Dienstag, Mai 03, 2016

Keine weiteren Ratenzahlungen an die Innova² geschuldet

Pfälzisches OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.04.2016 (Az.: 4 U 171/14) Das Pfälzische OLG Zweibrücken bestätigte nun in seinem zweitinstanzlichen Urteil, dass der betroffene Innova² Anleger zu Recht seine Ratenzahlungen eingestellt hat.


Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die weitere Entgegennahme der Einlagezahlungen durch die Gesellschaft während des Liquidationsverfahrens bereits „von Rechts wegen verboten“ sei. Im Übrigen äußerte das Gericht erhebliche Zweifel an der Erforderlichkeit der Beitreibung der rückständigen Zahlungen des betroffenen Anlegers für die Abwicklung der Gesellschaft. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Innova² lassen eine solche Erforderlichkeit nicht erkennen. Im Laufe des Verfahrens trug die Innova² vor, über Ausreichende Liquidität bis Ende 2018 zu verfügen.

Das Urteil gibt den betroffenen Anlegern Hoffnung auf einen positiven Ausgang der vielen Parallelverfahren. Aufgrund der beinahe wortgleichen Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge der Schwesterfondsgesellschaften, dürfen sich auch die MLR und MLR 2- Anleger über diese Rechtsprechungsentwicklung freuen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova²  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova²  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Anna Chober

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Vega Reederei: Notverkauf der MS Vega Mercury

Die Verbindlichkeiten lagen offenbar weit über dem Wert der MS Vega Mercury. Da auch die finanzierende Bank nicht mehr mitspielte, war der Notverkauf des Containerschiffs wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger stehen am Ende aber nur Verluste.


Wie das „fondstelegramm“ berichtet, ist der von den Gesellschaftern bereits zuvor beschlossene Verkauf der MS Vega Mercury im Januar über die Bühne gegangen. Von dem Erlös wird demnach für die Anleger allerdings nichts übrigbleiben. Für sie stehen am Ende ihrer Beteiligung nur Verluste.

Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die Anleger an den 2008 von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds beteiligen. Rendite warf die Beteiligung nicht ab. Schnell geriet die MS Vega Mercury in schweres Fahrwasser. Die wirtschaftlichen Probleme führten dazu, dass 2012 ein Restrukturierungskonzept nötig wurde, um eine drohende Insolvenz abzuwenden. Die anhaltend schwierige Finanzlage führte schließlich dazu, dass der Verkauf des Schiffes beschlossen wurde.

„Für die Anleger muss ihr Geld noch nicht endgültig verloren sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn wenn die Anleger von ihrer Bank falsch beraten wurden, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet, d.h. die Anlage muss auch zum Profil des Anlegers passen. So sind in der Regel spekulative Schiffsfonds für in erster Linie sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet“, erklärt Rechtsanwältin Gaber. Allerdings seien die Risiken – und insbesondere das Totalverlust-Risiko für den Anleger – in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen worden.

Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche auslösen wie das Verschweigen der teilweise hohen Provisionen, die die Banken für die Vermittlung kassiert haben. Durch diese sog. Kick-Backs kann für die Bank ein Interessenskonflikt bestehen, der dazu führen kann, dass aufgrund der Provision Anlagen vermittelt werden, die nicht zum Profil des Anlegers passen. Daher müssen diese sog. Kick-Backs nach der Rechtsprechung des BGH offengelegt werden.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Montag, Mai 02, 2016

Scholz Holding: Anleger müssen bei Restrukturierung der Anleihe wachsam sein!

Anleihe-Anleger der Essinger Scholz Holding GmbH sind weiter verunsichert:

Nachdem den Anlegern der nach österreichischem Recht mit 182,5 Millionen Euro Emissionsvolumen und 8,5 % notierten Anleihe mitgeteilt wurde, dass Maßnahmen zur Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Scholz Holding GmbH in Höhe von rund 850 Mio. € erforderlich seien, wozu die Verlegung der Geschäftszentrale nach London gehören sollte sowie die Benennung der Wiener Rechtsanwältin Dr. Ulla Reisch als Kuratorin der Anleihegläubiger durch das Wiener Handelsgericht, soll es nun Verhandlungen mit einem Finanzinvestor geben.

Am 19. Mai 2016 wird es hierzu auch eine Gläubigerversammlung in Wien geben, bei der es vor allem um die Restrukturierung der nach österreichischem Recht begebenen Anleihe mit einem Volumen von ca. 182,5 Mio. € gehen wird.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anleihe-Gläubiger ihren Teil zur Restrukturierung des Unternehmens beitragen sollen.

Wie das genau aussehen soll, steht noch nicht fest, es könnte jedoch eine Verlängerung der Laufzeit oder auch eine Herabsetzung des Zinssatzes beschlossen werden.

Für den BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank -und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth „sollten die Anleger genau prüfen, ob ihre rechtliche Stellung ausreichend gewahrt wird. Sie sollten unbedingt versuchen, die rechtliche Situation zu prüfen. Eine Restrukturierung auf Kosten der Anleihegläubiger ist nicht hinnehmbar“.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte arbeiten dabei mit einer renommierten Anwaltskanzlei aus Österreich zusammen, damit die Rechte der nach österreichischem Recht begebenen Scholz-Anleihen-Anleger ggf. auch grenzüberschreitend gewahrt werden können.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Samstag, April 30, 2016

German Pellets: BSZ e.V.-Anwälte reichen erste Klagen auf Schadensersatz ein!

Insolvenzeröffnung am 01.05.2016! Erste Klagen für Anleger auf Schadensersatz eingereicht!


Dieburg, den 30.04.2016: In Sachen German Pellets wird das Regelinsolvenzverfahren nun am 01. Mai 2016 eröffnet, wie das Handelsblatt vor Kurzem mitteilte. Demnächst wird vermutlich auch eine Gläubigerversammlung statt finden, auf der die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte anwesend sein werden.

Der Brennstoffhersteller hatte 3 Mittelstandsanleihen und einen Genussschein ausgegeben, insgesamt stehen ca. 280,- Mio. € an Anlegergeldern im Feuer.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner empfehlen den Anlegern die fristgerechte Anmeldung im Insolvenzverfahren, um hier wenigstens noch einen Teil des Geldes zu sichern. Allerdings wird die Insolvenzquote vermutlich niedrig ausfallen, so hat die Insolvenzverwalterin bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt.

Daher empfehlen die die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte auch ausdrücklich den Anlegern, andere Haftungsgegner in die Verantwortung zu nehmen, da alleine über das Insolvenzverfahren eine volle Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner mbB haben deshalb bereits vor kurzem  erste Klagen vor dem Landgericht Schwerin gegen den geschäftsführenden Gesellschafter der German Pellets GmbH, Peter Leibold, aus Prospekthaftung im engeren Sinne für einige Anleger eingereicht und diesen auf vollständigen Schadensersatz an die dortigen Anleger verklagt. Weitere Klagen für andere Anleger sind in Vorbereitung und werden in Kürze durch die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte eingereicht werden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: „Wir sind der Ansicht, dass die jeweiligen Verkaufsprospekte fehlerhaft sind. Die vielfältigen Verflechtungen und Geldflüsse sind unserer Ansicht nach nicht ausreichend angegeben. Peter Leibold ist unserer Ansicht nach auch als Prospektverantwortlicher anzusehen. Wir fordern daher vollständigen Schadensersatz, d.h., den vollständigen Erwerbspreis Zug um Zug gegen Rückübertragung der Anleihen.”

Anleihegläubiger von German Pellets können sich bei der BSZ e.V-Interessengemeinschaft German Pellets anmelden. Die Interessengemeinschaft „German Pellets” bündelt die Anlegerinteressen.  Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. .Späth & Partner ist seit dem Jahr 2004 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte tausende Fälle von Mittelstandsanleihen erfolgreich bearbeten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

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Freitag, April 29, 2016

Solar 9580 – Erfolgreiche Vollstreckung für Anleger

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, konnte diese erneut für ihre Mandanten aus den Urteilen gegen Solar 9580, e.K. Reiner Hamberger vollstrecken und damit den erlittenen Schaden begrenzen.
 

Geschäftsgegenstand von Rainer Hamberger, der unter Solar 9580 auftrat, war der Verkauf vermeintlicher Solaranlagen an Anleger. Hierbei wurde mit Abschluss des Kaufvertrags gleichzeitig ein Pachtvertrag mit Solar 9580 geschlossen. Diese Verträge sahen vor, dass Solar 9580 die Solaranlagen in sonnigen Regionen wie beispielsweise Sardinien aufstellen sollte. Eine Übergabe der Solaranlagen war daher von Anfang an nicht vorgesehen. Stattdessen sollte Solar 9580 die Solaranlagen betreiben und monatliche Pachtzahlungen aus der Stromgewinnung an die Anleger zahlen.

Bereits Anfang letzten Jahres haben sich die schlechten Nachrichten für die Anleger von Solar 9580 gemehrt. Nach der Berichterstattung des MDR sowie der Sendung Plusminus auf ARD steht für die Anleger dringend zu befürchten, dass die Investition in Solaranlagen tatsächlich ein betrügerisches Schneeballsystem war. Denn nach den Recherchen des Fernsehteams existieren an den in den Pachtverträgen angegebenen Adressen keine Solaranlagen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten schon eine Vielzahl geschädigter Anleger gegen Solar 9580 e.K. Reiner Hamberger und haben bereits erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt. So teilt das Landgericht Heilbronn in den bisher erstrittenen Urteilen unsere Auffassung, dass geschädigte Anleger einen Anspruch auf Rückabwicklung gegen Solar 9580 e. K. Rainer Hamberger haben. Demnach können Anleger von Solar 9580 e.K. Rainer Hamberger auf gerichtlichem Wege die gezahlten Kaufpreise abzüglich erhaltener Pachtzinsen zurückfordern.

Betroffenen Anlegern raten die Rechtsanwälte daher dringend, rechtlichen Beistand aufzusuchen und Ansprüche aufgrund dieses betrügerischen Schneeballsystems prüfen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen zu lassen.

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Donnerstag, April 28, 2016

Die Ausübung des Darlehens-Widerrufsrechts ist grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich.

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil ausgeführt, dass die Ausübung des Widerrufsrechts grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich ist.


Insbesondere bei Darlehenswiderrufen argumentieren die Banken häufig damit, dass die Ausübung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich sei, da der Verbraucher den Widerruf lediglich erkläre, um bessere Konditionen zu erhalten.

In seinem aktuellen Urteil vom 16.03.2016, Az. VIII ZR 146/15, hat der Bundesgerichtshof zum Widerruf eines Fernabsatzvertrages nun klargestellt, dass die Motivation für den Widerruf unerheblich ist und die Ausübung des Widerrufsrechts grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch bedeutet.

„Diese Argumentation des Bundesgerichtshofs überzeugt und ist unseres Erachtens eins zu eins auf die Problematik der Rechtsmissbräuchlichkeit von Widerrufen von Verbraucherdarlehensverträgen übertragbar“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christoph Schneider. „Auch bei diesen Fällen muss ohne Belang sein, aus welchem Grund der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, so dass auch hier ein Rechtsmissbrauch regelmäßig ausscheidet“, so Rechtsanwalt Schneider weiter.

Trotz dieses positiven Signals ist für viele Verbraucher jedoch Eile geboten:
Nach einer seit dem 21.03.2016 geltenden gesetzlichen Neuregelung erlischt das Widerrufsrecht für Verbraucherdarlehensverträge, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden, endgültig am 21.06.2016, wenn der Verbraucher fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Bislang galt das Widerrufsrecht für Darlehen, die nach dem 01.11.2002 abgeschlossen wurden, grundsätzlich zeitlich unbegrenzt, sofern der Verbraucher nicht bzw. nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Viele Verbraucher haben bereits von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und sich damit auch nach vielen Jahren von alten Darlehensverträgen mit hohen Zinsen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen können. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch, die von der Bank gezogenen Nutzungen zu erhalten. Gerade in Anbetracht der derzeitigen Niedrigzinsphase hat ein wirksamer Widerruf von Altverträgen für viele Darlehensnehmer finanziell positive Auswirkungen. Selbst bei bereits abgelösten Darlehensverträgen kann nach den Entscheidungen mehrerer Gerichte nicht selten noch ein Widerruf erklärt und die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten daher allen betroffenen Bankkunden – gerade auch im Hinblick auf die gesetzliche Neuregelung – nicht länger abzuwarten, sondern zeitnah die in ihren Darlehensverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen zu lassen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Mittwoch, April 27, 2016

Anleger der Deutsche Biofonds AG befürchten derzeit einen Totalverlust ihres Investitionskapitals.

Deutsche Biofonds AG – Handlungsoptionen für Anleger


Anleger haben in verschiedene Ökoenergie-Fonds der Deutsche Biofonds AG Beträge von bis zu 300 Mio. € investiert. Geworben wurde u.a. mit einer stabilen und rentablen Geldanlage in erneuerbare Energien. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen den Firmengründer und wirft ihm u.a. „einen besonders schweren Fall des Diebstahls“ vor.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, erklärt: „Wir erhalten vermehrt Anfragen von Anlegern, die uns mitteilen, dass ihnen die Anlage als sichere und kurzfristige Investition im Bereich der erneuerbaren Energien vorgestellt wurde. Hier gilt es daher zu klären, ob eine Falschberatung durch den Anlageberater oder das hinter ihm stehende Beratungsunternehmen vorliegt.“ 

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss ein Anleger rechtzeitig, zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt (anlagegerechte Beratung). Darüber hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage ohne Verlustrisiken für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.

Lässt sich eine unterlassene Risikoaufklärung oder fehlerhafte Beratung nachweisen, so besteht gegenüber dem Anlageberater ein Anspruch auf Schadensersatz, gerichtet auf Rückabwicklung des gesamten Erwerbs der Anlage. Der Anleger erhält dann unter Anrechnung etwaiger Steuervorteile das in die Beteiligung investierte Kapital zurück.

Frau Rechtsanwältin Linz, die bereits betroffene Anleger der Deutsche Biofonds AG vertritt, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen. In zahlreichen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Biofonds AG“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Gescheiterte Kapitalanlagen: Wer sich nicht wehrt macht sich selbst zum Opfer

Schlechte Anlageberatung kostet pro Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Die jährlichen Vermögensschäden durch schlechte Anlageberatung allein in Deutschland werden auf  20 bis 30 Milliarden Euro geschätzt. Das Fazit ist vernichtend: "Fehlleistungen sind eher die Regel als die Ausnahme."


Von den geschädigten Anlegern klagt aber nur eine kleine Minderheit gegen die Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das so?

Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel. Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische  Dimensionen. Hier wird nicht etwa die Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet, welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch helfen lassen wollen.

Wer sich nicht wehrt macht sich selbst zum Opfer! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!   

Millionen Verbraucher investieren im Deutschen Anlagemarkt in Aktien, Pensionspläne, Investmentfonds, Versicherungen, Immobilien  und andere Anlagemodelle. Die Anlageentscheidungen fallen entweder auf Grund von Beratungsgesprächen mit der Hausbank, oder Finanzvertrieben, aber auch auf Empfehlung aus dem eigenen beruflichen oder privaten Umfeld. Manche Investoren entwickeln ihren Anlageplan alleine. 

In vielen Fällen verkauft die Bank oder ein Finanzvertrieb dem Kunden ein Produkt, das für ihn überhaupt nicht geeignet ist. Das ist eine klassische Falschberatung! Um Falschberatung handelt es sich immer dann wenn den Kunden ungeeignete Ratschläge gegeben wurden, die Risiken verharmlost oder überhaupt nicht angesprochen wurden, die Informationen nur lückenhaft erteilt  wurden, die Bedürfnisse des Kunden nicht ermittelt wurden.  In der Regel hat der Kunde dann ein Produkt, was für ihn nicht das Richtige ist!

Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass der Berater ihm ausschließlich Produkte empfiehlt die seinen Bedürfnissen entsprechen und genau erklärt bekommt wie die Vor- und Nachteile aussehen.  Finanzdienstleistungen müssen den Anlegern redlich, eindeutig und nicht irreführend verkauft werden.

Jeder Anleger hat ihn schon gehört, den guten Rat: "Wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist es wahrscheinlich auch nicht wahr“! Also Finger weg!?  Niemand gibt aber den Rat wie man erkennt, wann ein solches Angebot „doch gut“ ist. Zumal die Anlageberater ihre Hausaufgaben gemacht haben und mit antrainierten Überzeugungstaktiken  sicherstellen, dass ihre Angebote immer gut klingen und auch als „wahr“ bewertet werden. Die Berater nutzen alle, das einfache Konzept von Glaube und Vertrauen um die Unterschrift unter den Anlagevertrag zu bekommen.

Skepsis schwindet sofort, sobald man hört, dass der Nachbar, Arbeitskollege oder Vereinskamerad hier auch investiert hat. „Wenn  die das alle machen, da muss es ja gut sein!“ Das dem oft nicht so ist stellt sich erst viel später heraus. Anlageberater wissen natürlich um diesen "gesellschaftlichen Konsens" und nutzen dies gnadenlos für ihre eigenen Interessen. Anleger sollten sich deshalb merken, dass der Schwarm nicht unbedingt klüger sein muss als der einzelne Mensch.

Betrachten Sie eine Anlage auch immer unter dem Gesichtspunkt des Marktrisikos. Wir leben nicht auf einer Insel. Märkte auf der ganzen Welt registrieren selbst kleinste Veränderungen und können sich unmittelbar auf Ihre Anlage auswirken.   Die meisten Anleger wissen, dass eine Geldanlage immer auch mit Risiken aber auch mit hohen Gewinnchancen verbunden ist.

Schmerzhaft machen derzeit auch viele Anleger die Erfahrung, dass sie bei ihrer Anlageentscheidung das Liquiditätsrisiko vollkommen ausgeblendet haben. Was nutzt die Anlage wenn man schnell Geld benötigt, aber die Investition nicht schnell zum tatsächlichen Wert verkaufen kann. Mitunter findet sich überhaupt kein Käufer für die Anlage.
    
Die Marktrisiken werden sich zwar nie ganz vermeiden lassen, aber minimieren kann man sie schon.    
Die Lösung: Nicht alle Eier in einen Korb legen. Nicht nur inländische Anlagemöglichkeiten wahrnehmen, sondern auch ausländische Anlagen berücksichtigen. Wichtig ist auch auf unterschiedliche Laufzeiten zu achten. Mit der Aufteilung in kurzfristige und langfristige Anlagen schmälern Sie das Liquiditätsrisiko beträchtlich.  

Stecken Sie Ihr Geld nicht in Anlagen bevor Sie sich schlau gemacht haben, welche Umstände sich alle auf  Ihre Anlage auswirken können. Hätten sich die Schiffsfondsanleger vor Ihrer Anlageentscheidung über die Entwicklung von Frachtkapazitäten, tatsächlichem Frachtbedarf und den weltweiten Schiffsmarkt schlau gemacht, wäre so manche Schiffsfondsanlage nicht an den Mann oder die Frau gebracht worden.

Gutes für die Umwelt tun und dabei noch hohe Profite kassieren, das klappt in der Regel nicht. Beispielhaft sei hier nur  der Skandal um Prokon erwähnt.   
   
Manche Anlageangebote hören sich gerade für ökologisch bewusste Anleger toll an! So bot die Green Planet AG Anlegern die Möglichkeit, ihr Geld nachhaltig zu investieren - in Teakholz-Plantagen in Costa Rica. Jetzt fragen sich die Anleger: „ist das  wirklich eine nachhaltige Investition oder nur ein Spiel mit dem ökologischen Gewissen der Anleger?“ Das Problem: Der größte Teil der Anleger-Gelder ist vermutlich nie in Costa Rica angekommen.

Anleger sollten stets daran denken, dass eine Anlageentscheidung immer mit Unwägbarkeiten verbunden ist. Niemand kann voraussehen wie sich eine Anlage entwickeln wird, auch der Finanzberater nicht! Auch bei guter Beratung kann eine Anlageentscheidung sich später als Fehler herausstellen.  Es ist aber eine andere Sache wenn der Anlageverlust  auf Grund schlechter Beratung passiert ist. Es könnte sein, dass der Anlageberater seine eigenen Interessen vor die Interessen seines Kunden gestellt hat. Oft ist die schlechte Beratung auch im mangelnden Wissen des Beraters begründet. Schlechter Rat hat immer die Konsequenz für den Kunden, dass er sein Geld minimieren oder ganz verlieren wird.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Fazit des BSZ eV:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!   

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Bildquelle: © Andreas Hermsdorf / www.pixelio.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

GarantieHebelPlan '08 –BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte schließen erneut Vergleich für geschädigten Anleger.

Wie die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, hat sich ein Anlageberater in einem außergerichtlichen Vergleich zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger von GarantieHebelPlan ‘08 verpflichtet. Die ersten Raten sind bereits beim Anleger eingegangen.


Die GarantieHebelPlan ’08 Premium Vermögensaufbau AG & Co. KG ist eine Fondsgesellschaft in Form einer KG, an der sich Privatpersonen als Anleger über eine Treuhänderin beteiligen konnten. Nach Informationen des Emissionsprospekts sollte hierbei in Kapitalanlagen, insbesondere in britische bzw. fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sowie Investmentfonds investiert werden. Überdurchschnittliche Erträge sollten hierbei nach den Darstellungen des Emissionsprospekts dadurch erwirtschaftet werden, dass die Investitionen neben dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten (Hebelgeschäft). Diese Hebelung sollte bis zu 300 % des Eigenkapitals betragen.

Tatsächlich dürfte es momentan um die Beteiligungsgesellschaft GarantieHebelPlan ’08 schlecht stehen. So muss die Beteiligung GarantieHebelPlan ’08 aufgrund des Beschlusses der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 12.08.2015 abgewickelt werden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Totalverlust der bisher eingezahlten Einlagen nicht ausgeschlossen werden. Ob GarantieHebelPlan ’08 über Vermögen verfügt, welches am Ende an die Anleger ausgezahlt werden kann, muss nun erst einmal durch den Abwickler geprüft werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern, die fehlerhafte Beratung und unzureichende Aufklärung sowohl gegen ihren jeweiligen Berater als auch gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft geltend machen.

Aufgrund der momentanen undurchschaubaren Lage wird geschädigten Anlegern empfohlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und überprüfen zu lassen, ob die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Gründungs- und Treuhandgesellschaft und/oder den jeweiligen Berater aussichtsreich ist.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GarantieHebelPlan Fonds“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.04.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.