Ab dem 01.11.2002 abgeschlossene Verbraucher-Kreditverträge,
etwa zur Finanzierung von Immobilien, können in vielen Fällen wegen
fehlerhafter Widerrufsbelehrungen rückabgewickelt werden. Die Folge ist u. a.
der faktische Wegfall einer seinerzeit vereinbarten höheren Verzinsung. Während
Altverträge für Baugeld Zinssätze vorsehen von bis zu 6 % p. a. und mehr,
lassen sich heute Finanzierungen zu um die 1,7 % p. a. abschließen.
Dieses „ewige Widerrufsrecht“ haben bislang viele
Darlehensnehmer genutzt, um durch Umschuldung Zinsen zu sparen oder sich ihre bereits
gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückerstatten zu lassen bzw. um eine
Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen zu vermeiden. Doch damit wird voraussichtlich
im Juni 2016 Schluss sein.
Es war zu erwarten: Die Kreditinstitute wollen nicht
länger für ihre Fehler einstehen!
Da wohl fast alle Kreditinstitute zahlreiche Fehler bei der
Abfassung ihrer Widerrufsbelehrungen gemacht haben, ist die unbefristete
Widerrufsmöglichkeit der Darlehensnehmer ein großes Ärgernis für die
Kreditinstitute. Dies soll aus ihrer Sicht beseitigt werden - je früher ums so
besser. Nunmehr haben offensichtlich die Bemühungen gefruchtet, sich von den
lästigen und beachtlichen Forderungen der Kreditkunden zu befreien.
Die Behauptung der
Bundesregierung, dass
das Entstehen unbefristeter ‚ewiger‘ Widerrufsrechte gerade bei
Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt ist vor
dem Hintergrund, dass die Gerichte konkret inhaltliche und formelle Fehler in
Widerrufsbelehrungen der Banken, Sparkassen und Versicherungen herausgearbeitet
haben, die zum Widerruf berechtigen, weil der Verbraucher falsch oder nicht
eindeutig über sein Recht informiert wurde, nicht nachvollziehbar.
Der Bankenlobby hat es offensichtlich nicht gefallen, dass
sich die bisher schon überwiegend erfreuliche Rechtsprechung zugunsten von
Kreditnehmern immer mehr verfestigt hat. Denn, was die Rechtsprechung ermöglichte,
dass beendet nun die Gesetzgebung.
Jeder Darlehensnehmer hat jetzt wahrscheinlich nur noch bis
zum 21. Juni 2016 die Möglichkeit die Widerrufsbelehrung in seinem Vertrag
prüfen lassen, um zu erkunden, ob er seinen Immobilienkauf nicht günstiger
finanzieren kann. Diese Chance sollten Darlehensnehmer nicht verpassen, denn eine
in die Zukunft reichende Neugestaltung von bestehenden Kreditsituationen
verbessert die Lebensverhältnisse vieler Darlehensnehmer spürbar.
Aber Achtung! Es wird nun zu einem sprunghaften
Anstieg der Widerrufe in den kommenden Wochen kommen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Wie leider bei
solchen Massenfällen üblich geworden, werden nunmehr viele Helfer ihre Dienste
anbieten. Hier gilt es für die Betroffenen genau hinzuschauen.
Es ist zu
berücksichtigen,
dass eine seriöse Prüfung der jeweiligen Widerrufsbelehrung durch dafür
qualifizierte Rechtsanwälte viel Zeit kostet. Nach den Erfahrungen der BSZ e.V.
Rechtsanwälte und Fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht dauert die Prüfung
der Widerrufsbelehrung und die anschließende Vorbereitung des Widerrufs einige
Wochen. Die Praxis zeigt auch, dass viele Banken sich mit der Antwort auf den
Widerruf eines Kunden lange Zeit lassen. Wer also nach November 2002 einen
Verbraucherkreditvertrag abgeschlossen hat und über dessen Umschuldung oder
Ablösung nachdenkt, sollte nicht länger warten und seine Widerrufsbelehrung
jetzt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Bei den für die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Darlehenswiderruf“ tätigen
Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist
sichergestellt, dass sie ihren Mandanten eine individuelle, seriöse
Rundumbetreuung anbieten. Sie sind seit vielen Jahren im Markt bekannt für ihre
Durchsetzungsfähigkeit gegenüber der Kreditwirtschaft sowohl im
vorgerichtlichen Bereich, als auch, wenn es erforderlich wird, vor den
einschlägigen Gerichten.
Für Fördermitglieder
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf gilt dieses Angebot:
- BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen zunächst kostenfrei
die Widerrufsbelehrung.
- die Anwälte holen dann gegebenenfalls eine Deckungszusage
bei der Rechtsschutzversicherung ein oder sie kalkulieren die Kosten sowohl
einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des
Widerrufs
- falls keine Rechtschutzversicherung vorhanden kann die
Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer geprüft werden.
- die Anwälte erklären für den Kreditnehmer gegebenenfalls
den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der Bank oder
Sparkasse und verhandeln bei Bereitschaft der Bank über neue Konditionen.
- auf Wunsch des Kreditnehmers führen die Rechtsanwälte die
Klage auf Feststellung des wirksamen Widerrufs bzw. auf Rückzahlung geleisteter
Zahlungen durch.
- auf Wunsch stellen die Rechtsanwälte den Kontakt zu einem
Kreditvermittler für günstige Neuverträge her.
-
auf
Wunsch wickeln die Rechtsanwälte schließlich die Umschuldung und gegebenenfalls
die Übertragung der Sicherheiten an die neue Bank ab.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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