Zum Wochenbeginn notierten die Anleihen der German Pellets GmbH teilweise nur noch bei ca. 22 %, wohingegen sie vor ca. 1 Woche noch bei ca. 90 % gehandelt wurden.
German Pellets hatte zwischen 2011 und 2014
insgesamt 3 Anleihen mit einem Gesamtvolumen von ca. 238 Mio. € ausgegeben, die
Verzinsung betrug dabei jeweils 7,25 %. Eine der Anleihen mit einem
Emissionsvolumen in Höhe von 80 Mio. € ist dabei am 31.03.2016 zur Rückzahlung
fällig. Sie notierte am Montag nur noch mit ca. 35 %.
German Pellets will hier auch am 10.02.2016
eine Gläubigerversammlung abhalten, um vorzuschlagen, dass die Anleihen bis
2018 verlängert werden.
BSZ e.V. Ablegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth rät jedoch dazu, nicht für
eine Verlängerung zu stimmen, und zwar aus folgenden Gründen:
„Die Anleihe kann am 01.04.2016
offensichtlich nicht zurück bezahlt werden, jedoch ist sehr zweifelhaft, ob
durch die Laufzeitverlängerung eine Verbesserung der Situation eintritt. Die
Besicherung mit den Gesellschaftsanteilen bringt vermutlich keinen großen
Mehrwert, weil sehr fraglich ist, wie werthaltig diese sind. Es besteht die
Gefahr, dass die Probleme nur zeitlich nach hinten verlagert werden.“
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner
stellt dies eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation der
Anleger dar, die zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigten
könnte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten
bereits in der Vergangenheit bei zahlreichen Anleiheemittenten fristlose
Kündigungen erklärt und daher viel Erfahrung in diesem Bereich.
„Weil, wie die Rechtsanwälte inzwischen
überprüft haben, Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne bei der 2011
emittierten Anleihe bereits verjährt sind, könnte dies auch die einzige
wirksame Möglichkeit sein, noch aus der Anlage „auszusteigen“, so Dr. Späth.
Doch Achtung, Eile ist geboten: Anleger
sollten sich darüber im Klaren sein, das eine fristlose Kündigung umgehend nach
Bekanntwerden der Kündigungsgründe, d.h., binnen weniger Wochen, ausgesprochen
werden muss, um nicht das Recht der fristlosen Kündigung zu verlieren.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit,
Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie
können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer
stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle
„Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht
selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer
vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen
für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.
Weitere
Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
drspä
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01. 2016
wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht
berücksichtigt.
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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