Mittwoch, April 27, 2016

Anleger der Deutsche Biofonds AG befürchten derzeit einen Totalverlust ihres Investitionskapitals.

Deutsche Biofonds AG – Handlungsoptionen für Anleger


Anleger haben in verschiedene Ökoenergie-Fonds der Deutsche Biofonds AG Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen den Firmengründer und wirft ihm u.a. „einen besonders schweren Fall des Diebstahls“ vor.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die uns mitteilen, dass ihnen die Anlage als sichere und kurzfristige Investition im Bereich der erneuerbaren Energien vorgestellt wurde. Hier gilt es daher zu klären, ob eine Falschberatung durch den Anlageberater oder das hinter ihm stehende Beratungsunternehmen vorliegt.“ 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger rechtzeitig, zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt (anlagegerechte Beratung). Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.

Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Erwerbs der Anlage. Der Anleger erhält dann unter Anrechnung etwaiger Steuervorteile das in die Beteiligung investierte Kapital zurück.

Frau Rechtsanwältin Linz, die bereits betroffene Anleger der Deutsche Biofonds AG vertritt, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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