Freitag, Januar 29, 2016

Letzte Chance für Kreditkunden ihre Kreditverträge zu widerrufen.

Ab dem 01.11.2002 abgeschlossene Verbraucher-Kreditverträge, etwa zur Finanzierung von Immobilien, können in vielen Fällen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden. Die Folge ist u. a. der faktische Wegfall einer seinerzeit vereinbarten höheren Verzinsung. Während Altverträge für Baugeld Zinssätze vorsehen von bis zu 6 % p. a. und mehr, lassen sich heute Finanzierungen zu um die 1,7 % p. a. abschließen.

Dieses „ewige Widerrufsrecht“ haben bislang viele Darlehensnehmer genutzt, um durch Umschuldung Zinsen zu sparen oder sich ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten zu lassen bzw. um eine Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen zu vermeiden. Doch damit wird voraussichtlich im Juni 2016 Schluss sein.

Es war zu erwarten: Die Kreditinstitute wollen nicht länger für ihre Fehler einstehen!

Da wohl fast alle Kreditinstitute zahlreiche Fehler bei der Abfassung ihrer Widerrufsbelehrungen gemacht haben, ist die unbefristete Widerrufsmöglichkeit der Darlehensnehmer ein großes Ärgernis für die Kreditinstitute. Dies soll aus ihrer Sicht beseitigt werden - je früher ums so besser. Nunmehr haben offensichtlich die Bemühungen gefruchtet, sich von den lästigen und beachtlichen Forderungen der Kreditkunden zu befreien.

Die Behauptung der Bundesregierung, dass das Entstehen unbefristeter ‚ewiger‘ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt ist vor dem Hintergrund, dass die Gerichte konkret inhaltliche und formelle Fehler in Widerrufsbelehrungen der Banken, Sparkassen und Versicherungen herausgearbeitet haben, die zum Widerruf berechtigen, weil der Verbraucher falsch oder nicht eindeutig über sein Recht informiert wurde, nicht nachvollziehbar.

Der Bankenlobby hat es offensichtlich nicht gefallen, dass sich die bisher schon überwiegend erfreuliche Rechtsprechung zugunsten von Kreditnehmern  immer mehr verfestigt  hat. Denn, was die Rechtsprechung ermöglichte, dass beendet nun die Gesetzgebung.

Jeder Darlehensnehmer hat jetzt wahrscheinlich nur noch bis zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag prüfen lassen, um zu erkunden, ob er seinen Immobilienkauf nicht günstiger finanzieren kann. Diese Chance sollten Darlehensnehmer nicht verpassen, denn eine in die Zukunft reichende Neugestaltung von bestehenden Kreditsituationen verbessert die Lebensverhältnisse vieler Darlehensnehmer spürbar. 

Aber Achtung! Es wird nun zu einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. Wie  leider bei solchen Massenfällen üblich geworden, werden nunmehr viele Helfer ihre Dienste anbieten. Hier gilt es für die Betroffenen genau hinzuschauen.

Es ist zu berücksichtigen, dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung durch dafür qualifizierte Rechtsanwälte viel Zeit kostet. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.               

Bei den für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“  tätigen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist sichergestellt, dass sie ihren Mandanten eine individuelle, seriöse Rundumbetreuung anbieten. Sie sind seit vielen Jahren im Markt bekannt für ihre Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Kreditwirtschaft sowohl im vorgerichtlichen Bereich, als auch, wenn es erforderlich wird, vor den einschlägigen Gerichten.

Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf gilt dieses Angebot:

- BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen zunächst kostenfrei die Widerrufsbelehrung.

- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs

- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.

- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.

- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter Zahlungen durch.

- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.

-          auf Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.


Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu       

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Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahl en“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Donnerstag, Januar 28, 2016

Zum Widerruf von Immobiliendarlehen hat das Oberlandesgericht Köln eine wichtige Klarstellung getroffen:

OLG Köln: Widerrufsbelehrungen der Sparkassen mit dem Begriff "frühestens" sind rechtswidrig.
(13 U 113/15 v. 06.11.2015)

Belehrungen der Sparkassen, die den Begriff "frühestens" und eine Fußnote mit dem Text "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" beinhalten, sind rechtswidrig.

Die laufenden Verträge können selbst Jahre nach deren Abschluss noch widerrufen werden.

Die Entscheidung des OLG Köln betrifft Belehrungen  wie zum Beispiel:

  • der KREISSPARKASSE KÖLN,
  • der STADTSPARKASSE KölnBonn,
  • der SPARKASSE AACHEN und
  • anderer Sparkassen im Gerichtsbezirk.

  • Auch das Oberlandesgericht Hamm urteilt so.
  • Beim OLG Düsseldorf ist die Situation noch unklar.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

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steff

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Das ewige Widerrufsrecht wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 zu Grabe getragen.

Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung  wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet. Damit betroffene Kreditkunden nicht zu den Leidtragenden gehören, können diese Ihre Kreditverträge innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ von dafür qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos prüfen lassen.


In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wird mitgeteilt: "Ewiges Widerrufsrecht" - Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Rechtssicherheit". "Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter "ewiger" Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen."

In  der gleichen Pressemitteilung sagt der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit."

Kaum jemand zweifelt daran, dass das von der Regierung geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.

Damit hat sich die Bankenlobby wieder einmal durchgesetzt kommentiert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wir können nicht erkennen worin die Rechtssicherheit für den Verbraucher liegen soll. Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung  wird also voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet.

Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro gehen soll. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen.

Rechtlicher Hintergrund:

Bei rund 70 Prozent der von Oktober 2002 bis Ende 2010  geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge selbst heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen.

Diese Gesetzesänderung schränkt die Rechte von Verbrauchern gravierend ein sagt der Vorstand Horst Roosen vom BSZ e.V.  Betroffen sind davon Kunden von Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.

Untersuchungen der Stiftung Warentest haben ergeben, dass 70 % der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz: Wer eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann jetzt noch bis 21. Juni 2016 seinen Darlehensvertrag widerrufen und damit die Möglichkeit nutzen, den Kredit zu den aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Aber im Juni 2016 soll dann damit Schluss sein. Das ist die vom Bundesjustizministerium zitierte Rechtssicherheit.

Es wird nun mit einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen sagt Roosen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung durch dafür qualifizierte Rechtsanwälte auch Zeit kostet. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Dem BSZ e.V. ist es gelungen für seine Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ unter Anderen eine Anwaltskanzlei zu gewinnen die in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Widerrufsfälle erfolgreich bearbeitet hat. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten dieser Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz aktuell durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Mittwoch, Januar 27, 2016

BGH fällt aktuell Grundsatzurteil zur Vorfälligkeitsentschädigung - bis 2013 gezahlte Entschädigung zurückfordern!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr endlich entschieden, dass Banken, die dem Darlehensnehmer den Kredit kündigen, keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen. Damit beendet der BGH einen jahrelangen Streit und die Praxis der Kreditinstitute, auch bei gekündigten Krediten noch das Maximale „herauszuholen“.


Die aktuelle Rechtsprechung gilt für alle Verbraucherdarlehensverträge, die aufgrund Verzugs des Darlehensnehmers gekündigt wurden. Betroffene Darlehensnehmer können somit von ihrer Bank, Sparkasse oder Volks- und Raiffeisenbank bereits abgerechnete Vorfälligkeitsentschädigungen zurück fordern, wenn die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung ab 1.1.2013 erfolgte.

Dem BGH-Urteil lag folgendes zugrunde:

Die Kreissparkasse gewährte im Jahr 2004 zwei zum 30. November 2016 fällige Verbraucherdarlehen, für deren Rückzahlung unter anderem eine Grundschuld an einem Grundstück als Sicherheit diente.

Im Jahr 2010 und 2011 kündigte die Kreissparkasse die beiden Darlehen vorzeitig wegen Zahlungsverzugs der Darlehensnehmer. Sie stellte die noch offene Darlehensvaluta fällig und verlangte zudem die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 76.602,94 € und 9.881,85 €. Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück zahlte der Kläger an die Kreissparkasse die verlangte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe des noch offenen Betrags von insgesamt 24.569,18 €, wobei er sich deren Überprüfung dem Grunde und der Höhe nach vorbehielt.

Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Der BGH hat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Beklagte unter Abänderung des landgerichtlichen Urteils zur Zahlung der begehrten 24.569,18 € nebst Zinsen verurteilt (AZ: XI ZR 103/15).

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Vorfälligkeitsentschädigung eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an und prüfen ob Sie in ihrem Fall als Kreditkunde mit gekündigtem Darlehen nun die Vorfälligkeitsentschädigung zurückverlangen können. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Vorfälligkeitsentschädigung“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

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Darlehenswiderruf: Die Zeit wird langsam knapp

Eine geplante Gesetzesänderung soll die Rechte von Verbrauchern gravierend einschränken. Betroffen sind davon Kunden von Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.


70 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Untersuchungen der Stiftung Warentest haben ergeben, dass 70 % der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz: Wer eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann auch heute noch seinen Darlehensvertrag widerrufen und damit die Möglichkeit nutzen, den Kredit zu den aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Soweit die guten Nachrichten.

Im Juni 2016 soll Schluss sein

Der Gesetzgeber plant jedoch, das bislang unbefristete Widerrufsrecht für Immobilienfinanzierungen abzuschaffen und einer Empfehlung des Bundesrates folgend auch für Altverträge zeitlich zu begrenzen. Danach sollen alte Darlehensverträge mit fehlerhaften Belehrungen nur noch bis Juni 2016 widerrufbar sein. Marktbeobachter rechnen deshalb mit einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen.

Prüfung kostet Zeit

Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Über die Kanzlei  welche die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf betreut:

Diese Kanzlei hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Widerrufsfälle erfolgreich bearbeitet. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten der Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz aktuell durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen. 

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

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Canada Gold Trust: Anleger weiter verunsichert

Von goldenen Zeiten träumen die Anleger der Canada Gold Trust Fonds wohl schon lange nicht mehr. Vielmehr drängt sich inzwischen die Frage auf, wie es mit den Fonds weitergehen soll und welche Verluste den Anlegern drohen können.


Schlechte Nachrichten sind die Anleger der CGT-Fonds in den vergangenen Wochen und Monaten schon gewöhnt. „Auch jetzt sollten sie nicht unbedingt mit vielen guten Neuigkeiten rechnen“, befürchtet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Florian Hitzler. Das lässt ein Blick auf die Themen auch gar nicht zu. Es geht um Sanierungskonzepte, Mittelverwendung oder Auflösung. Bisher konnte die Xolaris Verwaltungs GmbH nur wenig Licht ins Dunkel bringen. Nur eins ist klar: Die Anleger müssen um ihr Geld bangen.

Um die Fonds flüssig zu halten, wurden die Anleger bereits im vergangen Jahr zur Rückzahlung eines Teils der erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. Auch diese Forderung dürfte weiterhin im Raum stehen. Obwohl nach wie vor nicht die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen geklärt ist. Ebenso wenig ist klar, ob eine nachhaltige Sanierung der Fondsgesellschaften dadurch überhaupt gelingen kann.

In dieser Situation können sich die Anleger juristischen Rat holen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. „Es ist zu klären, ob es überhaupt eine rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Ausschüttungen gibt und ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so Rechtsanwalt Hitzler. Die Chancen für die Anleger beurteilt er dabei durchaus optimistisch.

 „Ansprüche können in alle Richtungen geprüft werden. Liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Forderungen gegen die Vermittler bestehen, ebenso kann es aber auch Ansprüche aus Prospekthaftung geben, falls die Angaben in den Emissionsprospekten unvollständig oder falsch waren. Sollten Anlegergelder tatsächlich veruntreut worden sein, können auch daraus Ansprüche erwachsen“, sagt Rechtsanwalt Hitzler.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Canada Gold Trust anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

hitzl

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dienstag, Januar 26, 2016

German Pellets Anleihe 2011/16 in Turbulenzen. Wahrung der Interessen der Anleihe - Gläubiger

Wie verschiedenen Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse zu entnehmen ist, soll die Laufzeit der Anleihe 2011/2016 der German Pellets GmbH, WKN: A1H3J6 / ISIN: DE000A1H3J67, die am 01.04.2016 in Höhe von rund 152 Mio. Euro fällig wäre, um zwei Jahre zu einem reduzierten Coupon von nur noch 5,25 % statt 7,25 % p.a. verlängert werden.

Für 2018 sei eine erstrangige Besicherung durch 50 % der Gesellschafteranteile an der German Pellets GmbH vorgesehen. Die Geschäftsleitung nennt dies optimistisch „Aufwertung“ der Anleihe 2011/2016. Über die Veränderungen soll eine Anleihe - Gläubigerversammlung am 10.02.2016 entscheiden.

Bereits in den letzten Tagen waren die Notierungen rapide bis auf einen Tiefstwert von 28 % am 25.01.2016 gefallen. Die Geschäftsleitung hatte begleitend für diese Entwicklung zunächst u. a. lediglich ein negatives Presseecho verantwortlich gemacht. Mit konkreteren Angaben ist man offensichtlich erst am 25.01.2016 an die Öffentlichkeit getreten. Auch die Unternehmensanleihen 2013/18 A1TNAP 2018, Kupon 7,25 % p.a. und 2014/19 A13R5N 2019, Kupon 7,25 % p.a., sowie der Genussschein A141BE, Zinssatz 8,00 % p.a., verzeichnen aktuell heftige Kursabschläge aufgrund verloren gegangenen Anlegervertrauens.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Jens Graf Rechtsanwälte, begleitet besorgte Anleger bei der Beobachtung der Entwicklung, um frühzeitig Empfehlungen für sich anbietende rechtliche Schritte geben zu können. Eine besonders starke Position haben, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht kommt, die Erstzeichner der Anleihe, selbst wenn sie sie mittlerweile unter Inkaufnahme erheblicher Kursabschläge veräußert haben sollten. Bei einem Weiterverkauf an Folgeanleger würden diese Ansprüche nicht automatisch mitübertragen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, steht für die Vertretung von Anlegern auch bei der anstehenden Anleihe - Gläubigerversammlung zur Verfügung. In dem Zusammenhang dürfte es empfehlenswert sein, die Anlegerinteressen schon in einem frühen Verfahrensstadium zu bündeln. Sollte das hohe Quorum von 50%, das bei der ersten Versammlung der Anleger erforderlich wäre, nicht erreicht werden, käme es vermutlich frühestens zwei Wochen später zu einem zweiten Zusammentreffen, bei dem 25% Anwesenheitsquote auch für einschneidende Beschlüsse ausreichen würden.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich als Fördermitglied kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Sie können dann der Kanzlei unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien davon zusenden, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des - Erwerbs erhalten haben. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnert) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte dem Anwalt die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und Gebühren machen zu können. Die Rechtsanwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets Anleihe anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Jg

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Schadensfall Victorious PLC – Haben Anleger Chancen, an ihr Geld zu gelangen?

Seit unserem ersten Artikel in der letzten Woche zum Thema „Victorious PLC“ haben uns etliche Geschädigte kontaktiert, so dass nun immer neue Bausteine zum Puzzle „Victorious“ hinzukommen. Die Schilderungen der Geschädigten im Hinblick auf die Kontaktaufnahme mit der Firma sind dabei immer vergleichbar. Über Telefon und/oder Internet haben sie im Dezember 2015 Kontakt mit unterschiedlichen Personen bei Victorious gehabt, insbesondere fielen dabei die Namen „Gravenkötter“ und „Dr. Levis“.


Wahlweise haben die Geschädigten ausweislich der den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vorliegenden dreiseitigen Zeichnungsscheine Aktien der „NATIONAL GRAPHITE Corp.“ wohl zum Kaufpreis von € 0,03 je Stück oder Aktien der FERRARI NV zum Kaufpreis je Aktien von € 30,-- gezeichnet.

Das Ende ist in allen Fällen bekannt, sämtliche den Anwälten bekannte Geschädigte haben die Gelder noch im Dezember 2015 überwiesen, die gekauften Aktien sind bislang nicht geliefert worden.

Der am 18.01.2016 ergangene Warnhinweis der FINMA vor der Victorious PLC und das Abtauchen der zuständigen Personen zum heutigen Stand runden das traurige Bild ab. Auch die Firmen-homepage ist weiterhin nicht mehr erreichbar.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Späth und Partner: „Unsere Kanzlei hat bereits in der Sache mit der FINMA telefonisch Kontakt aufgenommen. Weitere Kontaktaufnahmen mit anderen Behörden stehen an.

Parallel hierzu prüfen wir bereits sämtliche in Frage kommende Ansprüche von Mandanten. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass ausweislich der vorliegenden Zeichnungsscheine die Kaufpreise für die Aktien immer auf Konten von Treuhändern, in dem einen Fall ein Anwalt aus München und in dem anderen Fall eine Gesellschaft in Abu Dhabi, überwiesen werden sollten, was die Geschädigten auch getan haben.

Vor diesem Hintergrund kommt grundsätzlich auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen diese Treuhänder in Frage.

Insbesondere im Hinblick auf die Frage der Haftung von Anwälten in ihrer Funktion als Treuhänder hat der BGH erst jüngst in einem ganz aktuellen Fall (BGH, Urteil vom 27.12.2015) wegweisende Entscheidungshinweise formuliert und hierbei die mögliche Haftung von Anwälten als Treuhänder deutlich erweitert.

Einzelheiten werden nun weiter zu prüfen sein.
Wir empfehlen Geschädigten, sich unserer neu gegründeten Interessengemeinschaft „Schadensfall Victorious“ kostenlos anzuschließen.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Victorious PLC anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

späkurd

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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