Donnerstag, Dezember 24, 2015

Fidentum/Lombardium/Erste Oderfelder: Neue Hiobsbotschaften für Anleger!

Offizielles Insolvenzverfahren bei Fidentum eröffnet. Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 04. Dezember 2015 wurde unter dem AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögender Fidentum GmbH aus Hamburg bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, das nun bereits am 17.12.2015 in das reguläre Insolvenzverfahren über geleitet wurde und bei dem die Gläubiger bis zum 05.02.2015 ihre Forderungen anmelden können.


Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. Lombard Classic3 GmbH & CO. KG erwerben. Diese haben das Geld dann an die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG in Form von Darlehen verliehen.
Diese hat das Geld dann wiederum in Pfandobjekte investiert.

Den Anlegern wurden dabei 7 % Gewinnbeteiligung pro Jahr, nur 3 Jahre Laufzeit, ein Sicherheitskonzept mit zwei unabhängigen Treuhändern, mindestens 200 % Besicherung durch niedrige Beleihung versprochen.

Jetzt ordnete die BaFin am 04.12.2015 an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise rüakabwickeln muss, soweit das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG betroffen ist.

Nach Mitteilung der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Auch wenn hier nur ein Teil des Geschäftsbetriebes betroffen ist, hat dies bei den Anlegern für Verunsicherung gesorgt, auch wenn die Lombardium GmbH & Co. KG wohl inzwischen eigenen Angaben zufolge gegen den Bescheid der BaFIn Einspruch/Widerspruch einlegen will oder bereits eingelegt hat.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB vertreten bereits erste Anleger der Fidentum GmbH und empfehlen betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Es wird zu fragen sein, was mit den Geldern der Anleger passiert ist, fraglich ist vor allem, ob die Gesellschaften finanziell dazu in der Lage sein werden, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fraglich ist.

"Es wird vor allem auch zu fragen sein, wie werthaltig die Pfandobjekte sind und ob diese werthaltig veräußert werden können, die Sicherung der Pfänder für die Anleger muss nun an erster Stelle stehen. Auch wird zu fragen sein, ob die Treuhänder ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind."

 Anleger sollten alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung einer eventuellen fristlosen Kündigung der Beteiligung, der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung von Treuhändern oder z.B. Wirtschaftsprüfer. BSZ.e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Ein schnelles Handeln ist hierbei für Betroffene zu empfehlen, da oftmals das Prinzip gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“  Betroffene Anleger sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG Fidentum/Erste Oderfelder/Lombardium anschließen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fidentum/Erste Oderfelder/Lombardium“  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Drsp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
 http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=8daa6bad459d0a027d32afe340960f8e


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Mittwoch, Dezember 23, 2015

Interessante Weihnachtsgrüße vom vorläufigen Insolvenzverwalter der EEV AG.

Glauben Sie, liebe Anleger, wenig bis nichts. Und handeln Sie.


Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ist zahlungsunfähig. Jetzt hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Steffen Denkhaus, gemeldet und erklärt den Betroffenen allen Ernstes, dass die Forderungen vieler Betroffener im Nachrang stehen. Ein Armutszeugnis (findet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper). Und eine offene Antwort des Anlegeranwalts Matthias Gröpper für die Anleger an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der Brief an die Anleger vom 18.12.2015 ist eine bodenlose Frechheit und zeugt von erheblichem sachlichen Unverstand. Findet der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte geschäftsführende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper Köpke Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Denn der vorläufige Insolvenzverwalter sieht offenbar keinen Ansatzpunkt, um alle Anleger bestmöglich zu befriedigen; nach seiner Einschätzung stünden die meisten Forderungen der Betroffenen im Nachrang.

"Das ist, gelinde gesagt", meint Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "zweifelhaft. Denn nach § 174 InsO stehen deliktische, aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen folgende Forderungen im ersten Rang. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit geraumer Zeit gegen die Unternehmensveranwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Und das ist eine deliktische Handlung."

Zum Hintergrund. Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) hat die Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Gröpper mit unvollständigen Angaben für die Investments geworben. "Das Papenburger Biomasseheizkraftwerk war in einem fraglichen technischen Zustand und nach der Einschätzung von mehreren Mitarbeitern des Biomasseheizkraftwerks, unter anderem des Kraftwerksleiters, entsprach der in dem Prospekt ausgewiesene Wert nicht dem tatsächlichen Wert.

Und die Offshore-Windparkprojektgesellschaft OWP Skua GmbH versucht (wohl immer noch) einen Windpark in einer vom Bundesverteidigungsministerium als Manövergebiet ausgewiesenen Seegebietsfläche errichten zu dürfen. Das findet sich nicht in den Verkaufsprospekten.", meint Anwalt Gröpper.

Und findet, dass die Probleme ausgewiesen werden müssen: "Nach § 264 a StGB, Kapitalanlagebetrug, müssen alle die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens betreffenden Umstände vollständig und richtig ausgewiesen werden. Es darf nichts zurückgehalten werden. Im Interesse einer mündigen Anlegerentscheidung."

Mit diesem Brief, meint Gröpper, hat Denkhaus sein wahres Gesicht gezeigt. Vielleicht wurde er von der EEV AG bestellt. Das würde, schätzt Gröpper, passen.

Und Gröpper rät: "Bleiben Sie stark. Und halten Sie dagegen. Im Zweifel helfen wir Ihnen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke vertreten alle Anleger im Insolvenzverfahren, von denen sie mandatiert wurden."

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 23.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft  EEV AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper 

gröpköp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird

Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG drohen Verluste.

Die Fidentum GmbH ist insolvent.

Vor der Haustür der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke Rechtsanwälte zeichnet sich der nächste große Anlageskandal ab. Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat die fälligen Zinsen seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt und jetzt hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) der wichtigen Geschäftspartnerin, der Hamburger Fidentum GmbH auch noch verboten, unerlaubte Kreditgeschäfte zu betreiben und hat die Rückabwicklung angeordnet. Daraufhin hat die Fidentum GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Konsequent. Meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Die betroffenen Unternehmen haben kleinlaut darauf reagiert und erklärt, dass die Zinsen und die fälligen Rückzahlungsansprüche bedient werden, wenn die Pfandobjekte zu Geld gemacht werden und dass das dauern könne. Am Ende drohen die Anleger in die sprichwörtliche Röhre zu schauen.

Herr Rechtsanwalt Gröpper erklärt, was geschehen ist. Die Anleger haben sich an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Oderfelder) oder an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG (LombardClassic 3) als stille Gesellschafter beteiligt. Die Oderfelder und die LombardClassic 3 haben das Geld an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG (Lombardium) verliehen. Die Lombardium investierte in Pfandobjekte.

Jetzt kann die Lombardium die Darlehen nicht mehr bedienen. In dem Fall fließt das geliehene Geld nicht an die beiden Emittentinnen zurück. Das heißt, dass die möglicherweise nicht genügend Geld haben, um die stillen Anleger auszuzahlen.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge scheint es um rund Euro 66 Mio. zu gehen. Den Anlegern, die die Gesamtsumme stemmten, wurde versprochen, dass sie einen Zins in Höhe von 7,15%/ Jahr auf denn Nennwert bekommen und das eingesetzte Kapital, ohne kündigen zu müssen (!), nach drei Jahren zurückerhalten.

Diese Versprechungen werden die beiden Gesellschaften, die Oderfelder und die LombardClassic 3, nach der Einschätzung von Herrn Gröpper nicht halten können: "Die Anleger müssen neue Wege gehen. Die ich als Anlegeranwalt auf Nachfrage gern aufzeige."

Die Verletzung des Aufsichtsrechts ist, sagt der Anlegeranwalt, ist beispielsweise eine gefällige Chance, möglichst viel zurückzuholen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften in den Fällen, in denen erlaubnispflichtige Anlagegeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis vertrieben werden, die Vermittler, die Initiatoren und die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen (BGH, IV ZR 166/11).

Der BSZ e.V. hat mit der BSZ - Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft gegründet, um möglichst viele Betroffene bestmöglich vertreten zu können. Die Mitglieder werden unverbindlich über alle in Betracht kommenden Rechtsmittel aufgeklärt und können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche kostenmindernd gemeinsam geltend machen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft" anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröpköp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
http://antwort-erbeten.de/unterstuetzerliste 

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dienstag, Dezember 22, 2015

Insolvenzverfahren über Fidentum GmbH eröffnet

Nur knappe zwei Wochen nach dem vorläufigen wurde am 17. Dezember das reguläre Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Fidentum GmbH am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15).


Eine ruhige Weihnachtszeit steht für die Anleger der Hamburger Fidentum GmbH nicht ins Haus. Das Emissionshaus ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 5. Februar 2015 beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Die Fidentum GmbH hatte verschiedene Fonds aufgelegt über die sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Diese wiederum gewährten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen.

„Die Fondsgesellschaften dürften von der Insolvenz des Emissionshauses Fidentum nicht unmittelbar betroffen sein. Allerdings können sie auch nicht auf Unterstützung aus dem Mutterhaus bauen. Zuletzt soll es bei Auszahlungen schon zu Schwierigkeiten gekommen sein. Insofern stellt sich die aktuelle Entwicklung für die Anleger beunruhigend dar“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Hinzu kommt, dass am 4. Dezember nicht nur die Fidentum GmbH Insolvenz anmeldete, sondern am gleichen Tag auch ein BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg erging. Darin ordnete die Finanzaufsicht die Rückabwicklung eines Teils des Geschäfts der Gesellschaft an. Die Anordnung bezieht sich auf die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien. Damit habe das Pfandhaus ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben, so die BaFin. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft muss nach dem Bescheid eingestellt, die Darlehensverträge unverzüglich abgewickelt werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.

Ob die Lombardium Hamburg über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen, muss sich zeigen. „Sollte es bei der Rückzahlung zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie am Ende auf finanziellen Verlusten sitzen bleiben“, so Rechtsanwalt Bernhardt. So könne geprüft werden, ob eine fristlose Kündigung der Beteiligung möglich sei und ob und gegen wen ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Fidentum/Lombardium Hamburg“  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Cp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Schrottimmobilie loswerden: Darlehen der Commerzbank widerrufen

Schrottimmobilie loswerden: Darlehen der Commerzbank widerrufen


Der Ruf des „Betongolds“ ist für viele Immobilienkäufer nach hinten losgegangen. Sie sitzen auf sog. Schrottimmobilien und auf einem Berg Schulden für die Finanzierung der minderwertigen Immobilien. Auch in diesen Fällen kann der sog. Widerrufsjoker stechen.

Der Widerrufsjoker kann gezogen werden, wenn die Bank bei der Vergabe eines Immobilienkredits eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ist das der Fall, kann das Darlehen auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg hat auch die Commerzbank bei der Vergabe von Immobiliendarlehen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. „Diese Darlehen können widerrufen werden“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Wird der alte Kreditvertrag widerrufen, kann der Verbraucher günstig umschulden und von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren. Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi ist sich bewusst, dass dem Besitzer einer Schrottimmobilie damit alleine noch nicht viel geholfen ist. Aber möglicherweise können sie sich auf dieser Art und Weise auch von ihrer Schrottimmobilie trennen. Zwischen Banken und ihren Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis. Hält der Sachbearbeiter einer Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für angemessen, vertraut der Kunde in der Regel auf dieses Urteil. Dieses Vertrauen wird missbraucht, wenn die Immobilie von dem Mitarbeiter der Bank besichtigt wurde und er den Verbraucher trotz besseren Wissens nicht vor dem völlig überhöhten Kaufpreis gewarnt und stattdessen die Vollfinanzierung zum Erwerb der Immobilie angeboten hat. „Unter diesen Voraussetzungen kann nach der gängigen Rechtsprechung auch die Bank in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Liegt zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor, kann der Widerruf des Darlehens nicht nur zur Rückabwicklung des Kredits, sondern des gesamten Geschäfts führen.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Direkter Link zum Kontaktformular:

cp

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Bankseitig gekündigte Immobiliendarlehen – Wenn Banken zu hohe Verzugszinsen berechnen

Ein Fall aus der täglichen, ganz aktuellen Praxis der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth und Partner:

 

1.

Eine Sparkasse aus Norddeutschland hatte unserem Mandanten im Jahr 2012 verschiedene Baufinanzierungsdarlehen gekündigt, die der Finanzierung von 3 Objekten in seinem Privatvermögen dienten.

Unser Mandant hatte die fällig gestellten Darlehen nicht sofort an die Bank zurückgezahlt.
In der Folge hat die Bank gegenüber unserem Mandanten einen Verzugszins in Höhe von 5% oberhalb des Basiszinssatzes für einen Zeitraum von fast 2 Jahren berechnet.
Durch die Berechnung von Verzugszinsen in dieser Höhe hat die Bank klargestellt, dass sie den Mandanten nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB klassifiziert hat.

Unsere Kanzlei konnte aber bereits außergerichtlich erfolgreich argumentieren, dass unser Mandant vorliegend sehr wohl seine Immobilien als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB erworben und auch verwaltet hat.
Daher war der Mandant auch bei der Berechnung von Verzugszinsen auf seine gekündigten Baufinanzierungsdarlehen nach Grundsätzen des Verbraucherdarlehensrechts zu privilegieren.
Demnach musste der Mandant an Verzugszinsen statt 5% oberhalb des Basiszinssatzes richtigerweise nur 2,5% oberhalb des Basiszinssatzes zahlen.

Inklusive Nutzungsentschädigung erhielt der Mandant den gesamten geforderten Betrag von über € 27.000,-- zurück.

2.

Vorliegendes ist kein Einzelfall, sondern immer wieder anzutreffen.
Banken nehmen Berechnungen jeglicher Art gegenüber ihren Kunden zum Anlass, zu ihrem Vorteil abzurechnen.
Hier lohnt es sich, den Banken auf die Finger zu schauen und die Berechnungen durch eine spezialisierte Kanzlei, ggf. samt Sachverständigen, überprüfen zu lassen.

Insbesondere lohnt sich die Überprüfung der

  • Zinssatzanpassungen
  • Zinssätze bei Darlehensfortführung nach Ende der Festzinslaufzeit
  • berechneten Verzugszinsen
  • gezahlten oder zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanwalt Kurdum: „Erfahrungsgemäß können hier schnell rechnerische Abweichungen zulasten von Kunden in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstehen.“

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

Direkter Link zum Konraktformular
späkurd

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.
  
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Montag, Dezember 21, 2015

Brauchen wir wirklich Finanz TÜV und Finanzwächter?

Schon so lange es den  Grauen Kapitalmarkt  gibt, sind auch die Debatten über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts ein immer wieder gern genommenes Thema vieler Verbraucherschützer. Zum Anlass wird dann immer gerne ein aktuelles Ereignis wie zum Beispiel das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger betroffen waren, genommen.  


Sogenannte Experten tragen dann mit sorgenvoller Mine vor, dass jährlich Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlören.

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. haben diese  Debatten bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.   

Es nutzt wenig wenn durch solche Betroffenheitsdebatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Die Begriffe  Finanz TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ ® e.V. So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV regelmäßig Sicherheit, mit einem "Wächter“ seinen persönlichen Schutz.  Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu können nun ein Riegel vorgeschoben sei.  Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns entziehenden Finanzmarkts  eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist Deutschland noch weit entfernt.

Der BSZ ® e.V.  kann Verbrauchern nur raten: Seinen Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem Mündern der politisch Verantwortlichen und deren beauftragten Experten verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®) setzt sich seit mehr als 17 Jahren gezielt und erfolgreich für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen an die Vereinsarbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen. Nähere Informationen zum BSZ ® e. V. finden Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

 Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Uschi Dreiucker / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Donnerstag, Dezember 17, 2015

2016: Null Toleranz für Geldvernichter

Anlageberater sind oft mehr PR-Experten als Finanzfachleute. In vielen Fällen geht es den Beratern in erster Linie darum das Vertrauen ihrer zukünftigen Opfer zu gewinnen. Das gelingt ihnen in vielen Fällen erstaunlich gut.  Vertrauen ist der Erfolgshebel der Branche, ihre Kunden mit falschen Versprechen über den Tisch zu ziehen und ihnen zum Beispiel risikoreiche Anlageprodukte zur Altersvorsorge zu verkaufen. So werden Jahr für Jahr Milliarden Euro Anlegergeld vernichtet beziehungsweise in andere Taschen umgeleitet.


Der Schaden welcher durch den klassischen Kapitalanlagebetrug bei Kleinanlegern angerichtet wird ist dagegen eher bescheiden. Im Einzelfall handelt es sich aber oft um sehr hohe Beträge. Sehr oft werden hier „Penny Stocks“ empfohlen. Unter „Penny Stock“ versteht man eine nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Betrüger manipulieren den Kurs einer solchen Aktie zum Nachteil des Anlegers. Die Bandbreite des klassischen Kapitalanlagebetrugs ist zwar enorm, aber die „Renner“ sind nach wie vor die „alten Hüte“, wie zum Beispiel das „Schneeballsystem“ (Ponzi-Schema).   

So geht auch das Jahr 2015 als trauriges Jahr der Geldvernichtung in die Finanz Geschichte ein. Dieses traurige Resümee hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2016 zum "Jahr der Kapitalanleger" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2016 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2016 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.

Unter dem Motto „Null Toleranz für Geldvernichter“ wird der BSZ e.V. auch 2016 mit einer breit angelegten  Öffentlichkeitsarbeit für die Rechte der Anleger werben. Die Anleger brauchen keine Anlegerschutzgesetze. Kein Anleger muss vor sich selbst geschützt werden. Geschädigte Anleger müssen aber in die Lage versetzt werden ihre Rechte gegenüber Banken und Beratern ohne große Mühe durchsetzen zu können. Die Beweislastumkehr und die Befreiung von abschreckend hohen Prozesskosten für klagende Anleger wären ein guter Anfang!

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass Geld und Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Anleger und Berater hingegen haben ein gleichsam symbiotisches Verhältnis.  Der Eine kann ohne den Anderen nicht. Wie Feuer und Sauerstoff.

Geschädigte Anleger sollten immer sofort konkrete Maßnahmen einleiten. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.