Sein Geld gewinnbringend und sicher zu Investieren ohne in eine der vielen Fallen der Banken- und Anlagefirmen zu tappen, oder gar einem skrupellosen Anlagebetrüger zum Opfer zu fallen, wird immer schwerer. In dem Haifischbecken Kapitalanlagemarkt werden sogar mitunter Kontoauszüge gefälscht, wilde Versprechungen gemacht und mit gut getarnten Ponzi-Systemen dem Anleger das Geld aus der Tasche gezogen.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Die gute Nachricht: Es gibt eine Reihe von
Möglichkeiten, um verlorenes Geld oder
doch zumindest einen Teil davon zurück
zu holen. Es kann allerdings in manchen
Fällen ein langwieriger Prozess werden.
Die schlechte
Nachricht: Sie
können eventuell in die Wiederbeschaffungsfalle tappen, indem Sie die falschen
Helfer beauftragen. Vorsicht ist geboten, sonst kommen Sie vom Regen in die
Traufe.
Das ehrliche Fazit: Nicht alle geschädigten Anleger werden ihr Geld zurückbekommen können.
Bei etlichen Anlegern wird es auch deutlich weniger sein als das, was sie
ursprünglich investiert haben. Darüber hinaus, kann es ein langer Zeitraum
sein, bis schlussendlich Geld verteilt werden kann.
Allerdings: Der Frühe
Vogel fängt den Wurm! Denn es hat sich heute doch weitgehend
herumgesprochen, dass es in nahezu jedem Fall einer Anlage in offenen oder
geschlossenen Fonds lohnt, Schadenersatzansprüche schon frühzeitig geltend zu
machen, damit das mit sich meist nicht erfüllenden Hoffnungen verbundene
Abwarten der weiteren Entwicklung nicht zum Verlust der Ansprüche führt, -
Stichwort Verjährung! Die
Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen.
Wer Fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie folgt vorgehen:
- Fordern
Sie einen Antrag zur Aufnahme als BSZ e.V. Fördermitglied in eine von
Ihnen ausgewählte BSZ e.V. Interessengemeinschaft an. Er kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden. (Als Fördermitglied zahlen
Sie einen einmaligen Beitrag den Sie selbst bestimmen können.)
- Nachdem
Sie dann unsere schriftliche Aufnahmebestätigung erhalten haben, schicken
Sie dem Ihnen von uns genannten BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zu,
die Sie vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B.
Durchschrift/Kopie der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der
Fondsverwaltung, gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.).
- Ferner
eine – soweit Sie sich noch erinnern können - kurze Schilderung der
Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die Empfehlung zur Zeichnung
gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügte, als er die
Beteiligung zeichnete, sollte dem Rechtsanwalt die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den
der Anwalt gern vorab mit der Versicherung abklärt.
- Die
Informationen, welche der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Unterlagen und
Angaben entnimmt, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung
aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten
und Gebühren machen zu können.
- Der
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt teilt die Ergebnisse seiner Sichtung
schriftlich oder mündlich mit. Anwaltskosten entstehen erst, wenn
anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes
und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die
Gestaltungsmöglichkeiten, die der Anwalt aufzeigen kann, sind vielfältig
und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner
Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist
ohne Weiteres auf die Mehrheit aller Fondsanlagen übertragbar, seien es
Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds.
Über den BSZ® e.V.
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft
für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich
nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die
Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts;
sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar
höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre
Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu
denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen
zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb
ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in
irgendeiner Weise eingeschränkt. Der BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht
weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder
welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr
1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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