Donnerstag, Januar 28, 2016

Das ewige Widerrufsrecht wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 zu Grabe getragen.

Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung  wird voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet. Damit betroffene Kreditkunden nicht zu den Leidtragenden gehören, können diese Ihre Kreditverträge innerhalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ von dafür qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälten kostenlos prüfen lassen.


In einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums wird mitgeteilt: "Ewiges Widerrufsrecht" - Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Rechtssicherheit". "Das Bundeskabinett hat heute eine Regelung zur Beendigung des sogenannten "ewigen Widerrufsrechts" von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter "ewiger" Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen."

In  der gleichen Pressemitteilung sagt der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit."

Kaum jemand zweifelt daran, dass das von der Regierung geplante Gesetz Bundestag und Bundesrat zügig passieren wird.

Damit hat sich die Bankenlobby wieder einmal durchgesetzt kommentiert Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Wir können nicht erkennen worin die Rechtssicherheit für den Verbraucher liegen soll. Das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobilienkreditverträgen mit fehlerhafter Belehrung  wird also voraussichtlich am 21. Juni 2016 erlöschen. Bislang galt das Widerrufsrecht von Kreditkunden unbefristet.

Betroffen sind Verträge, in denen es insgesamt um Kredite in Höhe von rund 1,6 Billionen Euro gehen soll. Der Widerruf solcher Verträge bringt viel Geld. Kreditnehmer können mit vielen tausend Euro rechnen.

Rechtlicher Hintergrund:

Bei rund 70 Prozent der von Oktober 2002 bis Ende 2010  geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge selbst heute noch widerrufen. Weil die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise viele tausend Euro sparen.

Diese Gesetzesänderung schränkt die Rechte von Verbrauchern gravierend ein sagt der Vorstand Horst Roosen vom BSZ e.V.  Betroffen sind davon Kunden von Banken und Sparkassen, die nach November 2002 einen Darlehensvertrag zur Finanzierung einer Immobilie abgeschlossen haben.

Untersuchungen der Stiftung Warentest haben ergeben, dass 70 % der von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Konsequenz: Wer eine solche fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann jetzt noch bis 21. Juni 2016 seinen Darlehensvertrag widerrufen und damit die Möglichkeit nutzen, den Kredit zu den aktuell niedrigen Zinsen umzuschulden ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Aber im Juni 2016 soll dann damit Schluss sein. Das ist die vom Bundesjustizministerium zitierte Rechtssicherheit.

Es wird nun mit einem sprunghaften Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen sagt Roosen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung durch dafür qualifizierte Rechtsanwälte auch Zeit kostet. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V. Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.

Dem BSZ e.V. ist es gelungen für seine Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ unter Anderen eine Anwaltskanzlei zu gewinnen die in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Widerrufsfälle erfolgreich bearbeitet hat. Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten dieser Kanzlei. Ihre Expertise hat sie ganz aktuell durch eine von ihr erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen.

Die Anlegerschutzanwälte des BSZ e.V. bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an.

Einem Widerruf sollte auf jeden Fall immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab. Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Die Aussichten mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich den Widerruf seines Darlehensvertrages durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wenn Sie fallbezogen wissen möchten, welche Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie mit beiliegendem Formular die Fördermitgliedschaft zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ beantragen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.01. 2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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