „Sollte sich der Verdacht
bestätigen, können daraus noch weitere rechtliche Möglichkeiten für die Anleger
erwachsen“, sagt der Anwalt.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr (z.B. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen)
möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist
qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V.
Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die
Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German
Pellets Genussrechte anschließen.
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
Sie die Vorteile innerhalb einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche
Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben
im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für
diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im
Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme als Fördermitglied in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets Genussrechte kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.