Samstag, Februar 06, 2016

Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern - Widerruf beim Immobilienkredit einsetzen

Das Wichtigste in Kürze: Wer seine zwischen November 2002 und Ende 2010 abgeschlossene Bau- oder Immobilienfinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung zurückholen. Diese wurde von der Bank, Sparkasse oder Volksbank bei der vorzeitigen Tilgung verlangt. Aber es gibt einen Ausweg!

Dieser Ausweg beginnt mit dem Widerruf des Darlehens auch nach Abwicklung des Darlehens. Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.

Kreditinstitute wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung.

Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen. So die auffassung der Kreditinstitute.

Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.

Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 beschlossen beschlossen, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr im Juni 2016 widerrufen.

So gehen Sie vor

Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können von bestimmten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

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