Anleihe-Anleger der Essinger Scholz Holding GmbH sind weiter verunsichert:
Nachdem den Anlegern der nach österreichischem Recht mit
182,5 Millionen Euro Emissionsvolumen und 8,5 % notierten Anleihe mitgeteilt
wurde, dass Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der
Scholz Holding GmbH in Höhe von rund 850 Mio. € erforderlich seien, wozu die
Verlegung der Geschäftszentrale nach London gehören sollte sowie die Benennung
der Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch als Kuratorin der Anleihegläubiger
durch das Wiener Handelsgericht, soll es nun Verhandlungen mit einem
Finanzinvestor geben.
Am 19. Mai 2016 wird es hierzu auch eine
Gläubigerversammlung in Wien geben, bei der es vor allem um die
Restrukturierung der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe mit einem
Volumen von ca. 182,5 Mio. € gehen wird.
Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger
ihren Teil zur Restrukturierung des Unternehmens beitragen sollen.
Wie das genau aussehen soll, steht noch nicht fest, es
könnte jedoch eine Verlängerung der Laufzeit oder auch eine Herabsetzung des
Zinssatzes beschlossen werden.
Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht
Dr. Walter Späth „sollten die Anleger genau prüfen, ob ihre rechtliche Stellung
ausreichend gewahrt wird. Sie sollten unbedingt versuchen, die rechtliche
Situation zu prüfen. Eine Restrukturierung auf Kosten der Anleihegläubiger ist
nicht hinnehmbar“.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte arbeiten dabei mit einer
renommierten Anwaltskanzlei aus Österreich zusammen, damit die Rechte der nach
österreichischem Recht begebenen Scholz-Anleihen-Anleger ggf. auch
grenzüberschreitend gewahrt werden können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Interessengemeinschaft/Anmeldeformular?PHPSESSID=a974f5c7133ee9e5fa7fd23f3e524469%20%20%20&PHPSESSID=79e0507c5da696f9aa8dc72d361c0e0a
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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