Mittwoch, April 27, 2016

Gescheiterte Kapitalanlagen: Wer sich nicht wehrt macht sich selbst zum Opfer

Schlechte Anlageberatung kostet pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Anlageberatung allein in Deutschland werden auf  20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Das Fazit ist vernichtend: "Fehlleistungen sind eher die Regel als die Ausnahme."


Von den geschädigten Anlegern klagt aber nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel. Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

Wer sich nicht wehrt macht sich selbst zum Opfer! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!   

Millionen Verbraucher investieren im Deutschen Anlagemarkt in Aktien, Pensionspläne, Investmentfonds, Versicherungen, Immobilien  und andere Anlagemodelle. Die Anlageentscheidungen fallen entweder auf Grund von Beratungsgesprächen mit der Hausbank, oder Finanzvertrieben, aber auch auf Empfehlung aus dem eigenen beruflichen oder privaten Umfeld. Manche Investoren entwickeln ihren Anlageplan alleine. 

In vielen Fällen verkauft die Bank oder ein Finanzvertrieb dem Kunden ein Produkt, das für ihn überhaupt nicht geeignet ist. Das ist eine klassische Falschberatung! Um Falschberatung handelt es sich immer dann wenn den Kunden ungeeignete Ratschläge gegeben wurden, die Risiken verharmlost oder überhaupt nicht angesprochen wurden, die Informationen nur lückenhaft erteilt  wurden, die Bedürfnisse des Kunden nicht ermittelt wurden.  In der Regel hat der Kunde dann ein Produkt, was für ihn nicht das Richtige ist!

Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass der Berater ihm ausschließlich Produkte empfiehlt die seinen Bedürfnissen entsprechen und genau erklärt bekommt wie die Vor- und Nachteile aussehen.  Finanzdienstleistungen müssen den Anlegern redlich, eindeutig und nicht irreführend verkauft werden.

Jeder Anleger hat ihn schon gehört, den guten Rat: "Wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr“! Also Finger weg!?  Niemand gibt aber den Rat wie man erkennt, wann ein solches Angebot „doch gut“ ist. Zumal die Anlageberater ihre Hausaufgaben gemacht haben und mit antrainierten Überzeugungstaktiken  sicherstellen, dass ihre Angebote immer gut klingen und auch als „wahr“ bewertet werden. Die Berater nutzen alle, das einfache Konzept von Glaube und Vertrauen um die Unterschrift unter den Anlagevertrag zu bekommen.

Skepsis schwindet sofort, sobald man hört, dass der Nachbar, Arbeitskollege oder Vereinskamerad hier auch investiert hat. „Wenn  die das alle machen, da muss es ja gut sein!“ Das dem oft nicht so ist stellt sich erst viel später heraus. Anlageberater wissen natürlich um diesen "gesellschaftlichen Konsens" und nutzen dies gnadenlos für ihre eigenen Interessen. Anleger sollten sich deshalb merken, dass der Schwarm nicht unbedingt klüger sein muss als der einzelne Mensch.

Betrachten Sie eine Anlage auch immer unter dem Gesichtspunkt des Marktrisikos. Wir leben nicht auf einer Insel. Märkte auf der ganzen Welt registrieren selbst kleinste Veränderungen und können sich unmittelbar auf Ihre Anlage auswirken.   Die meisten Anleger wissen, dass eine Geldanlage immer auch mit Risiken aber auch mit hohen Gewinnchancen verbunden ist.

Schmerzhaft machen derzeit auch viele Anleger die Erfahrung, dass sie bei ihrer Anlageentscheidung das Liquiditätsrisiko vollkommen ausgeblendet haben. Was nutzt die Anlage wenn man schnell Geld benötigt, aber die Investition nicht schnell zum tatsächlichen Wert verkaufen kann. Mitunter findet sich überhaupt kein Käufer für die Anlage.
    
Die Marktrisiken werden sich zwar nie ganz vermeiden lassen, aber minimieren kann man sie schon.    
Die Lösung: Nicht alle Eier in einen Korb legen. Nicht nur inländische Anlagemöglichkeiten wahrnehmen, sondern auch ausländische Anlagen berücksichtigen. Wichtig ist auch auf unterschiedliche Laufzeiten zu achten. Mit der Aufteilung in kurzfristige und langfristige Anlagen schmälern Sie das Liquiditätsrisiko beträchtlich.  

Stecken Sie Ihr Geld nicht in Anlagen bevor Sie sich schlau gemacht haben, welche Umstände sich alle auf  Ihre Anlage auswirken können. Hätten sich die Schiffsfondsanleger vor Ihrer Anlageentscheidung über die Entwicklung von Frachtkapazitäten, tatsächlichem Frachtbedarf und den weltweiten Schiffsmarkt schlau gemacht, wäre so manche Schiffsfondsanlage nicht an den Mann oder die Frau gebracht worden.

Gutes für die Umwelt tun und dabei noch hohe Profite kassieren, das klappt in der Regel nicht. Beispielhaft sei hier nur  der Skandal um Prokon erwähnt.   
   
Manche Anlageangebote hören sich gerade für ökologisch bewusste Anleger toll an! So bot die Green Planet AG Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld nachhaltig zu investieren - in Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Jetzt fragen sich die Anleger: „ist das  wirklich eine nachhaltige Investition oder nur ein Spiel mit dem ökologischen Gewissen der Anleger?“ Das Problem: Der größte Teil der Anleger-Gelder ist vermutlich nie in Costa Rica angekommen.

Anleger sollten stets daran denken, dass eine Anlageentscheidung immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Niemand kann voraussehen wie sich eine Anlage entwickeln wird, auch der Finanzberater nicht! Auch bei guter Beratung kann eine Anlageentscheidung sich später als Fehler herausstellen.  Es ist aber eine andere Sache wenn der Anlageverlust  auf Grund schlechter Beratung passiert ist. Es könnte sein, dass der Anlageberater seine eigenen Interessen vor die Interessen seines Kunden gestellt hat. Oft ist die schlechte Beratung auch im mangelnden Wissen des Beraters begründet. Schlechter Rat hat immer die Konsequenz für den Kunden, dass er sein Geld minimieren oder ganz verlieren wird.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!   

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / www.pixelio.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

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