Eine geplante Gesetzesänderung soll die Rechte von Verbrauchern gravierend einschränken. Betroffen sind davon Kunden von Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.
70 % der
Widerrufsbelehrungen fehlerhaft
Untersuchungen der Stiftung Warentest haben ergeben, dass 70
% der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht die
gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz: Wer eine solche fehlerhafte
Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann auch heute noch seinen Darlehensvertrag
widerrufen und damit die Möglichkeit nutzen, den Kredit zu den aktuell
niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu
müssen. Soweit die guten Nachrichten.
Im Juni 2016 soll
Schluss sein
Der Gesetzgeber plant jedoch, das bislang unbefristete
Widerrufsrecht für Immobilienfinanzierungen abzuschaffen und einer Empfehlung
des Bundesrates folgend auch für Altverträge zeitlich zu begrenzen. Danach
sollen alte Darlehensverträge mit fehlerhaften Belehrungen nur noch bis Juni
2016 widerrufbar sein. Marktbeobachter rechnen deshalb mit einem sprunghaften
Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen.
Prüfung kostet Zeit
Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und
Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der
Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige
Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den
Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen
Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder
Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung
jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Über die Kanzlei welche die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf betreut:
Diese Kanzlei hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als
1000 Widerrufsfälle erfolgreich bearbeitet. Das Bank- und Kapitalmarktrecht
gehört zu den zentralen Schwerpunkten der Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz
aktuell durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des
Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom
19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale
Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber
kündigen.
Die
Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an.
Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung
vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten
juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man
grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen
wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen,
sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Darlehenswiderruf“ beantragen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
vb
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 27.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen