Am 09.06.2016 beginnt nun endlich der Strafprozess gegen die Verantwortlichen der BWF Gold Stiftung vor dem Landgericht Berlin. Angeklagt sind einige Verantwortliche, unter anderem die Gründer der Stiftung. Es sind über 50 Verhandlungstage bis ins Jahr 2017 anberaumt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth &
Partner werden den Prozess für die Anleger mit Interesse verfolgen und prüfen,
ob Anleger nicht z.B. Ansprüche im sog. „Adhäsionsverfahren“ geltend machen
können.
Die Rechtsanwälte sind auch bereits gegen die Vermittler der
BWF Stiftung tätig geworden: Nachdem die Kanzlei bereits im Mai 2015 erste
Klagen eingereicht hatte und bislang mehrere rechtskräftige Urteile gegen die
beklagten Vermittler erwirken konnte, in denen diese zum vollständigen
Schadensersatz an die Anleger verurteilt wurden, melden sich inzwischen immer
mehr geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche gerichtlich gegen die Vermittler
geltend machen wollen.
Im Fokus der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte steht dabei der
Vorwurf, dass die jeweiligen Berater bzw. Vermittler oftmals ihrer
Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind.
Dieser Auffassung haben sich bereits mehrere Landgerichte angeschlossen. Die
Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom
Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und
mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden
sogar garantiert. Nach Ansicht von BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter
Späth begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum
Schadensersatz verpflichtet:
Ein weiterer Vorwurf: Das Einlagengeschäft, das die BWF
Stiftung betrieb, war erlaubnispflichtig. Die BaFin hatte eine solche Erlaubnis
allerdings nie erteilt, was letztlich auch zur Versagung dieses
Geschäftsmodells führte. Ein Vermittler hätte dies erkennen müssen.
„Außerdem haben die Vermittler für die Vermittlung der
Anlage oftmals traumhafte Provisionen erhalten. Der Insolvenzverwalter teilt
mit, dass die Vermittler teilweise bis zu 23 % Provision erhalten haben, worauf
die Anleger oftmals nicht hingewiesen wurden, ein klarer Verstoß gegen die
aktuelle BGH-Rechtsprechung, wonach Vermittler bei Provisionen von über 15 %
klar aufklärungspflichtig sind,“ so der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht.
Schließlich erheben die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte den
Vorwurf der so genannten nicht-anlegergerechten Beratung: „Die meisten unserer
Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von
ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen
Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage
geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen
Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen“, so
der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Geschädigte Anleger können sich nach wie vor der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden, soweit noch nicht geschehen, die
Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden, an Gläubigerversammlungen
teilnehmen und die Interessen ihrer Mandanten wahrnehmen, insbesondere
Stimmrechte ausüben. Zudem sollten dringend Schadensersatzansprüche gegen die
Vermittler der Anlage geltend gemacht werden. Auch die mögliche Verjährung der
Ansprüche sollte beachtet werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte
welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich
damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Berliner Wirtschafts- und
Finanzstiftung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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drspä
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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