Dienstag, Mai 03, 2016

Keine weiteren Ratenzahlungen an die Innova² geschuldet

Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.04.2016 (Az.: 4 U 171/14) Das Pfälzische OLG Zweibrücken bestätigte nun in seinem zweitinstanzlichen Urteil, dass der betroffene Innova² Anleger zu Recht seine Ratenzahlungen eingestellt hat.


Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die weitere Entgegennahme der Einlagezahlungen durch die Gesellschaft während des Liquidationsverfahrens bereits „von Rechts wegen verboten“ sei. Im Übrigen äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Beitreibung der rückständigen Zahlungen des betroffenen Anlegers für die Abwicklung der Gesellschaft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Innova² lassen eine solche Erforderlichkeit nicht erkennen. Im Laufe des Verfahrens trug die Innova² vor, über Ausreichende Liquidität bis Ende 2018 zu verfügen.

Das Urteil gibt den betroffenen Anlegern Hoffnung auf einen positiven Ausgang der vielen Parallelverfahren. Aufgrund der beinahe wortgleichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge der Schwesterfondsgesellschaften, dürfen sich auch die MLR und MLR 2- Anleger über diese Rechtsprechungsentwicklung freuen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova²  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova²  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anna Chober

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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