Deutsche Biofonds AG – Handlungsoptionen für Anleger
Anleger haben in verschiedene Ökoenergie-Fonds der Deutsche
Biofonds AG Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit
einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Die
Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen den Firmengründer und wirft ihm
u.a. „einen besonders schweren Fall des Diebstahls“ vor.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Wir erhalten
vermehrt Anfragen von Anlegern, die uns mitteilen, dass ihnen die Anlage als
sichere und kurzfristige Investition im Bereich der erneuerbaren Energien
vorgestellt wurde. Hier gilt es daher zu klären, ob eine Falschberatung durch
den Anlageberater oder das hinter ihm stehende Beratungsunternehmen
vorliegt.“
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein
Anleger rechtzeitig, zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt
(anlagegerechte Beratung). Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer
Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein
(anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z.
B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage
ohne Verlustrisiken für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische
Beteiligung empfiehlt.
Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder
fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein
Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Erwerbs
der Anlage. Der Anleger erhält dann unter Anrechnung etwaiger Steuervorteile das
in die Beteiligung investierte Kapital zurück.
Frau Rechtsanwältin Linz, die bereits betroffene Anleger der
Deutsche Biofonds AG vertritt, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten
fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und
dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen. In zahlreichen Fällen übernehmen
vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung
und ggf. Durchsetzung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme
in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Direkter Link zum Kontaktformular:
cllblinz
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst
werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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