Die Klage des Siliziumherstellers Hemlock schwebt wie ein Damoklesschwert über der Solarworld AG. Immerhin verlangt das US-Unternehmen rund 770 Millionen Dollar wegen nicht eingehaltener Lieferverträge von Solarworld. Am 9. Juni wird in den USA das Urteil erwartet.
Von dem Urteilsspruch kann für die Solarworld AG und ihre
Anleger viel abhängen. Eine Verurteilung wäre für die zuletzt positive
Entwicklung des Unternehmens ein Rückschlag. Im Solarworld-Geschäftsbericht sei
von negativen Auswirkungen bis hin zur Bestandsgefährdung die Rede, schreibt
das Handelsblatt. „Für die Aktionäre ist das umso bitterer, da sie durch einen
großzügigen Kapitalverzicht vor drei Jahren einen großen Beitrag zum Fortbestand
des Unternehmens geleistet haben. Für sie steht jetzt viel auf dem Spiel“, sagt
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Nur zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung findet die
Hauptversammlung der Solarworld AG statt. „Es wird spannend sein zu erfahren,
wie das Unternehmen im Fall einer Verurteilung reagieren möchte“, so der BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt.
Bislang gab sich die Solarworld AG im Streit mit Hemlock
immer optimistisch. Denn die langfristigen Lieferverträge seien ein Verstoß
gegen das europäische Kartellrecht und darüber hinaus seien die Verträge nach
US-Recht durch illegale Dumping-Aktivitäten aus China hinfällig. Dieser
Optimismus erfuhr schon im vergangenen Herbst einen Dämpfer. Ein US-Gericht
hatte entschieden, dass sich Solarworld in den Vereinigten Staaten nicht auf
europäisches Kartellrecht berufen könne. Ob sich Solarworld auf die illegalen
Dumping-Angebote berufen kann, erscheint ebenfalls fraglich. Ein Wettbewerber
ist in einem vergleichbaren Fall mit dieser Argumentation vor Gericht
abgeblitzt. Sollte Solarworld tatsächlich verurteilt werden, könnte es düster
werden. Denn nennenswerte Rückstellungen hat das Unternehmen dafür offenbar
nicht gebildet.
„Am Ende geht es hier auch um das Geld der Anleger. Diese
sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor es
möglicherweise zu spät ist“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern
daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung,
fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen
ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen
zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solarworld AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
cp
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos
zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt.
Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen