Freitag, Januar 29, 2016

CSA Beteiligungsfonds: Müssen Anleger nachzahlen?

Der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds fordert Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten auf. Müssen Anleger nachzahlen?


Mit Schreiben vom 22.01.2016 hat der Insolvenzverwalter der CSA Beteiligungsfonds die Anleger zum Ausgleich ihrer Kapitalkonten aufgefordert. Ursächlich hierfür sei, so der Insolvenzverwalter, dass die vertragsgemäß zugewiesenen Verluste und die Entnahmen die geleisteten Einlagen übersteigen würden.

„Wie der Insolvenzverwalter zu diesem Ergebnis gelangt, ist erst einmal nicht verständlich. Denn es ist nicht erkennbar, wie von den einbezahlten Beiträgen der Anleger teilweise mehr als 100 Prozent Verluste abgezogen werden. Warum und auf welcher Grundlage dies erfolgt, lässt sich nicht nachvollziehen.

Hinzu kommt, dass als Stichtag der 31.12.2013 festgelegt wurde, obwohl die Anleger teilweise auch danach weiterhin einbezahlt haben“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. „Wir empfehlen daher betroffenen Anlegern, die von dem Insolvenzverwalter vorgegebene Berechnung des Kapitalkontos nicht einfach zu akzeptieren, sondern - gegebenenfalls im Rahmen des weiteren Verfahrens – eine nachvollziehbare Neuberechnung zu verlangen.“

Außerdem sollte eine Neuberechnung einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Zu diesem Zweck sollten sich Anleger an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden und sich anwaltlich beraten lassen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft CSA anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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