Schlechte Anlageberatung kostet pro Jahr bis zu 30
Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Anlageberatung
allein in Deutschland werden auf 20 bis
30 Milliarden Euro geschätzt. Das Fazit ist vernichtend: "Fehlleistungen
sind eher die Regel als die Ausnahme."
Von den geschädigten
Anlegern klagt aber nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater,
Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?
Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger
der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein
GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden
Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die
gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird
der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen.
Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische Dimensionen. Hier wird nicht etwa die
Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des
Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet,
welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die
Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch
helfen lassen wollen.
Wer sich nicht wehrt
macht sich selbst zum Opfer! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Millionen Verbraucher investieren im Deutschen Anlagemarkt
in Aktien, Pensionspläne, Investmentfonds, Versicherungen, Immobilien und andere Anlagemodelle. Die
Anlageentscheidungen fallen entweder auf Grund von Beratungsgesprächen mit der
Hausbank, oder Finanzvertrieben, aber auch auf Empfehlung aus dem eigenen
beruflichen oder privaten Umfeld. Manche Investoren entwickeln ihren Anlageplan
alleine.
In vielen Fällen verkauft die Bank oder ein Finanzvertrieb dem
Kunden ein Produkt, das für ihn überhaupt nicht geeignet ist. Das ist eine
klassische Falschberatung! Um Falschberatung handelt es sich immer dann wenn
den Kunden ungeeignete Ratschläge gegeben wurden, die Risiken verharmlost oder
überhaupt nicht angesprochen wurden, die Informationen nur lückenhaft
erteilt wurden, die Bedürfnisse des
Kunden nicht ermittelt wurden. In der
Regel hat der Kunde dann ein Produkt, was für ihn nicht das Richtige ist!
Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass der
Berater ihm ausschließlich Produkte empfiehlt die seinen Bedürfnissen
entsprechen und genau erklärt bekommt wie die Vor- und Nachteile aussehen. Finanzdienstleistungen müssen den Anlegern redlich,
eindeutig und nicht irreführend verkauft werden.
Jeder Anleger hat ihn
schon gehört, den guten Rat: "Wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist es
wahrscheinlich auch nicht wahr“! Also Finger weg!? Niemand gibt aber den Rat wie man erkennt,
wann ein solches Angebot „doch gut“ ist. Zumal die Anlageberater ihre
Hausaufgaben gemacht haben und mit antrainierten Überzeugungstaktiken sicherstellen, dass ihre Angebote immer gut
klingen und auch als „wahr“ bewertet werden. Die Berater nutzen alle, das
einfache Konzept von Glaube und Vertrauen um die Unterschrift unter den
Anlagevertrag zu bekommen.
Skepsis schwindet sofort, sobald man hört, dass der Nachbar,
Arbeitskollege oder Vereinskamerad hier auch investiert hat. „Wenn die das alle machen, da muss es ja gut sein!“
Das dem oft nicht so ist stellt sich erst viel später heraus. Anlageberater
wissen natürlich um diesen "gesellschaftlichen Konsens" und nutzen
dies gnadenlos für ihre eigenen Interessen. Anleger sollten sich deshalb
merken, dass der Schwarm nicht unbedingt klüger sein muss als der einzelne
Mensch.
Betrachten Sie eine
Anlage auch immer unter dem Gesichtspunkt des Marktrisikos. Wir leben nicht auf einer Insel.
Märkte auf der ganzen Welt registrieren selbst kleinste Veränderungen und
können sich unmittelbar auf Ihre Anlage auswirken. Die meisten Anleger wissen, dass eine Geldanlage
immer auch mit Risiken aber auch mit hohen Gewinnchancen verbunden ist.
Schmerzhaft machen derzeit auch viele Anleger die Erfahrung,
dass sie bei ihrer Anlageentscheidung das Liquiditätsrisiko vollkommen
ausgeblendet haben. Was nutzt die Anlage wenn man schnell Geld benötigt, aber
die Investition nicht schnell zum tatsächlichen Wert verkaufen kann. Mitunter
findet sich überhaupt kein Käufer für die Anlage.
Die Marktrisiken werden sich zwar nie ganz vermeiden lassen,
aber minimieren kann man sie schon.
Die Lösung: Nicht alle Eier in einen Korb legen. Nicht nur
inländische Anlagemöglichkeiten wahrnehmen, sondern auch ausländische Anlagen
berücksichtigen. Wichtig ist auch auf unterschiedliche Laufzeiten zu achten.
Mit der Aufteilung in kurzfristige und langfristige Anlagen schmälern Sie das
Liquiditätsrisiko beträchtlich.
Stecken Sie Ihr Geld nicht in Anlagen bevor Sie sich schlau
gemacht haben, welche Umstände sich alle auf
Ihre Anlage auswirken können. Hätten sich die Schiffsfondsanleger vor
Ihrer Anlageentscheidung über die Entwicklung von Frachtkapazitäten,
tatsächlichem Frachtbedarf und den weltweiten Schiffsmarkt schlau gemacht, wäre
so manche Schiffsfondsanlage nicht an den Mann oder die Frau gebracht worden.
Gutes für die Umwelt tun und dabei noch hohe Profite
kassieren, das klappt in der Regel nicht. Beispielhaft sei hier nur der Skandal um Prokon erwähnt.
Manche Anlageangebote hören sich gerade für ökologisch
bewusste Anleger toll an! So bot die Green Planet AG Anlegern die Möglichkeit,
ihr Geld nachhaltig zu investieren - in Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Jetzt
fragen sich die Anleger: „ist das
wirklich eine nachhaltige Investition oder nur ein Spiel mit dem
ökologischen Gewissen der Anleger?“ Das Problem: Der größte Teil der
Anleger-Gelder ist vermutlich nie in Costa Rica angekommen.
Anleger sollten stets daran denken, dass eine
Anlageentscheidung immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Niemand kann
voraussehen wie sich eine Anlage entwickeln wird, auch der Finanzberater nicht!
Auch bei guter Beratung kann eine Anlageentscheidung sich später als Fehler
herausstellen. Es ist aber eine andere
Sache wenn der Anlageverlust auf Grund
schlechter Beratung passiert ist. Es könnte sein, dass der Anlageberater seine
eigenen Interessen vor die Interessen seines Kunden gestellt hat. Oft ist die
schlechte Beratung auch im mangelnden Wissen des Beraters begründet. Schlechter
Rat hat immer die Konsequenz für den Kunden, dass er sein Geld minimieren oder
ganz verlieren wird.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Fazit des BSZ eV:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein
Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt