Dienstag, Mai 03, 2016

Vega Reederei: Notverkauf der MS Vega Mercury

Die Verbindlichkeiten lagen offenbar weit über dem Wert der MS Vega Mercury. Da auch die finanzierende Bank nicht mehr mitspielte, war der Notverkauf des Containerschiffs wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger stehen am Ende aber nur Verluste.


Wie das „fondstelegramm“ berichtet, ist der von den Gesellschaftern bereits zuvor beschlossene Verkauf der MS Vega Mercury im Januar über die Bühne gegangen. Von dem Erlös wird demnach für die Anleger allerdings nichts übrigbleiben. Für sie stehen am Ende ihrer Beteiligung nur Verluste.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger an den 2008 von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds beteiligen. Rendite warf die Beteiligung nicht ab. Schnell geriet die MS Vega Mercury in schweres Fahrwasser. Die wirtschaftlichen Probleme führten dazu, dass 2012 ein Restrukturierungskonzept nötig wurde, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die anhaltend schwierige Finanzlage führte schließlich dazu, dass der Verkauf des Schiffes beschlossen wurde.

„Für die Anleger muss ihr Geld noch nicht endgültig verloren sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn wenn die Anleger von ihrer Bank falsch beraten wurden, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet, d.h. die Anlage muss auch zum Profil des Anlegers passen. So sind in der Regel spekulative Schiffsfonds für in erster Linie sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Allerdings seien die Risiken – und insbesondere das Totalverlust-Risiko für den Anleger – in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen worden.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche auslösen wie das Verschweigen der teilweise hohen Provisionen, die die Banken für die Vermittlung kassiert haben. Durch diese sog. Kick-Backs kann für die Bank ein Interessenskonflikt bestehen, der dazu führen kann, dass aufgrund der Provision Anlagen vermittelt werden, die nicht zum Profil des Anlegers passen. Daher müssen diese sog. Kick-Backs nach der Rechtsprechung des BGH offengelegt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega Mercury  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega Mercury  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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