Donnerstag, Mai 26, 2016

ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE INSOLVENT: MÖGLICHKEITEN DER ANLEGER

Die Gesellschaft des Schiffsfonds Atlantic MS Benedict Schulte ist insolvent. Nachdem Anfang Mai am Amtsgericht Lüneburg das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wurde (Az.: 47 IN 2/16), drohen den Anlegern hohe Verluste.


Das Emissionshaus Atlantic legte den Schiffsfonds im Jahr 2008 auf. Aufgrund einer vereinbarten Festcharter über fünf Jahre konnte sich der Fonds trotz der sich abzeichnenden globalen Finanzkrise zunächst gut behaupten. Als der Chartervertrag jedoch ausgelaufen war, machten sich auch hier die Auswirkungen der Finanzkrise bemerkbar. Durch aufgebaute Überkapazitäten waren die Charterraten inzwischen gesunken, so dass auch die Gesellschaft der MS Atlantic Benedict Schulte in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet. Letztlich ließ sich die Insolvenz wohl nicht mehr vermeiden.

Für die Anleger bedeutet die Pleite, dass ihnen hohe finanziellen Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage drohen. „Gegen die zu befürchtenden Verluste können sich die Anleger allerdings wehren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz. Denn möglicherweise können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein. „Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Das ist aber häufig gar nicht oder nur unzureichend geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig auch als Kapitalanlage zur Altersvorsorge empfohlen. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel aber spekulative Geldanlagen und schon wegen des Totalverlust-Risikos nicht zur Altersvorsorge geeignet“, erklärt Rechtsanwalt Kanz. Bei einer derartigen Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Forderungen können ebenso entstanden sein, wenn die Bank ihre teilweise sehr hohen Provisionen für die Vermittlung verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese sog. Kick-backs aber offengelegt werden, damit der Anleger einen Eindruck vom Provisionsinteresse der Bank bekommt.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds ATLANTIC MS BENEDICT SCHULTE kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

cp

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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