Dienstag, Dezember 22, 2015

Bankseitig gekündigte Immobiliendarlehen – Wenn Banken zu hohe Verzugszinsen berechnen

Ein Fall aus der täglichen, ganz aktuellen Praxis der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth und Partner:

 

1.

Eine Sparkasse aus Norddeutschland hatte unserem Mandanten im Jahr 2012 verschiedene Baufinanzierungsdarlehen gekündigt, die der Finanzierung von 3 Objekten in seinem Privatvermögen dienten.

Unser Mandant hatte die fällig gestellten Darlehen nicht sofort an die Bank zurückgezahlt.
In der Folge hat die Bank gegenüber unserem Mandanten einen Verzugszins in Höhe von 5% oberhalb des Basiszinssatzes für einen Zeitraum von fast 2 Jahren berechnet.
Durch die Berechnung von Verzugszinsen in dieser Höhe hat die Bank klargestellt, dass sie den Mandanten nicht als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, sondern als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB klassifiziert hat.

Unsere Kanzlei konnte aber bereits außergerichtlich erfolgreich argumentieren, dass unser Mandant vorliegend sehr wohl seine Immobilien als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB erworben und auch verwaltet hat.
Daher war der Mandant auch bei der Berechnung von Verzugszinsen auf seine gekündigten Baufinanzierungsdarlehen nach Grundsätzen des Verbraucherdarlehensrechts zu privilegieren.
Demnach musste der Mandant an Verzugszinsen statt 5% oberhalb des Basiszinssatzes richtigerweise nur 2,5% oberhalb des Basiszinssatzes zahlen.

Inklusive Nutzungsentschädigung erhielt der Mandant den gesamten geforderten Betrag von über € 27.000,-- zurück.

2.

Vorliegendes ist kein Einzelfall, sondern immer wieder anzutreffen.
Banken nehmen Berechnungen jeglicher Art gegenüber ihren Kunden zum Anlass, zu ihrem Vorteil abzurechnen.
Hier lohnt es sich, den Banken auf die Finger zu schauen und die Berechnungen durch eine spezialisierte Kanzlei, ggf. samt Sachverständigen, überprüfen zu lassen.

Insbesondere lohnt sich die Überprüfung der

  • Zinssatzanpassungen
  • Zinssätze bei Darlehensfortführung nach Ende der Festzinslaufzeit
  • berechneten Verzugszinsen
  • gezahlten oder zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung

Rechtsanwalt Kurdum: „Erfahrungsgemäß können hier schnell rechnerische Abweichungen zulasten von Kunden in Höhe von mehreren zehntausend Euro entstehen.“

Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum

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späkurd

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