Freitag, Februar 05, 2016

Wölbern Frankreich 04: Anleger verlieren viel Geld – Schadensersatz

Nach dem Verkauf der Fondsimmobilie des geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Frankreich 04 haben die Anleger mehr als 75 Prozent ihres eingesetzten Kapitals verloren. Denn der Verkaufserlös wird in erster Linie für die Tilgung der Verbindlichkeiten und die Auflösung der Fondsgesellschaft benötigt.


Für die Anleger könnte es sogar noch dicker kommen. Sollte es bei der Liquidation der Fondsgesellschaften zu Schwierigkeiten kommen, müsste möglicherweise der Verkauf der Immobilie rückabgewickelt werden und die Haftung der Gesellschafter könnte wieder aufleben. Die Anleger sähen sich dann mit Forderungen der Gläubiger konfrontiert.

„Der Schaden für die Anleger ist in jedem Fall schon groß genug. Doch auch wenn die Immobilie verkauft ist und der Fonds liquidiert wird, haben sie noch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen und ihre Verluste so zu minimieren“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Marcel Seifert. Die Vergangenheit und auch die Rechtsprechung verschiedener Gerichte zeigen, dass die Aussichten auf Schadensersatz für die Anleger nicht schlecht stehen.

Grundlage für die Ansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung seitens der Banken und Vermittler sein. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen u.a. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen und insbesondere das Totalverlustrisiko. Auch auf mögliche Fehler im Emissionsprospekt hätten die Berater hinweisen müssen. Sollten Beratungsfehler nachweisbar sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Möglich können auch außergerichtliche Vergleiche mit den Banken sein. Da das Emissionshaus Wölbern Invest den Wölbern Frankreich 04 im Jahr 2006 aufgelegt hat, sollten Anleger jetzt handeln, da die Forderungen sonst bald verjähren könnten.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wölbern-Fonds anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Marcel Seifert

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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