Samstag, Februar 06, 2016

Widerruf von Darlehen: Die Zeit läuft ab!

Der Widerruf von Darlehen und die Geltendmachung von hieraus resultierenden Ansprüchen gegenüber Banken und Sparkassen bilden derzeit einen Schwerpunkt der täglichen Arbeit vieler BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte.


Einzelne Kanzleien  haben  bereits über 15.000 Verträge geprüft und eine Vielzahl von Widerrufen für ihre Mandanten erfolgreich durchgeführt. Eine Auswahl von bereits geprüften Darlehensverträgen finden Sie hier.

Durch den Widerruf haben Sie die Möglichkeit, sich von bestehenden – teils mit sehr hohen Zinsen verbundenen – Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen bzw. diese zu günstigeren Konditionen neu abzuschließen.

Aufgrund des aktuellen Marktniveaus können Sie dabei oft zehntausende Euro sparen.

Die Anwälte prüfen für die BSZ e.V. Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  bundesweit und vollkommen kostenfrei Ihre bestehenden Verträge auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Sollte ein Widerruf möglich sein, vertreten die Anwälte Sie bei Bedarf anschließend gern.

Voraussetzungen

Grundsätzlich besteht bei Verbraucherdarlehen eine Möglichkeit, die eigene Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen bzw. 14 Tagen ab Unterschrift bzw. Abschluss des Vertrages zu widerrufen.

Voraussetzung ist dabei aber die ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht durch eine entsprechende Widerrufsbelehrung.

Hat keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht stattgefunden, insbesondere durch Vorlage einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, so kann der Widerruf auch weiterhin erklärt werden.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dabei infolge textlicher oder auch gestalterischer Mängel vorliegen, da die Widerrufsbelehrung zum einen inhaltlich richtig, zum anderen aber auch klar und verständlich und deutlich erkennbar sein muss.

Hinsichtlich der inhaltlichen und gestalterischen Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bestehen bzw. bestanden jeweils strenge gesetzliche Vorgaben und es liegen zahlreiche Urteile verschiedener Gerichte, bis hin zum BGH vor.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können z.B. bei folgenden Formulierungen vorliegen:

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages.“

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen² ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“

„Der Lauf der Frist beginnt einen Tag nachdem Ihnen

ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und

die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden.“

„Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt wurde.“

„Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Darlehensnehmer

ein Exemplar dieser Belehrung

eine Urkunde oder Abschrift des Darlehensvertrages oder das Vertrags-/Darlehensangebot des Darlehensnehmers, das alle Vertragsbedingungen enthält, – im Original oder in Abschrift – mit der Annahmeerklärung der Bank sowie die Finanzierungsbedingungen … erhalten hat,…“

„Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir zugleich…“

„Auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und Abs. 3 BGB wird hingewiesen. Insbesondere sind im Falle des Widerrufs die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.“

Fehler in der grafischen Gestaltung liegen in der mangelnden Hervorhebung der Widerrufsbelehrungen bzw. einem Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot. Zwingend vorgeschrieben ist es, die Widerrufsbelehrung für den Verbraucher deutlich erkennbar zu gestalten, insbesondere durch drucktechnische Hervorhebungen, wie farbliche Hinterlegung, deutliche Einrahmung oder ein größeres und abgesetztes Schriftbild.
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Durch den Widerruf haben Sie die Möglichkeit, sich von bestehenden – teils mit hohen Zinsen verbundenen – Immobilien-Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu lösen bzw. diese zu günstigeren Konditionen neu abzuschließen.

Aufgrund des aktuellen Marktniveaus können Sie dabei oft zehntausende Euro sparen oder die Laufzeit des Kredits deutlich absenken.

Diese verschiedenen Fehlerbereiche müssen abgeklopft werden und mit der umfassenden Rechtsprechung von Zivilgerichten abgeklärt werden. Das können nur Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht mit viel Erfahrung.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

steff

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern - Widerruf beim Immobilienkredit einsetzen

Das Wichtigste in Kürze: Wer seine zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossene Bau- oder Immobilienfinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Diese wurde von der Bank, Sparkasse oder Volksbank bei der vorzeitigen Tilgung verlangt. Aber es gibt einen Ausweg!

Dieser Ausweg beginnt mit dem Widerruf des Darlehens auch nach Abwicklung des Darlehens. Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.

Kreditinstitute wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung.

Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen. So die auffassung der Kreditinstitute.

Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 beschlossen beschlossen, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr im Juni 2016 widerrufen.

So gehen Sie vor

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können von bestimmten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Freitag, Februar 05, 2016

IDEENKAPITAL FONDS MIT HOHEN WERTVERLUSTEN – WAS ANLEGER TUN KÖNNEN!

Das Unternehmen:
Das Emissionshaus Ideenkapital ist ein Tochterunternehmen der Ergo-Versicherungsgruppe. Der Fondsanbieter legte seit 1994 diverse geschlossene Fonds auf. Mehr als 70.000 Anleger beteiligten sich so an verschiedenen Immobilienfonds.


Die Fonds:

Das Emissionshaus Ideenkapital, brachte in den letzten Jahren insbesondere folgende Immobilienfonds auf den Markt:

Metropolen Europa

Einkaufsmärkte Deutschland

US Professional Portfolio Invest 2

US Properties

US Properties Value Added

IK Australia Core

Entwicklung:

Von der Wirtschaftskrise im Jahre 2008 sind auch die Ideenkapital Fonds nicht verschont geblieben. Die Finanzmarktkrise hat im US-Gewerbeimmobilienmarkt für einen Preisrückgang der Objekte gesorgt. Auswirkungen machten sich auch auf dem australischen Markt bemerkbar. Aufgrund der finanziellen Lage blieben häufig die prognostizierten Ausschüttungen aus. Die Beteiligung Australia Core + wird derzeit auf dem Zweitmarkt nur noch mit 12% gehandelt.

Hilfe für Anleger

Bei den oben genannten Fonds handelt es sich um unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken für das angelegte Kapital einhergehen. Über diese Risiken wurden Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt. In vielen Fällen wurden weder die Risiken des Ausbleibens von Ausschüttungen, noch eine mögliche Erstattungspflicht bezüglich bereits erhaltener Ausschüttungen, ebenso wenig wie das Teil- bis Totalverlustrisiko, als auch das Risiko einer negativen steuerlichen Bewertung besprochen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Ideenkapital-Fonds häufig als sichere Anlage, beispielsweise zur Altersvorsorge verkauft. Ist dies der Fall, stehen dem Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.

Im Rahmen der Beratung wurde nach der Erfahrung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Brüllmann meist auf die Vorteile hingewiesen und Risiken ausgespart. So wurde die Beteiligung meist als eine sichere Investition in langfristig vermietete Top-Immobilien in Europa, den USA oder Australien empfohlen. Es wurde sowohl die Sicherheit des investierten Kapitals beteuert, als auch hohe Renditen in Aussicht gestellt. „Ihr Kapital hat gute Anlagen“ – so wirbt auch das Emissionshaus selbst für seine Fonds.

Diese auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte  BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit vielen Jahren zahlreiche Anleger der Ideenkapital-Fonds und hat auch die Emissionsprospekte der Fonds geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auch gute Aussichten bestehen, Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung geltend zu machen.

Betroffene Anleger sollten deshalb den Sachverhalt zum Erwerb ihrer Beteiligung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.

Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ideenkapital-Fonds bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, ihren individuellen Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung dahingehend zu prüfen, welche Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese dann konsequent für  den Anleger durch.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ideenkapital-Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

brülhohl

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Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Wölbern Frankreich 04: Anleger verlieren viel Geld – Schadensersatz

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.


Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen, müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.

„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird, haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre Verluste so zu minimieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert. Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen, dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.

Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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German Pellets: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Anleger bei der Gläubigerversammlung am 10.02.2016

"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde".


Unmittelbar nach dem Aufruf zur Versammlung der Gläubiger der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN A1H3J6, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 52,4 Mio. Euro fällig wäre, und dem Bekanntwerden des Vorhabens der Schuldnerin einer Verlängerung zu einem reduzierten Zinscoupon, meldeten sich mit einem bemerkenswert aufwendigen Werbeauftritt eine namhafte internationale Kanzlei von Rechtsanwälten und Steuerberatern und ein auf finanzwirtschaftliche Restrukturierungen spezialisiertes Beratungshaus als, wie sich später herausstellte, vorgebliche "Helfer in der Not".

In einer von einer Wertpapierhandelsbank verbreiteten Veröffentlichung wurde in ihrem Auftrag zu einer durch "Restrukturierungsberater einer Gruppe von institutionellen Anleihegläubigern" und einer Schutzgemeinschaft von Kapitalanlegern organisierten Informations-Telefonkonferenz aufgerufen. In deren Verlauf am 01.02.2016 wurde mit umfangreichen Materialien, die zunächst nur den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wurden, ein offensichtlich schauerliches Bild der wirtschaftlichen Situation von German Pellets gezeichnet. Der Anleihemarkt jedenfalls reagierte verstört. Die schon vorher deutlich gefallenen Handelskurse aller Anleihen von German Pellets stürzten um weitere 75 % ins Bodenlose.

Empfohlen wurden den Anleihegläubigern in der Telefonkonferenz als nächste Schritte u. a. die Bestellung einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, gegründet Januar 2016, als gemeinsamer Vertreter der 2016 Anleihe und die Mandatierung des Beratungshauses als "Finanzberater der Anleihegläubiger".

Mandanten, die an der Telefonkonferenz nicht teilgenommen hatten, erhielten zwar auf Anfrage umgehend und mit freundlichen Worten unter Verweis auf Vertraulichkeit das tatsächlich mit einem bedrückenden Zahlenwerk aufwartende Werbematerial, nicht aber eine Antwort auf u. a. die Frage nach der Identität der "institutionellen Anleger", die sich zur Rettung der Anleiheschuldnerin zusammengefunden haben sollen.

Das ist kein vertrauensbildendes Verhalten im Hinblick auf das offensichtliche Ziel der "geheimen" Anlegergemeinschaft, weitere Gläubiger der taumelnden German Pellets-Anleihe dazu zu veranlassen, für ihre Wunschkandidaten für einen gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger und ihren zukünftigen "Finanzberater" zu stimmen.

Oder gibt es die "Gruppe institutioneller und sonstiger Anleger" gar nicht?

Trifft das Szenario zu, das den Teilnehmern der Telefonkonferenz dargestellt wurde, dürfte es zweifelhaft sein, ob eine wirtschaftliche Gesundung der Unternehmung überhaupt möglich ist. Sollte es, wenn, wie von der Schutzgemeinschaft vorgeschlagen, eine Umstrukturierung der Anleihe zunächst zurückgestellt werden sollte, zu Verhandlungen mit potentiellen neuen Investoren kommen, könnte es sich zudem als kontraproduktiv erweisen, im Rahmen der Werbung für die Erteilung eines Mandats als gemeinsamer Vertreter der Anleger die desolate Lage der Schuldnerin ungefragt detailliert öffentlich gemacht zu haben. Selbstverständlich würde in Verhandlungen über Beteiligungen an einer Sanierung von German Pellets von Dritten auf diese Informationen zurückgegriffen werden. Folge wäre, dass, wenn über die Funktion als gemeinsamer Vertreter der Anleger hinaus auch noch Sanierungsbemühungen erbracht werden sollen, gegen die eigene Argumentation anzukämpfen wäre. Oder würde sie dann als "übertrieben" relativiert werden?

Ob die enttäuschten Anleger und German Pellets "Hilfe" von Adressen benötigen, die zuvor mit bemerkenswertem Eifer zur Beschleunigung des Verfalls der Anlage beigetragen haben, darf man wohl bezweifeln. Ohnehin macht die Bestellung eines zu Lasten des Vermögens des Schuldners German Pellets zu honorierenden gemeinsamen Vertreters nur Sinn, wenn damit nicht lediglich Masse "verpulvert" wird. Warum Anleihegläubiger, die grundsätzlich keine Möglichkeit haben, auf den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin Einfluss zu nehmen, einen "Finanzberater" mandatieren sollen, erschließt sich dem Betrachter nicht. Der Gesetzgeber hat die Honorierung dieses "Dienstleisters" durch die Anleiheschuldnerin nicht vorgesehen.

Die zur Abstimmung aufgerufenen Anleger werden sich also überlegen, ob sie einen gemeinsamen Vertreter und einen "Finanzberater" wirklich benötigen und, wenn ja, ob sie ihr Vertrauen und ihre Hoffnungen Adressen entgegenbringen sollten, die zuerst ihren eigenen wirtschaftlichen Vorteil in den Vordergrund gestellt und damit den Anlegern möglicherweise weiteren wirtschaftlichen Schaden zugefügt haben könnten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte wird in der Anlegerversammlung als Vertreter ihrer Mandantschaft zugegen sein. In der gegenwärtigen Situation würde, sollte es zu einer Abstimmung auch über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters kommen, gegen die bisher aufgetretenen Kandidaten gestimmt werden.

Fakten zu der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte:

Rechtsanwalt Graf und Mitstreiter sind ausschließlich im Kapitalanlagenrecht tätig und vertreten nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung in der Person des Kanzleigründers widmet sich die renommierte Kanzlei mit Engagement und Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens insbesondere von Privatanlegern. Nach der Erhebung WiWo-Top-Kanzleien des angesehenen Magazins WirtschaftsWoche ist Rechtsanwalt Jens Graf einer der "besten deutschen Anlegeranwälte".

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Jg

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Midas Mittelstandsfonds fordern Geld ehem. Anleger zurück.

Die Midas Mittelstandsfonds fordern Auseinandersetzungsguthaben gekündigter Beteiligungen von ehemaligen Anlegern zurück.


In  den letzten Wochen erhielten viele ehemalige Anleger der Midas Mittelstandsfonds unangenehme Post von den Fondsgesellschaften. Forderungsschreiben, die gut 60% des ausgezahlten Auseinandersetzungsguthabens zurück forderten, riefen Verwunderung und Unverständnis bei den ehemaligen Anlegern hervor.

Die Midas Mittelstandsfonds investierten direkt oder indirekt in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Die Investitionen sollten durch öffentliche Garantien zu 70-80 % abgesichert sein, was sich später als falsch herausstellte. Auch die versprochenen Renditen von bis zu 15% realisierten sich nicht. Tatsächlich erlitten die Anleger erhebliche Verluste.

2011 wurde die Midas-Gruppe sodann von der S&K-Gruppe übernommen, deren Verantwortliche derzeit  in Untersuchungshaft sitzen. Die Geschäftsführung der Midas Mittelstandsfonds stellte verschiedenen Unternehmen der S&K-Gruppe bis Mitte 2012 erhebliche Darlehen in einer Gesamthöhe von über EUR 24 Mio. aus den liquiden Mitteln der Midas-Mittelstandsfonds zur Verfügung.

Anleger, die ihre Beteiligung vor dem Skandal um S&K kündigten, erhielten 93 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück, wobei die Midas Geschäftsführung bis Ende 2012 die S&K Darlehen als werthaltig bewertete. Erst 2013 wurde im Rahmen der Insolvenz der S&K Gruppe bekannt, dass keine dieser Darlehen werthaltig abgesichert und die Darlehen somit wertlos waren.

Nunmehr argumentiert die Geschäftsführung von Midas, dass die S&K Darlehen bereits vor 2013 wertlos gewesen seien und somit die Auseinandersetzungsguthaben der Jahre 2011 und 2012 auf der Grundlage falscher Darlehensbewertungen erstellt und um etwa 60% zu hoch gewesen seien.

Betroffene Anleger sollten nicht ohne Prüfung durch einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht den Forderungen der Fondsgesellschaften nachkommen, da erst nach rechtlicher Würdigung festgestellt werden kann, ob die Forderungen begründet sind.

Betroffene Anleger, die nicht auf das Forderungsschreiben der Fondsgesellschaften reagiert haben und auch nicht auf den Verjährungsverzicht eingegangen sind, müssen jedoch mit der Zustellung eines Mahnbescheides rechnen.

Sobald sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten sie umgehend einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufsuchen, da nur zwei Wochen für einen Widerspruch zur Verfügung stehen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB  hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Midas Mittelstandsfonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Donnerstag, Februar 04, 2016

Verbraucherfreundliches Urteil des OLG Stuttgart zu Darlehenswiderruf.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein positives Urteil zum Thema Darlehenswiderruf erlassen.  Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 29.09.2015, Az. 6 U 21/15 konnte ein Verbraucher auch noch Jahre nach Abschluss seinen mit der Bank geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen.


Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, wonach die Widerrufsfrist „einen Tag nachdem“ die in der Belehrung beschriebenen Ereignisse eingetreten sind, „jedoch nicht vor dem Tag des Abschlusses des Darlehensvertrages“ beginne gegen das Deutlichkeitsgebot verstoße.

„Dieses Urteil erlangt unseres Erachtens umso mehr Brisanz als derartige Widerrufsbelehrungen vielfach verwendet wurden, der Gesetzgeber aber nun plant die Widerrufsmöglichkeit bei bestehenden Darlehensverträgen nur noch bis zum 21.06.2016 zuzulassen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz. Verbrauchern, deren Darlehensverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweisen, bleibt daher wohl nicht mehr viel Zeit, um ihre Rechte geltend zu machen, so Rechtsanwalt Kainz weiter.

Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts Stuttgarts war die im entschiedenen Fall verwandte Belehrung geeignet, beim Verbraucher die Fehlvorstellung hervorzurufen, dass der Tag des Vertragsschlusses bei der Fristberechnung mitzuzählen sei. Das Berufungsgericht führte in seinem Urteil zudem aus, dass der Widerruf auch nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages möglich sei, die Ausübung des Widerrufsrechts der Kläger nicht gegen Treu und Glauben verstoße und auch nicht verwirkt sei.

Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung, nach der die Kläger aufgrund des wirksamen Widerrufs die für die vorzeitige Rückführung entrichteten Aufhebungsentgelte zurückfordern können.

Grundsätzlich gilt, dass im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Belehrung über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht, denjenigen Kunden, die ihr Darlehen nach dem 01.11.2002 abgeschlossen haben, zumindest derzeit noch die Möglichkeit offen steht, sich durch Widerruf vom Darlehensvertrag zu lösen. Leider wird diese Widerrufsmöglichkeit wohl durch ein entsprechendes Gesetz zu Fall gebracht werden. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll der Verbraucher nach Inkrafttreten des entsprechendes Gesetzes bei schon bestehenden Darlehensverträgen nur noch drei Monate Zeit haben, von seinem möglicherweise noch bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Bislang ist geplant, dass das entsprechende Gesetz zum 21.03.2016 in Kraft treten wird. Altverträge wären in diesem Fall wohl nur noch bis zum 21.06.2016 widerrufbar.

 „Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ermöglicht es dem Bankkunden, sich noch Jahre nach Abschluss des Darlehens von dem Darlehensvertrag mit hohen Zinsen zu lösen und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten zu müssen“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Alexander Kainz, der zahlreiche dieser Fälle betreut. Sofern das Darlehen bereits abgelöst und eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wurde, kann auch diese ggf. zurückgefordert werden. Zudem hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, die von der Bank gezogenen Nutzungen herauszuverlangen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Gläubigerversammlung bei German Pellets am 10.02.2016

German Pellets: Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wird Anleiheinhaber auf der Gläubigerversammlung am 10. Februar 2016 vertreten. Wie wir bereits am 01. Februar 2016 berichteten, steht German Pellets offensichtlich unter wirtschaftlichem Druck und will zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen die Rückzahlung der zum 31. März 2016 auslaufenden Anleihe bis ins Jahr 2018 verlängern.


Auf der geplanten Gläubigerversammlung am 10. Februar 2016 in Wismar sollen die Gläubiger der Verlängerung der Laufzeit um zwei weitere Jahre zu einem Zinssatz von dann 5,25% Zinsen zustimmen.

Es verdichten sich jedoch die Anzeichen, dass German Pellets sich derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und die geplante Verlängerung der Anleihe ein Spiel auf Zeit ist, das zu Lasten der Anleger geht.

Auch die „Aufwertung“ der Anleihe durch eine Besicherung mit 50% der Gesellschaftsanteile ist eine Irreführung der Anleiheinhaber, da derzeit die Werthaltigkeit der Gesellschaftsanteile fraglich ist.

Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche sollen die Werke von German Pellets ihre Produktion eingestellt haben, weil German Pellets Holzrechnungen nicht bezahlt haben soll und deshalb die Lieferanten streiken.

Auch hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den German-Pellets-Chef Peter Leibold Ermittlungen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Betrug und der unrichtigen Darstellung von Bilanzen aufgenommen.

Wir halten an unseren Ausführungen vom 01. Februar 2016 fest, und raten jedem Anleiheinhaber an der am 10. Februar 2016 stattfindenden Gläubigerversammlung teilzunehmen und gegen die Verlängerung der Anleihe zu stimmen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anlegern auf der Versammlung.

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Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl

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