Die Midas Mittelstandsfonds fordern Auseinandersetzungsguthaben gekündigter Beteiligungen von ehemaligen Anlegern zurück.
In den letzten Wochen
erhielten viele ehemalige Anleger der Midas Mittelstandsfonds unangenehme Post
von den Fondsgesellschaften. Forderungsschreiben, die gut 60% des ausgezahlten
Auseinandersetzungsguthabens zurück forderten, riefen Verwunderung und
Unverständnis bei den ehemaligen Anlegern hervor.
Die Midas Mittelstandsfonds investierten direkt oder
indirekt in Beteiligungen an mittelständischen Unternehmen. Die Investitionen
sollten durch öffentliche Garantien zu 70-80 % abgesichert sein, was sich
später als falsch herausstellte. Auch die versprochenen Renditen von bis zu 15%
realisierten sich nicht. Tatsächlich erlitten die Anleger erhebliche Verluste.
2011 wurde die Midas-Gruppe sodann von der S&K-Gruppe
übernommen, deren Verantwortliche derzeit
in Untersuchungshaft sitzen. Die Geschäftsführung der Midas
Mittelstandsfonds stellte verschiedenen Unternehmen der S&K-Gruppe bis
Mitte 2012 erhebliche Darlehen in einer Gesamthöhe von über EUR 24 Mio. aus den
liquiden Mitteln der Midas-Mittelstandsfonds zur Verfügung.
Anleger, die ihre Beteiligung vor dem Skandal um S&K
kündigten, erhielten 93 Prozent ihres eingesetzten Kapitals zurück, wobei die
Midas Geschäftsführung bis Ende 2012 die S&K Darlehen als werthaltig
bewertete. Erst 2013 wurde im Rahmen der Insolvenz der S&K Gruppe bekannt,
dass keine dieser Darlehen werthaltig abgesichert und die Darlehen somit
wertlos waren.
Nunmehr argumentiert die Geschäftsführung von Midas, dass
die S&K Darlehen bereits vor 2013 wertlos gewesen seien und somit die
Auseinandersetzungsguthaben der Jahre 2011 und 2012 auf der Grundlage falscher
Darlehensbewertungen erstellt und um etwa 60% zu hoch gewesen seien.
Betroffene Anleger sollten nicht ohne Prüfung durch einen
Fachanwalt für Kapitalmarktrecht den Forderungen der Fondsgesellschaften
nachkommen, da erst nach rechtlicher Würdigung festgestellt werden kann, ob die
Forderungen begründet sind.
Betroffene Anleger, die nicht auf das Forderungsschreiben
der Fondsgesellschaften reagiert haben und auch nicht auf den
Verjährungsverzicht eingegangen sind, müssen jedoch mit der Zustellung eines
Mahnbescheides rechnen.
Sobald sie einen Mahnbescheid erhalten, sollten sie umgehend
einen Fachanwalt für Kapitalmarktrecht aufsuchen, da nur zwei Wochen für einen
Widerspruch zur Verfügung stehen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung
Ihrer Rechte.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Midas
Mittelstandsfonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
cllbcoc
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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