Manchmal können oder wollen Oberlandesrichter erschreckend wenig Verständnis für die Zivilprozessordnung entwickeln. Und bügeln hinreichend erfolgsträchtige Forderungen von Anlegern mit fadenscheinigen Meinungen ab. In den Fällen rufen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke Rechtsanwälte den Bundesgerichtshof an. Mit Erfolg.
Die höchsten Richter haben in der Sache zwei gravierende
Fehler festgestellt und die Sache zurückverwiesen. Eine Bericht der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte Frau Rechtsanwältin
Maren Beckmann und Herrn Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Das wurde Zeit. Endlich wird der zweifelhaften
Rechtsprechungspraxis des Münchener Oberlandesgerichts ein Riegel vorgeschoben.
Von den höchsten Richtern. Der Bundesgerichtshof hat gesprochen.
In dem Fall ging es um das Feststellungsbegehren von zwei
Anlegern des Fonds SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte
Fürstenfeldbruck und München KG. Die hatten rund € 76.000,00 veranlagt. Nach
der Beratung der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte ging das Ehepaar davon aus,
dass sie geschädigt wurden und forderten die Feststellung der
Schadensersatzforderung gegen die prospektverantwortliche ehemalige persönlich
haftende Gründungsgesellschafterin SHB Innovative Fondskonzepte GmbH, die
später in die Insolvenz geschickt wurde. "Die Ansprüche sind hinreichend
erfolgsträchtig und es gibt gegebenenfalls eine gute Quote. Weil viele Anleger
den Weg nicht gegangen sind und keine Forderungen in dem Verfahren angemeldet
haben", sagt die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Maren Beckmann. Und
klagte.
Das Oberlandesgericht ließ die Berufung nicht zu. Weil der
notwendige Beschwerdewert nicht erreicht sei (bei einem Streitwert in Höhe von
bis zu € 80.000). Obwohl der Insolvenzverwalter mit einer nennenswerten Quote
rechnet. Das ließen sich die Gröpper Köpke Rechtsanwälte nicht bieten und
reichten beim Bundesgerichtshof (BGH) über ihre BGH-Anwälte Beschwerde ein.
Jetzt gab der Bundesgerichtshof den Anlegern Recht. Das
Münchener Oberlandesgericht hatte die Berufung zu Unrecht verworfen. Und muss
jetzt neu entscheiden. Gleichzeitig gaben die Richter des BGH dem
Oberlandesgerichtssenat auch noch eine Rechtsmeinung mit. Die von vielen
Münchener Richtern geforderte Zug-um-Zug-Anmeldung passt nicht. Im
Insolvenzverfahren muss die Gegenforderung quantifiziert werden. Das hatten die
Gröpper Köpke Rechtsanwälte von Anfang an getan und offensichtlich alles
richtig gemacht. Jetzt muss das Gericht in der Sache entscheiden. Auch wenn es
den Gerichten nicht gefällt. Und die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Gröpper
Köpke werden über das, was die machen, wachen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft SHB Fonds anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
gröpköp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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