Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, konnte diese erneut für ihre Mandanten
aus den Urteilen gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger vollstrecken und damit
den erlittenen Schaden begrenzen.
Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar
9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei
wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar
9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in
sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe
der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Stattdessen sollte
Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der
Stromgewinnung an die Anleger zahlen.
Bereits Anfang letzten Jahres haben sich die schlechten
Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung
des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD steht für die Anleger dringend zu
befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches
Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an
den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten schon eine
Vielzahl geschädigter Anleger gegen Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger und haben
bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. So teilt das
Landgericht Heilbronn in den bisher erstrittenen Urteilen unsere Auffassung,
dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e.
K. Rainer Hamberger haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer
Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener
Pachtzinsen zurückfordern.
Betroffenen Anlegern raten die Rechtsanwälte daher dringend,
rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen
Schneeballsystems prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu
lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solar 9580“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft „Solar 9580“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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