Gleich über vier Medico Fonds der Düsseldorfer Gebau-Gruppe wurde am Amtsgericht Düsseldorf am 18. bzw. 19. März das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind der Medico Rendite Fonds Nr. 2, der Medico Fonds Nr. 3, der Medico Fonds Nr. 18 und der Medico Fonds Nr. 41. Den Anlegern drohen hohe Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes.
Wie der vorläufige Insolvenzverwalten gegenüber dem „Manager
Magazin“ sagte, werde versucht, die geschlossenen Immobilienfonds zu sanieren
und weiterzuführen. Ausgang ungewiss. „Die Medico Fonds befinden sich schon
längere Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Selbst wenn noch eine
Sanierung gelingen sollte, müssten die Anleger wahrscheinlich ihren Teil dazu
beitragen. Und ob die Sanierung dann nachhaltig ist, ist auch ungewiss. Daher
sollten die Anleger jetzt ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen.
Denn im Fall der Insolvenz droht ihnen der Totalverlust“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Die Medico Fonds waren besonders bei Ärzten und Apothekern
beliebte Investitionsobjekte, u.a. flossen die Gelder in Warenhäuser, Kinos
oder Hotels. Allerdings hatten viele Fondsgesellschaften offenbar mit den
Schwankungen auf dem Immobilienmarkt und fallenden Verkehrswerten für die
Objekte zu kämpfen. Die Folge dürften jetzt die Insolvenzanträge sein. „Das
zeigt auch deutlich, dass Investitionen in geschlossene Immobilienfonds
keineswegs sichere Geldanlagen sind. Im Gegenteil. Die Fonds sind den
Schwankungen auf dem Immobilienmarkt ausgeliefert und können dadurch in massive
Schwierigkeiten geraten. Für die Anleger kann das mit hohen finanziellen
Verlusten bis hin zum Totalverlust enden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Allerdings sieht der Fachanwalt auch durchaus gute Chancen
für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Denn in der Anlageberatung
hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen.
Cäsar-Preller: „Das ist aber häufig nicht geschehen. Die Risiken, insbesondere
das Totalverlust-Risiko, wurden oft verharmlost oder ganz verschwiegen. So eine
Falschberatung löst den Schadensersatzanspruch aus.“ Ebenso hätten die
vermittelnden Banken auch häufig ihre Rückvergütungen verschwiegen. „Dazu hat der
BGH aber klar Stellung bezogen. Diese so genannten Kick-Backs müssen offen
gelegt werden. Wurden sie verschwiegen, kann Schadensersatz geltend gemacht
werden“, ergänzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Medico-Fonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Medico-Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
cp
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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