Dienstag, Mai 31, 2016

Solarworld AG: US-Gericht entscheidet über millionenschwere Klage

Die Klage des Siliziumherstellers Hemlock schwebt wie ein Damoklesschwert über der Solarworld AG. Immerhin verlangt das US-Unternehmen rund 770 Millionen Dollar wegen nicht eingehaltener Lieferverträge von Solarworld. Am 9. Juni wird in den USA das Urteil erwartet.


Von dem Urteilsspruch kann für die Solarworld AG und ihre Anleger viel abhängen. Eine Verurteilung wäre für die zuletzt positive Entwicklung des Unternehmens ein Rückschlag. Im Solarworld-Geschäftsbericht sei von negativen Auswirkungen bis hin zur Bestandsgefährdung die Rede, schreibt das Handelsblatt. „Für die Aktionäre ist das umso bitterer, da sie durch einen großzügigen Kapitalverzicht vor drei Jahren einen großen Beitrag zum Fortbestand des Unternehmens geleistet haben. Für sie steht jetzt viel auf dem Spiel“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Nur zwei Tage vor der Gerichtsverhandlung findet die Hauptversammlung der Solarworld AG statt. „Es wird spannend sein zu erfahren, wie das Unternehmen im Fall einer Verurteilung reagieren möchte“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bislang gab sich die Solarworld AG im Streit mit Hemlock immer optimistisch. Denn die langfristigen Lieferverträge seien ein Verstoß gegen das europäische Kartellrecht und darüber hinaus seien die Verträge nach US-Recht durch illegale Dumping-Aktivitäten aus China hinfällig. Dieser Optimismus erfuhr schon im vergangenen Herbst einen Dämpfer. Ein US-Gericht hatte entschieden, dass sich Solarworld in den Vereinigten Staaten nicht auf europäisches Kartellrecht berufen könne. Ob sich Solarworld auf die illegalen Dumping-Angebote berufen kann, erscheint ebenfalls fraglich. Ein Wettbewerber ist in einem vergleichbaren Fall mit dieser Argumentation vor Gericht abgeblitzt. Sollte Solarworld tatsächlich verurteilt werden, könnte es düster werden. Denn nennenswerte Rückstellungen hat das Unternehmen dafür offenbar nicht gebildet.

„Am Ende geht es hier auch um das Geld der Anleger. Diese sollten daher ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, bevor es möglicherweise zu spät ist“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solarworld AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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