Überall befinden sich die Zinsen auf einem Tiefpunkt. Wer aber dem Fiskus Steuern schuldet, muss nach wie vor 6% Zinsen pro Jahr zahlen. Der Staat kann sich zu historisch niedrigem Zinssatz Geld ausleihen. Er gibt den Zinsvorteil an die Steuerbürger aber nicht weiter.
Die Sparguthaben der Bürger werden weniger, die
Altersvorsorge gerät in Schieflage, sagt der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. Der Fiskus kassiert seine Bürger aber weiterhin gnadenlos
ab. „Dieses Verhalten
hat negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale
Gerechtigkeit und die Demokratie in
unserem Lande“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.
Wenn die Politik glaubt, mit einem chaotischen Steuerrecht Wirtschafswachstum herbeiführen zu können indem Sie ihre Steuerbürger mit nicht gerechtfertigt hohen Zinsen abkassiert
und auf der anderen Seite das soziale System bis zur Unkenntlichkeit
beschneidet, die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen und
Sozialhilfeempfänger als Leistungserschleicher
diskriminiert und den Rentnern ihr Rentnerdasein
finanziell vermiest, selbst aber das Steuergeld in aus dem Ruder laufende
Großprojekte versenkt, dann mutiert der
Amtseid der Politiker, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden mit solcher
Politik zum Meineid.
Der BSZ e.V. bietet allen Steuerbürgern die von dem
Wucherzins des Fiskus betroffen sind, die Möglichkeit sich an einer Klage zu
beteiligen. Juristisch stehen die Chancen nicht schlecht. Der Bundesfinanzhof
hatte bereits in einer im Jahr 2014 ergangenen Entscheidung in der es um das
Jahr 2011 ging, Zweifel an dem hohen
Zinssatz, sofern sich der Marktzins auf dauerhaft niedrigem Niveau
stabilisiert, der Finanzämter
angemeldet. Mit der Zinssenkung auf Null durch die EZB sind somit die
Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage gegeben.
Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene
Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht
einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ
e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der
sich Betroffene online anmelden können.
Der BSZ e.V. empfiehlt betroffenen Steuerbürgern sich einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Fachanwälte für Steuerrecht welche mit einer
solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für
die Interessen der betroffenen Steuerzahler einsetzen.
Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für
Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem
Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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