German Pellets: Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB wird Anleiheinhaber auf der Gläubigerversammlung am 10. Februar 2016 vertreten. Wie wir bereits am 01. Februar 2016 berichteten, steht German Pellets offensichtlich unter wirtschaftlichem Druck und will zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen die Rückzahlung der zum 31. März 2016 auslaufenden Anleihe bis ins Jahr 2018 verlängern.
Auf der geplanten Gläubigerversammlung am 10. Februar 2016
in Wismar sollen die Gläubiger der Verlängerung der Laufzeit um zwei weitere
Jahre zu einem Zinssatz von dann 5,25% Zinsen zustimmen.
Es verdichten sich jedoch die Anzeichen, dass German Pellets
sich derzeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und die geplante
Verlängerung der Anleihe ein Spiel auf Zeit ist, das zu Lasten der Anleger
geht.
Auch die „Aufwertung“ der Anleihe durch eine Besicherung mit
50% der Gesellschaftsanteile ist eine Irreführung der Anleiheinhaber, da
derzeit die Werthaltigkeit der Gesellschaftsanteile fraglich ist.
Nach einem Bericht der Wirtschaftswoche sollen die Werke von
German Pellets ihre Produktion eingestellt haben, weil German Pellets
Holzrechnungen nicht bezahlt haben soll und deshalb die Lieferanten streiken.
Auch hat nunmehr die Staatsanwaltschaft Schwerin gegen den
German-Pellets-Chef Peter Leibold Ermittlungen wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug,
Kreditbetrug, Betrug und der unrichtigen Darstellung von Bilanzen aufgenommen.
Wir halten an unseren Ausführungen vom 01. Februar 2016
fest, und raten jedem Anleiheinhaber an der am 10. Februar 2016 stattfindenden
Gläubigerversammlung teilzunehmen und gegen die Verlängerung der Anleihe zu
stimmen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von
Anlegern auf der Versammlung.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der
Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
German Pellets anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllblibl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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