Das Wichtigste in Kürze: Wer seine zwischen
November 2002 und Ende 2010 abgeschlossene Bau- oder Immobilienfinanzierung
vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung
zurückholen. Diese wurde von der Bank, Sparkasse oder Volksbank bei der
vorzeitigen Tilgung verlangt. Aber es gibt einen Ausweg!
Dieser Ausweg beginnt mit dem Widerruf des
Darlehens auch nach Abwicklung des Darlehens. Ursache ist die fehlerhafte
Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig
widerrufen kann.
Kreditinstitute
wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung.
Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer
den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen. So die auffassung der
Kreditinstitute.
Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht
entschieden.
Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016
beschlossen beschlossen, das ewige Widerrufsrecht auslaufen zu lassen. Danach
könnten Verbraucher nur noch bis zu einem festen Zeitpunkt im Jahr im Juni 2016
widerrufen.
So
gehen Sie vor
Fördermitglieder der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung / Widerrufsbelehrung können
von bestimmten BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos prüfen lassen, ob ihre
Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten
den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen
an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun
die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose
Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte.
Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche
Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem
Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
steff
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat
Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem
Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre
finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als
auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die
einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt
Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können
Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung
und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen