Donnerstag, Dezember 17, 2015

2016: Null Toleranz für Geldvernichter

Anlageberater sind oft mehr PR-Experten als Finanzfachleute. In vielen Fällen geht es den Beratern in erster Linie darum das Vertrauen ihrer zukünftigen Opfer zu gewinnen. Das gelingt ihnen in vielen Fällen erstaunlich gut.  Vertrauen ist der Erfolgshebel der Branche, ihre Kunden mit falschen Versprechen über den Tisch zu ziehen und ihnen zum Beispiel risikoreiche Anlageprodukte zur Altersvorsorge zu verkaufen. So werden Jahr für Jahr Milliarden Euro Anlegergeld vernichtet beziehungsweise in andere Taschen umgeleitet.


Der Schaden welcher durch den klassischen Kapitalanlagebetrug bei Kleinanlegern angerichtet wird ist dagegen eher bescheiden. Im Einzelfall handelt es sich aber oft um sehr hohe Beträge. Sehr oft werden hier „Penny Stocks“ empfohlen. Unter „Penny Stock“ versteht man eine nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Betrüger manipulieren den Kurs einer solchen Aktie zum Nachteil des Anlegers. Die Bandbreite des klassischen Kapitalanlagebetrugs ist zwar enorm, aber die „Renner“ sind nach wie vor die „alten Hüte“, wie zum Beispiel das „Schneeballsystem“ (Ponzi-Schema).   

So geht auch das Jahr 2015 als trauriges Jahr der Geldvernichtung in die Finanz Geschichte ein. Dieses traurige Resümee hat den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2016 zum "Jahr der Kapitalanleger" werden kann.

Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2016 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2016 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.

Unter dem Motto „Null Toleranz für Geldvernichter“ wird der BSZ e.V. auch 2016 mit einer breit angelegten  Öffentlichkeitsarbeit für die Rechte der Anleger werben. Die Anleger brauchen keine Anlegerschutzgesetze. Kein Anleger muss vor sich selbst geschützt werden. Geschädigte Anleger müssen aber in die Lage versetzt werden ihre Rechte gegenüber Banken und Beratern ohne große Mühe durchsetzen zu können. Die Beweislastumkehr und die Befreiung von abschreckend hohen Prozesskosten für klagende Anleger wären ein guter Anfang!

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass Geld und Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Anleger und Berater hingegen haben ein gleichsam symbiotisches Verhältnis.  Der Eine kann ohne den Anderen nicht. Wie Feuer und Sauerstoff.

Geschädigte Anleger sollten immer sofort konkrete Maßnahmen einleiten. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll verbessern!

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Auf den BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu  und www.rechtsboerse.de  stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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