Mittwoch, Januar 27, 2016

Darlehenswiderruf: Die Zeit wird langsam knapp

Eine geplante Gesetzesänderung soll die Rechte von Verbrauchern gravierend einschränken. Betroffen sind davon Kunden von Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.


70 % der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft

Untersuchungen der Stiftung Warentest haben ergeben, dass 70 % der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz: Wer eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann auch heute noch seinen Darlehensvertrag widerrufen und damit die Möglichkeit nutzen, den Kredit zu den aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Soweit die guten Nachrichten.

Im Juni 2016 soll Schluss sein

Der Gesetzgeber plant jedoch, das bislang unbefristete Widerrufsrecht für Immobilienfinanzierungen abzuschaffen und einer Empfehlung des Bundesrates folgend auch für Altverträge zeitlich zu begrenzen. Danach sollen alte Darlehensverträge mit fehlerhaften Belehrungen nur noch bis Juni 2016 widerrufbar sein. Marktbeobachter rechnen deshalb mit einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen.

Prüfung kostet Zeit

Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Über die Kanzlei  welche die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf betreut:

Diese Kanzlei hat in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Widerrufsfälle erfolgreich bearbeitet. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten der Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz aktuell durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen. 

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

vb

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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