Montag, Mai 30, 2016

Staat kassiert von den Steuerbürgern Wucherzinsen. Wehren ist besser als zahlen!

Überall befinden sich die Zinsen auf einem Tiefpunkt. Wer aber dem Fiskus Steuern schuldet, muss nach wie vor 6% Zinsen pro Jahr zahlen. Der Staat kann sich zu historisch niedrigem Zinssatz Geld ausleihen. Er gibt den Zinsvorteil an die Steuerbürger aber nicht weiter.


Die Sparguthaben der Bürger werden weniger, die Altersvorsorge gerät in Schieflage, sagt der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der Fiskus kassiert seine Bürger aber weiterhin gnadenlos ab. „Dieses Verhalten hat negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Gerechtigkeit  und die Demokratie in unserem Lande“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.  

Wenn die Politik glaubt, mit einem chaotischen Steuerrecht  Wirtschafswachstum herbeiführen zu können  indem Sie ihre Steuerbürger mit  nicht gerechtfertigt hohen Zinsen abkassiert und auf der anderen Seite das soziale System bis zur Unkenntlichkeit beschneidet, die schwächsten unserer Gesellschaft, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger  als Leistungserschleicher diskriminiert  und den Rentnern ihr Rentnerdasein finanziell vermiest, selbst aber das Steuergeld in aus dem Ruder laufende Großprojekte versenkt, dann mutiert  der Amtseid der Politiker, Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden mit solcher Politik zum Meineid.

Der BSZ e.V. bietet allen Steuerbürgern die von dem Wucherzins des Fiskus betroffen sind, die Möglichkeit sich an einer Klage zu beteiligen. Juristisch stehen die Chancen nicht schlecht. Der Bundesfinanzhof hatte bereits in einer im Jahr 2014 ergangenen Entscheidung in der es um das Jahr 2011 ging,  Zweifel an dem hohen Zinssatz, sofern sich der Marktzins auf dauerhaft niedrigem Niveau stabilisiert, der  Finanzämter angemeldet. Mit der Zinssenkung auf Null durch die EZB sind somit die Voraussetzungen einer erfolgreichen Klage gegeben.

Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es für betroffene Steuerbürger auf alle Fälle von Vorteil ist Fachanwälte für Steuerrecht einzuschalten. Für die Prüfung durch Fachanwälte für Steuerrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Steuerehrlichkeit" gegründet zu der sich Betroffene online anmelden können.

Der BSZ e.V. empfiehlt betroffenen Steuerbürgern sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Fachanwälte für Steuerrecht welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Steuerzahler einsetzen.

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Steuerrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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