Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat sich ein Anlageberater in einem außergerichtlichen Vergleich zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger von GarantieHebelPlan ‘08 verpflichtet. Die ersten Raten sind bereits beim Anleger eingegangen.
Die GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG &
Co. KG ist eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen
als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Nach Informationen des
Emissionsprospekts sollte hierbei in Kapitalanlagen, insbesondere in britische
bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds
investiert werden. Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den
Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die
Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden
sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals
betragen.
Tatsächlich dürfte es momentan um die
Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 schlecht stehen. So muss die
Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher
eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08
über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann,
muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine
Vielzahl von Anlegern, die fehlerhafte Beratung und unzureichende Aufklärung
sowohl gegen ihren jeweiligen Berater als auch gegen die Gründungs- und
Treuhandgesellschaft geltend machen.
Aufgrund der momentanen undurchschaubaren Lage wird
geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht
spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungs- und
Treuhandgesellschaft und/oder den jeweiligen Berater aussichtsreich ist.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von
Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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