Was tun wenn sich die angeblich sichere Kapitalanlage als Reinfall erweist?
Mit Schrottimmobilien, Film- und Medienfonds, Schiffsfonds, Schneeball-
und Pyramidensystemen, und wertlosen U.S.-Aktien zieht sich eine
Ausplünderungsspur durchs ganze Land. Kaum ein Anleger rechnet nämlich damit,
dass es auch Anlageberater gibt die Produkte empfehlen, die dem überwiegenden
Teil ihrer Klienten statt der
versprochenen Rendite ein sattes Minus bescheren.
Die Finanzbranche entwickelt gerade für kleine Investoren ständig neue Produkte. Dabei
wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar
sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge
denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.
Die meisten Anleger
vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit,
ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen
ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt
,,funktioniert". Aber nur so können
Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden. Gibt es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch
wen? Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen? Ist ein
Totalverlust möglich? Gibt es einen Insolvenzschutz? Welchen Schutz gibt es
überhaupt für den Anleger?
Viele Anleger verzichten auf die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen oder fallen auf dubiose Wiederbeschaffungsangebote zum
Nulltarif herein.
Dabei hätten dass die Betroffenen Anleger eigentlich nicht
nötig, sagt man bei dem BSZ e.V. Denn es sollte sich heute doch weitgehend
herumgesprochen haben, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen
oder geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend
zu machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene
Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, -
Stichwort Verjährung!
Die Zahl der für eine
Rückabwicklung in Frage kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch
überschaubar.
Wobei die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen
fehlgeschlagener Investitionen in Fondsanlagen das "Tagesgeschäft"
der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien ist.
Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des
erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt
und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als
morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind
die Aussichten dafür oft vielversprechend.
Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem
typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine
Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das
Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer
wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen
verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen")
gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den
Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als
„sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder
mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere
Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer
Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen,
darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
Fordern Sie einen
Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft“ an. Er kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Nachdem Sie dann unserer schriftlichen Aufnahmebestätigung
erhalten haben, schicken Sie dem Ihnen
von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch
vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu, die Sie vor oder
anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie der
Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung, gegebenenfalls
erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).
Ferner eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze
Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung
zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als
er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den der
Anwalt gern vorab mit der Versicherung
abklärt.
Die Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
den Unterlagen und Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte
Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden
Kosten und Gebühren machen zu können.
Der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung schriftlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn
anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und
kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, die
der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine
seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller
Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien-
oder andere Fonds.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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