Montag, Mai 30, 2016

BWF-STIFTUNG: STRAFPROZESS BEGINNT IN KÜRZE! WEITERE KLAGEN GEGEN VERMITTLER IN VORBEREITUNG

Am 09.06.2016 beginnt nun endlich der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF Gold Stiftung vor dem Landgericht Berlin. Angeklagt sind einige Verantwortliche, unter anderem die Gründer der Stiftung. Es sind über 50 Verhandlungstage bis ins Jahr 2017 anberaumt.


Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner werden den Prozess für die Anleger mit Interesse verfolgen und prüfen, ob Anleger nicht z.B. Ansprüche im sog. „Adhäsionsverfahren“ geltend machen können.

Die Rechtsanwälte sind auch bereits gegen die Vermittler der BWF Stiftung tätig geworden: Nachdem die Kanzlei bereits im Mai 2015 erste Klagen eingereicht hatte und bislang mehrere rechtskräftige Urteile gegen die beklagten Vermittler erwirken konnte, in denen diese zum vollständigen Schadensersatz an die Anleger verurteilt wurden, melden sich inzwischen immer mehr geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche gerichtlich gegen die Vermittler geltend machen wollen.

Im Fokus der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte steht dabei der Vorwurf, dass die jeweiligen Berater bzw. Vermittler oftmals ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Dieser Auffassung haben sich bereits mehrere Landgerichte angeschlossen. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet:

Ein weiterer Vorwurf: Das Einlagengeschäft, das die BWF Stiftung betrieb, war erlaubnispflichtig. Die BaFin hatte eine solche Erlaubnis allerdings nie erteilt, was letztlich auch zur Versagung dieses Geschäftsmodells führte. Ein Vermittler hätte dies erkennen müssen.

„Außerdem haben die Vermittler für die Vermittlung der Anlage oftmals traumhafte Provisionen erhalten. Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass die Vermittler teilweise bis zu 23 % Provision erhalten haben, worauf die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden, ein klarer Verstoß gegen die aktuelle BGH-Rechtsprechung, wonach Vermittler bei Provisionen von über 15 % klar aufklärungspflichtig sind,“ so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schließlich erheben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den Vorwurf der so genannten nicht-anlegergerechten Beratung: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Geschädigte Anleger können sich nach wie vor der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden, soweit noch nicht geschehen, die Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, an Gläubigerversammlungen teilnehmen und die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, insbesondere Stimmrechte ausüben. Zudem sollten dringend Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Anlage geltend gemacht werden. Auch die mögliche Verjährung der Ansprüche sollte beachtet werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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