Mittwoch, April 27, 2016

GarantieHebelPlan '08 –BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte schließen erneut Vergleich für geschädigten Anleger.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat sich ein Anlageberater in einem außergerichtlichen Vergleich zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger von GarantieHebelPlan ‘08 verpflichtet. Die ersten Raten sind bereits beim Anleger eingegangen.


Die GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG ist eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Nach Informationen des Emissionsprospekts sollte hierbei in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investiert werden. Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen.

Tatsächlich dürfte es momentan um die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 schlecht stehen. So muss die Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08 über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann, muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern, die fehlerhafte Beratung und unzureichende Aufklärung sowohl gegen ihren jeweiligen Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft geltend machen.

Aufgrund der momentanen undurchschaubaren Lage wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft und/oder den jeweiligen Berater aussichtsreich ist.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469   

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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