Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds fordert Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten auf. Müssen Anleger nachzahlen?
Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Insolvenzverwalter der
CSA Beteiligungsfonds die Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten
aufgefordert. Ursächlich hierfür sei, so der Insolvenzverwalter, dass die
vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen
übersteigen würden.
„Wie der Insolvenzverwalter zu diesem Ergebnis gelangt, ist
erst einmal nicht verständlich. Denn es ist nicht erkennbar, wie von den
einbezahlten Beiträgen der Anleger teilweise mehr als 100 Prozent Verluste
abgezogen werden. Warum und auf welcher Grundlage dies erfolgt, lässt sich
nicht nachvollziehen.
Hinzu kommt, dass als Stichtag der 31.12.2013 festgelegt
wurde, obwohl die Anleger teilweise auch danach weiterhin einbezahlt haben“, so
der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir empfehlen daher
betroffenen Anlegern, die von dem Insolvenzverwalter vorgegebene Berechnung des
Kapitalkontos nicht einfach zu akzeptieren, sondern - gegebenenfalls im Rahmen
des weiteren Verfahrens – eine nachvollziehbare Neuberechnung zu verlangen.“
Außerdem sollte eine Neuberechnung einer rechtlichen
Überprüfung unterzogen werden. Zu diesem Zweck sollten sich Anleger an eine auf
Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden und sich anwaltlich beraten
lassen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre
Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften
Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben
können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu
lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von
Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.01. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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