Die Gesellschaft des Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent. Nachdem Anfang Mai am Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az.: 47 IN 2/16), drohen den Anlegern hohe Verluste.
Das Emissionshaus Atlantic legte den
Schiffsfonds im Jahr 2008 auf. Aufgrund einer vereinbarten Festcharter über
fünf Jahre konnte sich der Fonds trotz der sich abzeichnenden globalen
Finanzkrise zunächst gut behaupten. Als der Chartervertrag jedoch ausgelaufen
war, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Durch
aufgebaute Überkapazitäten waren die Charterraten inzwischen gesunken, so dass
auch die Gesellschaft der MS Atlantic Benedict Schulte in wirtschaftliche
Schwierigkeiten geriet. Letztlich ließ sich die Insolvenz wohl nicht mehr
vermeiden.
Für die Anleger bedeutet die Pleite, dass
ihnen hohe finanziellen Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen.
„Gegen die zu befürchtenden Verluste können sich die Anleger allerdings
wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn möglicherweise
können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können
durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Zuge einer
ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken
aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig gar nicht oder nur unzureichend
geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig auch als Kapitalanlage zur
Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber
spekulative Geldanlagen und schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht zur
Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Bei einer derartigen
Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Forderungen können ebenso entstanden sein,
wenn die Bank ihre teilweise sehr hohen Provisionen für die Vermittlung
verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-backs
aber offengelegt werden, damit der Anleger einen Eindruck vom
Provisionsinteresse der Bank bekommt.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann.
Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ ATLANTIC MS
BENEDICT SCHULTE anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
cp
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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Dieser
Text gibt den Beitrag vom 26.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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