Freitag, Januar 29, 2016

Letzte Chance für Kreditkunden ihre Kreditverträge zu widerrufen.

Ab dem 01.11.2002 abgeschlossene Verbraucher-Kreditverträge, etwa zur Finanzierung von Immobilien, können in vielen Fällen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden. Die Folge ist u. a. der faktische Wegfall einer seinerzeit vereinbarten höheren Verzinsung. Während Altverträge für Baugeld Zinssätze vorsehen von bis zu 6 % p. a. und mehr, lassen sich heute Finanzierungen zu um die 1,7 % p. a. abschließen.

Dieses „ewige Widerrufsrecht“ haben bislang viele Darlehensnehmer genutzt, um durch Umschuldung Zinsen zu sparen oder sich ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten zu lassen bzw. um eine Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen zu vermeiden. Doch damit wird voraussichtlich im Juni 2016 Schluss sein.

Es war zu erwarten: Die Kreditinstitute wollen nicht länger für ihre Fehler einstehen!

Da wohl fast alle Kreditinstitute zahlreiche Fehler bei der Abfassung ihrer Widerrufsbelehrungen gemacht haben, ist die unbefristete Widerrufsmöglichkeit der Darlehensnehmer ein großes Ärgernis für die Kreditinstitute. Dies soll aus ihrer Sicht beseitigt werden - je früher ums so besser. Nunmehr haben offensichtlich die Bemühungen gefruchtet, sich von den lästigen und beachtlichen Forderungen der Kreditkunden zu befreien.

Die Behauptung der Bundesregierung, dass das Entstehen unbefristeter ‚ewiger‘ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt ist vor dem Hintergrund, dass die Gerichte konkret inhaltliche und formelle Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken, Sparkassen und Versicherungen herausgearbeitet haben, die zum Widerruf berechtigen, weil der Verbraucher falsch oder nicht eindeutig über sein Recht informiert wurde, nicht nachvollziehbar.

Der Bankenlobby hat es offensichtlich nicht gefallen, dass sich die bisher schon überwiegend erfreuliche Rechtsprechung zugunsten von Kreditnehmern  immer mehr verfestigt  hat. Denn, was die Rechtsprechung ermöglichte, dass beendet nun die Gesetzgebung.

Jeder Darlehensnehmer hat jetzt wahrscheinlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag prüfen lassen, um zu erkunden, ob er seinen Immobilienkauf nicht günstiger finanzieren kann. Diese Chance sollten Darlehensnehmer nicht verpassen, denn eine in die Zukunft reichende Neugestaltung von bestehenden Kreditsituationen verbessert die Lebensverhältnisse vieler Darlehensnehmer spürbar. 

Aber Achtung! Es wird nun zu einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Wie  leider bei solchen Massenfällen üblich geworden, werden nunmehr viele Helfer ihre Dienste anbieten. Hier gilt es für die Betroffenen genau hinzuschauen.

Es ist zu berücksichtigen, dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung durch dafür qualifizierte Rechtsanwälte viel Zeit kostet. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.               

Bei den für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“  tätigen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist sichergestellt, dass sie ihren Mandanten eine individuelle, seriöse Rundumbetreuung anbieten. Sie sind seit vielen Jahren im Markt bekannt für ihre Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Kreditwirtschaft sowohl im vorgerichtlichen Bereich, als auch, wenn es erforderlich wird, vor den einschlägigen Gerichten.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf gilt dieses Angebot:

- BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

-          auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.


Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

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