Schrottimmobilie loswerden: Darlehen der Commerzbank widerrufen
Der Ruf des „Betongolds“ ist für viele Immobilienkäufer nach
hinten losgegangen. Sie sitzen auf sog. Schrottimmobilien und auf einem Berg
Schulden für die Finanzierung der minderwertigen Immobilien. Auch in diesen
Fällen kann der sog. Widerrufsjoker stechen.
Der Widerrufsjoker kann gezogen werden, wenn die Bank bei
der Vergabe eines Immobilienkredits eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung
verwendet hat. Ist das der Fall, kann das Darlehen auch Jahre nach Abschluss
noch widerrufen werden. Nach Recherchen der Verbraucherzentrale Hamburg hat
auch die Commerzbank bei der Vergabe von Immobiliendarlehen fehlerhafte
Widerrufsbelehrungen verwendet. „Diese Darlehen können widerrufen werden“, sagt
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet-
und Wohnungseigentumsrecht.
Wird der alte Kreditvertrag widerrufen, kann der Verbraucher
günstig umschulden und von den derzeit niedrigen Zinsen profitieren.
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi ist sich bewusst, dass dem Besitzer einer
Schrottimmobilie damit alleine noch nicht viel geholfen ist. Aber
möglicherweise können sie sich auf dieser Art und Weise auch von ihrer
Schrottimmobilie trennen. Zwischen Banken und ihren Kunden besteht ein Vertrauensverhältnis.
Hält der Sachbearbeiter einer Bank den Kaufpreis für eine Immobilie für
angemessen, vertraut der Kunde in der Regel auf dieses Urteil. Dieses Vertrauen
wird missbraucht, wenn die Immobilie von dem Mitarbeiter der Bank besichtigt
wurde und er den Verbraucher trotz besseren Wissens nicht vor dem völlig
überhöhten Kaufpreis gewarnt und stattdessen die Vollfinanzierung zum Erwerb
der Immobilie angeboten hat. „Unter diesen Voraussetzungen kann nach der
gängigen Rechtsprechung auch die Bank in der Haftung stehen“, so Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi.
Liegt zwischen der Darlehensvergabe und dem Immobilienkauf
ein sog. verbundenes Geschäft im juristischen Sinn vor, kann der Widerruf des
Darlehens nicht nur zur Rückabwicklung des Kredits, sondern des gesamten
Geschäfts führen.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
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