Das Unternehmen:
Die Fonds:
Das Emissionshaus Ideenkapital, brachte in den letzten
Jahren insbesondere folgende Immobilienfonds auf den Markt:
Metropolen Europa
Einkaufsmärkte Deutschland
US Professional Portfolio Invest 2
US Properties
US Properties Value Added
IK Australia Core
Entwicklung:
Von der Wirtschaftskrise im Jahre 2008 sind auch die Ideenkapital
Fonds nicht verschont geblieben. Die Finanzmarktkrise hat im
US-Gewerbeimmobilienmarkt für einen Preisrückgang der Objekte gesorgt.
Auswirkungen machten sich auch auf dem australischen Markt bemerkbar. Aufgrund
der finanziellen Lage blieben häufig die prognostizierten Ausschüttungen aus.
Die Beteiligung Australia Core + wird derzeit auf dem Zweitmarkt nur noch mit
12% gehandelt.
Hilfe für Anleger
Bei den oben genannten Fonds handelt es sich um
unternehmerische Beteiligungen, die mit erheblichen Risiken für das angelegte
Kapital einhergehen. Über diese Risiken wurden Anleger oftmals nicht
ordnungsgemäß aufgeklärt. In vielen Fällen wurden weder die Risiken des
Ausbleibens von Ausschüttungen, noch eine mögliche Erstattungspflicht bezüglich
bereits erhaltener Ausschüttungen, ebenso wenig wie das Teil- bis
Totalverlustrisiko, als auch das Risiko einer negativen steuerlichen Bewertung
besprochen. Stattdessen wurde die Beteiligung an einem Ideenkapital-Fonds
häufig als sichere Anlage, beispielsweise zur Altersvorsorge verkauft. Ist dies
der Fall, stehen dem Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche zu.
Im Rahmen der Beratung wurde nach der Erfahrung der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Brüllmann meist auf
die Vorteile hingewiesen und Risiken ausgespart. So wurde die Beteiligung meist
als eine sichere Investition in langfristig vermietete Top-Immobilien in
Europa, den USA oder Australien empfohlen. Es wurde sowohl die Sicherheit des
investierten Kapitals beteuert, als auch hohe Renditen in Aussicht gestellt.
„Ihr Kapital hat gute Anlagen“ – so wirbt auch das Emissionshaus selbst für
seine Fonds.
Diese auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt seit
vielen Jahren zahlreiche Anleger der Ideenkapital-Fonds und hat auch die
Emissionsprospekte der Fonds geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass auch gute
Aussichten bestehen, Ansprüche auf der Grundlage der Prospekthaftung geltend zu
machen.
Betroffene Anleger sollten deshalb den Sachverhalt zum
Erwerb ihrer Beteiligung von einem erfahrenen Anwalt prüfen zu lassen, ob
etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw.
der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.
Den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Ideenkapital-Fonds bieten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte an, ihren individuellen
Fall im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung dahingehend zu prüfen, welche
Ansprüche in Betracht kommen und setzen diese dann konsequent für den Anleger durch.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der
Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren
Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können
alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Ideenkapital-Fonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
brülhohl
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Melanie Hohl
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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