Samstag, Januar 30, 2016

German Pellets: BSZ e.V.bündelt Anlegerinteressen - BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten auf Gläubigerversammlung

Zum Wochenbeginn notierten die Anleihen der German Pellets GmbH teilweise nur noch bei ca. 22 %, wohingegen sie vor ca. 1 Woche noch bei ca. 90 % gehandelt wurden.


German Pellets hatte zwischen 2011 und 2014 insgesamt 3 Anleihen mit einem Gesamtvolumen von ca. 238 Mio. € ausgegeben, die Verzinsung betrug dabei jeweils 7,25 %. Eine der Anleihen mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 80 Mio. € ist dabei am 31.03.2016 zur Rückzahlung fällig. Sie notierte am Montag nur noch mit ca. 35 %.

German Pellets will hier auch am 10.02.2016 eine Gläubigerversammlung abhalten, um vorzuschlagen, dass die Anleihen bis 2018 verlängert werden.

BSZ e.V. Ablegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth rät jedoch dazu, nicht für eine Verlängerung zu stimmen, und zwar aus folgenden Gründen:

„Die Anleihe kann am 01.04.2016 offensichtlich nicht zurück bezahlt werden, jedoch ist sehr zweifelhaft, ob durch die Laufzeitverlängerung eine Verbesserung der Situation eintritt. Die Besicherung mit den Gesellschaftsanteilen bringt vermutlich keinen großen Mehrwert, weil sehr fraglich ist, wie werthaltig diese sind. Es besteht die Gefahr, dass die Probleme nur zeitlich nach hinten verlagert werden.“

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner stellt dies eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenssituation der Anleger dar, die zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigten könnte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hatten bereits in der Vergangenheit bei zahlreichen Anleiheemittenten fristlose Kündigungen erklärt und daher viel Erfahrung in diesem Bereich.

„Weil, wie die Rechtsanwälte inzwischen überprüft haben, Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne bei der 2011 emittierten Anleihe bereits verjährt sind, könnte dies auch die einzige wirksame Möglichkeit sein, noch aus der Anlage „auszusteigen“, so Dr. Späth.

Doch Achtung, Eile ist geboten: Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, das eine fristlose Kündigung umgehend nach Bekanntwerden der Kündigungsgründe, d.h., binnen weniger Wochen, ausgesprochen werden muss, um nicht das Recht der fristlosen Kündigung zu verlieren.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

drspä

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Walter Späth

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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