Anlageberater sind oft mehr PR-Experten als Finanzfachleute. In vielen Fällen geht es den Beratern in erster Linie darum das Vertrauen ihrer zukünftigen Opfer zu gewinnen. Das gelingt ihnen in vielen Fällen erstaunlich gut. Vertrauen ist der Erfolgshebel der Branche, ihre Kunden mit falschen Versprechen über den Tisch zu ziehen und ihnen zum Beispiel risikoreiche Anlageprodukte zur Altersvorsorge zu verkaufen. So werden Jahr für Jahr Milliarden Euro Anlegergeld vernichtet beziehungsweise in andere Taschen umgeleitet.
Der Schaden welcher durch den klassischen
Kapitalanlagebetrug bei Kleinanlegern angerichtet wird ist dagegen eher
bescheiden. Im Einzelfall handelt es sich aber oft um sehr hohe Beträge. Sehr
oft werden hier „Penny Stocks“ empfohlen. Unter „Penny Stock“ versteht man eine
nicht börsennotierte Aktie, die auf einen geringen Nennwert lautet. Betrüger
manipulieren den Kurs einer solchen Aktie zum Nachteil des Anlegers. Die
Bandbreite des klassischen Kapitalanlagebetrugs ist zwar enorm, aber die
„Renner“ sind nach wie vor die „alten Hüte“, wie zum Beispiel das „Schneeballsystem“
(Ponzi-Schema).
So geht auch das Jahr 2015 als trauriges Jahr der
Geldvernichtung in die Finanz Geschichte ein. Dieses traurige Resümee hat den
BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger,
Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle
Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2016 zum "Jahr der
Kapitalanleger" werden kann.
Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2016
spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem grauen Kapitalmarkt mit Milliardenverlusten
für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen.
Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2016 -auch- zum Jahr
des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche
Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren,
Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.
Unter dem Motto „Null Toleranz für Geldvernichter“ wird der
BSZ e.V. auch 2016 mit einer breit angelegten
Öffentlichkeitsarbeit für die Rechte der Anleger werben. Die Anleger
brauchen keine Anlegerschutzgesetze. Kein Anleger muss vor sich selbst
geschützt werden. Geschädigte Anleger müssen aber in die Lage versetzt werden
ihre Rechte gegenüber Banken und Beratern ohne große Mühe durchsetzen zu können.
Die Beweislastumkehr und die Befreiung von abschreckend hohen Prozesskosten für
klagende Anleger wären ein guter Anfang!
Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann
kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass Geld und Moral
sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das
Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Anleger und Berater
hingegen haben ein gleichsam symbiotisches Verhältnis. Der Eine kann ohne den Anderen nicht. Wie Feuer
und Sauerstoff.
Geschädigte Anleger sollten immer sofort konkrete Maßnahmen
einleiten. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine "BSZ®
Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die BSZ®
Vertragsanwälte. Geschädigte können sich mit der BSZ® Interessengemeinschaft
ausgewiesene Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll
verbessern!
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne
einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit
Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor
Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte
arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten
wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse
bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.
Auf den BSZ® e.V. Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu und www.rechtsboerse.de
stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu
den Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein.
Betroffenen Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen
sie ihre Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter
den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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