Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.04.2016 (Az.: 4 U 171/14) Das Pfälzische OLG Zweibrücken bestätigte nun in seinem zweitinstanzlichen Urteil, dass der betroffene Innova² Anleger zu Recht seine Ratenzahlungen eingestellt hat.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die weitere
Entgegennahme der Einlagezahlungen durch die Gesellschaft während des
Liquidationsverfahrens bereits „von Rechts wegen verboten“ sei. Im Übrigen
äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Beitreibung
der rückständigen Zahlungen des betroffenen Anlegers für die Abwicklung der
Gesellschaft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Innova² lassen eine solche
Erforderlichkeit nicht erkennen. Im Laufe des Verfahrens trug die Innova² vor,
über Ausreichende Liquidität bis Ende 2018 zu verfügen.
Das Urteil gibt den betroffenen Anlegern Hoffnung auf einen
positiven Ausgang der vielen Parallelverfahren. Aufgrund der beinahe
wortgleichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge der
Schwesterfondsgesellschaften, dürfen sich auch die MLR und MLR 2- Anleger über
diese Rechtsprechungsentwicklung freuen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova² anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova² kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anna Chober
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung
kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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