Montag, Mai 02, 2016

Scholz Holding: Anleger müssen bei Restrukturierung der Anleihe wachsam sein!

Anleihe-Anleger der Essinger Scholz Holding GmbH sind weiter verunsichert:

Nachdem den Anlegern der nach österreichischem Recht mit 182,5 Millionen Euro Emissionsvolumen und 8,5 % notierten Anleihe mitgeteilt wurde, dass Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Scholz Holding GmbH in Höhe von rund 850 Mio. € erforderlich seien, wozu die Verlegung der Geschäftszentrale nach London gehören sollte sowie die Benennung der Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch als Kuratorin der Anleihegläubiger durch das Wiener Handelsgericht, soll es nun Verhandlungen mit einem Finanzinvestor geben.

Am 19. Mai 2016 wird es hierzu auch eine Gläubigerversammlung in Wien geben, bei der es vor allem um die Restrukturierung der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe mit einem Volumen von ca. 182,5 Mio. € gehen wird.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des Unternehmens beitragen sollen.

Wie das genau aussehen soll, steht noch nicht fest, es könnte jedoch eine Verlängerung der Laufzeit oder auch eine Herabsetzung des Zinssatzes beschlossen werden.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „sollten die Anleger genau prüfen, ob ihre rechtliche Stellung ausreichend gewahrt wird. Sie sollten unbedingt versuchen, die rechtliche Situation zu prüfen. Eine Restrukturierung auf Kosten der Anleihegläubiger ist nicht hinnehmbar“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte arbeiten dabei mit einer renommierten Anwaltskanzlei aus Österreich zusammen, damit die Rechte der nach österreichischem Recht begebenen Scholz-Anleihen-Anleger ggf. auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Scholz Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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