Mittwoch, Juni 01, 2016

WIDERRUF VON DARLEHEN: OLG FRANKFURT ENTSCHEIDET VERBRAUCHERFREUNDLICH

Die Widerrufsfrist für zwischen 2002 und 2010 geschlossene Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung endet am 20. Juni um Punkt 24 Uhr. Diese Frist können Verbraucher noch nutzen, um von den niedrigen Zinsen zu profitieren. Denn die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich, wie ein weiteres Urteil des OLG Frankfurt vom 25. April 2016 belegt (Az.: 23 U 98/15).


"Das OLG bestätigte erneut, dass sich Darlehensverträge auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen lassen, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt. In dem konkreten Fall ging es um einen 2008 geschlossenen Darlehensvertrag, der 2014 widerrufen wurde. Das Landgericht Hanau hatte sich noch auf die Seite der Bank gestellt, das OLG Frankfurt entschied jedoch genau anders herum und erklärte, dass der Widerruf wirksam erfolgt sei.

Die verwendete Widerrufsbelehrung wies gleich mehrere Mängel auf. So sei die Formulierung, die "Frist beginnt frühestens" nicht eindeutig und für den Verbraucher irreführend. Darüber hinaus sei die gültige Musterbelehrung in dem Abschnitt "Finanzierte Geschäfte" inhaltlich überarbeitet worden. Das führe dazu, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft sei und die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde. Daher sei der Widerruf des Darlehens auch sechs Jahre nach Abschluss immer noch möglich gewesen.

Denn ein Kreditinstitut könne sich nur auf Vertrauensschutz berufen, wenn es die Musterbelehrung vollständig übernehme. Dies sei hier nicht der Fall gewesen. Auch habe der Verbraucher sein Widerrufsrecht weder rechtsmissbräuchlich ausgeübt noch sei es verwirkt gewesen. "Alleine die Tatsache, dass zwischen Vertragsschluss und Widerruf des Darlehens mehrere Jahre liegen, führe nicht dazu, dass das Widerrufsrecht verwirkt ist", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Darüber hinaus stellte das OLG noch einmal klar, dass es keine Rolle spiele, aus welchen Gründen der Widerruf erfolge. Es sei völlig legitim, den Widerruf aus rein wirtschaftlichen Gründen zu erklären, z. B. um von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts, eine wie auch immer geartete "Gesinnungsprüfung" vorzunehmen, führte das OLG Frankfurt aus.

"Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte ein. Demnach ist der Widerruf in den meisten Fällen möglich, wenn das Kreditinstitut eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das versetzt die Verbraucher in die Lage, ihr Darlehen nach wie vor zu widerrufen und aufgrund der niedrigeren Zinslast viel Geld einzusparen. Bei bereits abgelösten Darlehen kann auch häufig die geleistete Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangt werden", so Rechtsanwalt Bernhardt.

Da es für den Verbraucher nicht leicht zu erkennen ist, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Darlehenswiderruf vorliegen, bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Fördermitgliedern des BSZ e.V.  eine kostenlose Überprüfung der Widerrufsbelehrung an. Dem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Die Zeit drängt allerdings. Der Widerruf muss spätestens am 20. Juni bei der Bank oder Sparkasse eingegangen sein.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.06.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



Geschädigte Kapitalanleger tappen oft nahtlos von der Anlagefalle in die Wiederbeschaffungsfalle.

Sein Geld gewinnbringend und sicher  zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen.  


Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen. Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.

Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, um verlorenes Geld  oder doch zumindest einen  Teil davon zurück zu holen.  Es kann allerdings in manchen Fällen ein langwieriger Prozess  werden.

Die schlechte Nachricht: Sie können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die Traufe.

Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten  Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können. Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.

Allerdings: Der Frühe Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!  Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

  • Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)

  • Nachdem Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

  • Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.

  • Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

  • Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

Über den BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.

Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.  Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dienstag, Mai 31, 2016

Wie geschädigte Anleger mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen!

Was tun wenn sich die angeblich sichere Kapitalanlage als Reinfall erweist?


Mit Schrottimmobilien, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball- und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Kaum ein Anleger rechnet nämlich damit, dass es auch Anlageberater gibt die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden Teil ihrer  Klienten statt der versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.

Die Finanzbranche entwickelt gerade  für kleine Investoren ständig neue Produkte. Dabei wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.

Die meisten Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert".  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden.   Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Viele Anleger verzichten auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder fallen auf dubiose Wiederbeschaffungsangebote zum Nulltarif herein.

Dabei hätten dass die Betroffenen Anleger eigentlich nicht nötig, sagt man bei dem BSZ e.V. Denn es sollte sich heute doch weitgehend herumgesprochen haben, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, - Stichwort Verjährung!

Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.  
Wobei die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlgeschlagener Investitionen in Fondsanlagen das "Tagesgeschäft" der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien ist.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:

Fordern Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft“ an. Er kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Nachdem Sie dann unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung erhalten haben,  schicken Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).

Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der Anwalt  gern vorab mit der Versicherung abklärt.

Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.

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Solarworld AG: US-Gericht entscheidet über millionenschwere Klage

Die Klage des Siliziumherstellers Hemlock schwebt wie ein Damoklesschwert über der Solarworld AG. Immerhin verlangt das US-Unternehmen rund 770 Millionen Dollar wegen nicht eingehaltener Lieferverträge von Solarworld. Am 9. Juni wird in den USA das Urteil erwartet.


Von dem Urteilsspruch kann für die Solarworld AG und ihre Anleger viel abhängen. Eine Verurteilung wäre für die zuletzt positive Entwicklung des Unternehmens ein Rückschlag. Im Solarworld-Geschäftsbericht sei von negativen Auswirkungen bis hin zur Bestandsgefährdung die Rede, schreibt das Handelsblatt. „Für die Aktionäre ist das umso bitterer, da sie durch einen großzügigen Kapitalverzicht vor drei Jahren einen großen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens geleistet haben. Für sie steht jetzt viel auf dem Spiel“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nur zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt. „Es wird spannend sein zu erfahren, wie das Unternehmen im Fall einer Verurteilung reagieren möchte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bislang gab sich die Solarworld AG im Streit mit Hemlock immer optimistisch. Denn die langfristigen Lieferverträge seien ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht und darüber hinaus seien die Verträge nach US-Recht durch illegale Dumping-Aktivitäten aus China hinfällig. Dieser Optimismus erfuhr schon im vergangenen Herbst einen Dämpfer. Ein US-Gericht hatte entschieden, dass sich Solarworld in den Vereinigten Staaten nicht auf europäisches Kartellrecht berufen könne. Ob sich Solarworld auf die illegalen Dumping-Angebote berufen kann, erscheint ebenfalls fraglich. Ein Wettbewerber ist in einem vergleichbaren Fall mit dieser Argumentation vor Gericht abgeblitzt. Sollte Solarworld tatsächlich verurteilt werden, könnte es düster werden. Denn nennenswerte Rückstellungen hat das Unternehmen dafür offenbar nicht gebildet.

„Am Ende geht es hier auch um das Geld der Anleger. Diese sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor es möglicherweise zu spät ist“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Mai 30, 2016

Staat kassiert von den Steuerbürgern Wucherzinsen. Wehren ist besser als zahlen!

Überall befinden sich die Zinsen auf einem Tiefpunkt. Wer aber dem Fiskus Steuern schuldet, muss nach wie vor 6% Zinsen pro Jahr zahlen. Der Staat kann sich zu historisch niedrigem Zinssatz Geld ausleihen. Er gibt den Zinsvorteil an die Steuerbürger aber nicht weiter.


Die Sparguthaben der Bürger werden weniger, die Altersvorsorge gerät in Schieflage, sagt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der Fiskus kassiert seine Bürger aber weiterhin gnadenlos ab. „Dieses Verhalten hat negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Gerechtigkeit  und die Demokratie in unserem Lande“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  

Wenn die Politik glaubt, mit einem chaotischen Steuerrecht  Wirtschafswachstum herbeiführen zu können  indem Sie ihre Steuerbürger mit  nicht gerechtfertigt hohen Zinsen abkassiert und auf der anderen Seite das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet, die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger  als Leistungserschleicher diskriminiert  und den Rentnern ihr Rentnerdasein finanziell vermiest, selbst aber das Steuergeld in aus dem Ruder laufende Großprojekte versenkt, dann mutiert  der Amtseid der Politiker, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden mit solcher Politik zum Meineid.

Der BSZ e.V. bietet allen Steuerbürgern die von dem Wucherzins des Fiskus betroffen sind, die Möglichkeit sich an einer Klage zu beteiligen. Juristisch stehen die Chancen nicht schlecht. Der Bundesfinanzhof hatte bereits in einer im Jahr 2014 ergangenen Entscheidung in der es um das Jahr 2011 ging,  Zweifel an dem hohen Zinssatz, sofern sich der Marktzins auf dauerhaft niedrigem Niveau stabilisiert, der  Finanzämter angemeldet. Mit der Zinssenkung auf Null durch die EZB sind somit die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage gegeben.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Der BSZ e.V. empfiehlt betroffenen Steuerbürgern sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Fachanwälte für Steuerrecht welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Steuerzahler einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.

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BWF-STIFTUNG: STRAFPROZESS BEGINNT IN KÜRZE! WEITERE KLAGEN GEGEN VERMITTLER IN VORBEREITUNG

Am 09.06.2016 beginnt nun endlich der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF Gold Stiftung vor dem Landgericht Berlin. Angeklagt sind einige Verantwortliche, unter anderem die Gründer der Stiftung. Es sind über 50 Verhandlungstage bis ins Jahr 2017 anberaumt.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner werden den Prozess für die Anleger mit Interesse verfolgen und prüfen, ob Anleger nicht z.B. Ansprüche im sog. „Adhäsionsverfahren“ geltend machen können.

Die Rechtsanwälte sind auch bereits gegen die Vermittler der BWF Stiftung tätig geworden: Nachdem die Kanzlei bereits im Mai 2015 erste Klagen eingereicht hatte und bislang mehrere rechtskräftige Urteile gegen die beklagten Vermittler erwirken konnte, in denen diese zum vollständigen Schadensersatz an die Anleger verurteilt wurden, melden sich inzwischen immer mehr geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche gerichtlich gegen die Vermittler geltend machen wollen.

Im Fokus der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte steht dabei der Vorwurf, dass die jeweiligen Berater bzw. Vermittler oftmals ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Dieser Auffassung haben sich bereits mehrere Landgerichte angeschlossen. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet:

Ein weiterer Vorwurf: Das Einlagengeschäft, das die BWF Stiftung betrieb, war erlaubnispflichtig. Die BaFin hatte eine solche Erlaubnis allerdings nie erteilt, was letztlich auch zur Versagung dieses Geschäftsmodells führte. Ein Vermittler hätte dies erkennen müssen.

„Außerdem haben die Vermittler für die Vermittlung der Anlage oftmals traumhafte Provisionen erhalten. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass die Vermittler teilweise bis zu 23 % Provision erhalten haben, worauf die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden, ein klarer Verstoß gegen die aktuelle BGH-Rechtsprechung, wonach Vermittler bei Provisionen von über 15 % klar aufklärungspflichtig sind,“ so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schließlich erheben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Vorwurf der so genannten nicht-anlegergerechten Beratung: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Geschädigte Anleger können sich nach wie vor der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden, soweit noch nicht geschehen, die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, insbesondere Stimmrechte ausüben. Zudem sollten dringend Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Anlage geltend gemacht werden. Auch die mögliche Verjährung der Ansprüche sollte beachtet werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Freitag, Mai 27, 2016

German Pellets GmbH: Anleger sollten Ansprüche aus Prospekthaftung geltend machen!

Ansprüche aus Prospekthaftung immer wahrscheinlicher! Klagen gegen Peter Leibold vor dem Landgericht Schwerin laufen bereits!

Im Falle des insolventen Brennstoffherstellers German Pellets GmbH aus Wismar werden sich die geschädigten Anleger kaum auf das Insolvenzverfahren verlassen können. Gläubiger der Inhaberschuldverschreibungen 2011, 2013 und 2014 haben ca. 225 Mio. Euro in das Unternehmen investiert. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, konnten inzwischen feststellen, dass das Geld dürfte weitgehend verschwunden sein dürfte. Außerdem sind nach Ansicht der Kanzlei Anlegergelder zu einem großen Teil über mehr oder weniger verschlungene Wege in die USA abgeflossen. Eine nennenswerte Insolvenzmasse zur Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger dürfte somit aktuell nicht vorhanden sein.

Die Anleihegläubiger sind daher auf andere Wege angewiesen, ihren Totalverlust zu kompensieren. Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth & Partner hat bereits im April erste Prospekthaftungsklagen gegen den geschäftsführender Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Oliver Behrendt, LL.M., dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach offenbar vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit eindeutige Prospektfehler vor.“

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Das Bild eines gesunden, expandierenden Unternehmens, das der Verkaufsprospekt noch im November 2014 zeichnete, ist daher kaum nachvollziehbar. Das Landgericht Schwerin wird darüber zu entscheiden haben, ob dieser Prospekt richtig und vollständig ist – falls nicht, wäre der Prospektverantwortliche zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger sollten sich so schnell wie möglich melden, um eine schnelle Durchsetzung ihrer Ansprüche zu gewährleisten.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind ausschließlich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätig und seit dem Jahr 2002 mit allen Facetten des Anlegerschutzes vertraut. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit gescheiterten Mittelstandsanleihen. Alle Rechtsanwälte haben langjährige Prozesserfahrung mit großen Verfahren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. German Pellets Anleihe anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt. anschließen.


Donnerstag, Mai 26, 2016

ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE INSOLVENT: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Die Gesellschaft des Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent. Nachdem Anfang Mai am Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az.: 47 IN 2/16), drohen den Anlegern hohe Verluste.


Das Emissionshaus Atlantic legte den Schiffsfonds im Jahr 2008 auf. Aufgrund einer vereinbarten Festcharter über fünf Jahre konnte sich der Fonds trotz der sich abzeichnenden globalen Finanzkrise zunächst gut behaupten. Als der Chartervertrag jedoch ausgelaufen war, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Durch aufgebaute Überkapazitäten waren die Charterraten inzwischen gesunken, so dass auch die Gesellschaft der MS Atlantic Benedict Schulte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Letztlich ließ sich die Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden.

Für die Anleger bedeutet die Pleite, dass ihnen hohe finanziellen Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen. „Gegen die zu befürchtenden Verluste können sich die Anleger allerdings wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig gar nicht oder nur unzureichend geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig auch als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Geldanlagen und schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht zur Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Forderungen können ebenso entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise sehr hohen Provisionen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-backs aber offengelegt werden, damit der Anleger einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Bank bekommt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Mittwoch, Mai 25, 2016

VORLÄUFIGES INSOLVENZVERFAHREN ÜBER MEDICO FONDS NR. 2, 3, 18 UND 41 ERÖFFNET

Gleich über vier Medico Fonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe wurde am Amtsgericht Düsseldorf am 18. bzw. 19. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind der Medico Rendite Fonds Nr. 2, der Medico Fonds Nr. 3, der Medico Fonds Nr. 18 und der Medico Fonds Nr. 41. Den Anlegern drohen hohe Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes.


Wie der vorläufige Insolvenzverwalten gegenüber dem „Manager Magazin“ sagte, werde versucht, die geschlossenen Immobilienfonds zu sanieren und weiterzuführen. Ausgang ungewiss. „Die Medico Fonds befinden sich schon längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Selbst wenn noch eine Sanierung gelingen sollte, müssten die Anleger wahrscheinlich ihren Teil dazu beitragen. Und ob die Sanierung dann nachhaltig ist, ist auch ungewiss. Daher sollten die Anleger jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Denn im Fall der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Die Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern beliebte Investitionsobjekte, u.a. flossen die Gelder in Warenhäuser, Kinos oder Hotels. Allerdings hatten viele Fondsgesellschaften offenbar mit den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und fallenden Verkehrswerten für die Objekte zu kämpfen. Die Folge dürften jetzt die Insolvenzanträge sein. „Das zeigt auch deutlich, dass Investitionen in geschlossene Immobilienfonds keineswegs sichere Geldanlagen sind. Im Gegenteil. Die Fonds sind den Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgeliefert und können dadurch in massive Schwierigkeiten geraten. Für die Anleger kann das mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust enden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Allerdings sieht der Fachanwalt auch durchaus gute Chancen für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Denn in der Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Cäsar-Preller: „Das ist aber häufig nicht geschehen. Die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko, wurden oft verharmlost oder ganz verschwiegen. So eine Falschberatung löst den Schadensersatzanspruch aus.“ Ebenso hätten die vermittelnden Banken auch häufig ihre Rückvergütungen verschwiegen. „Dazu hat der BGH aber klar Stellung bezogen. Diese so genannten Kick-Backs müssen offen gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden“, ergänzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt