Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet. Damit betroffene Kreditkunden nicht zu den Leidtragenden gehören, können diese Ihre Kreditverträge innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ von dafür qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos prüfen lassen.
In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wird
mitgeteilt: "Ewiges Widerrufsrecht" - Bundeskabinett beschließt
Gesetz für mehr Rechtssicherheit". "Das Bundeskabinett hat heute eine
Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von
zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die
Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter
"ewiger" Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu
erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische
Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen."
In der gleichen
Pressemitteilung sagt der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz
Ulrich Kelber: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich
zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem
Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen
möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir
Rechtssicherheit."
Kaum jemand zweifelt daran, dass das von der Regierung
geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.
Damit hat sich die Bankenlobby wieder einmal durchgesetzt kommentiert
Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wir können nicht erkennen worin die
Rechtssicherheit für den Verbraucher liegen soll. Das Widerrufsrecht zu
zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter
Belehrung wird also voraussichtlich am
21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden
unbefristet.
Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in
Höhe von rund 1,6 Billionen Euro gehen soll. Der Widerruf solcher Verträge
bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen.
Rechtlicher
Hintergrund:
Bei rund 70 Prozent der von Oktober 2002 bis Ende 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind
die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge selbst
heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer
auf diese Weise viele tausend Euro sparen.
Diese Gesetzesänderung
schränkt die Rechte von Verbrauchern gravierend ein sagt der Vorstand Horst Roosen vom
BSZ e.V. Betroffen sind davon Kunden von
Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur
Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.
Untersuchungen der
Stiftung Warentest
haben ergeben, dass 70 % der von Banken und Sparkassen verwendeten
Widerrufsbelehrungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz:
Wer eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann jetzt noch
bis 21. Juni 2016 seinen Darlehensvertrag widerrufen und damit die Möglichkeit
nutzen, den Kredit zu den aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine
Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Aber im Juni 2016 soll dann damit
Schluss sein. Das ist die vom Bundesjustizministerium zitierte
Rechtssicherheit.
Es wird nun mit einem
sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen sagt Roosen. Allerdings ist zu
berücksichtigen, dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung
durch dafür qualifizierte Rechtsanwälte auch Zeit kostet. Nach den Erfahrungen
der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht
dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung
des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit
der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach
November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen
Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine
Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
prüfen lassen.
Dem BSZ e.V. ist es gelungen für seine
Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ unter Anderen eine Anwaltskanzlei zu
gewinnen die in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Widerrufsfälle
erfolgreich bearbeitet hat. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den
zentralen Schwerpunkten dieser Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz aktuell
durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im
Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR
103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale
Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen.
Die
Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an.
Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende
Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf
hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der
Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Die Aussichten mit
versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines
Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten
für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die
Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“
beantragen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01. 2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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