Glauben Sie, liebe Anleger, wenig bis nichts. Und handeln Sie.
Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ist
zahlungsunfähig. Jetzt hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter, der
Hamburger Rechtsanwalt Steffen Denkhaus, gemeldet und erklärt den Betroffenen
allen Ernstes, dass die Forderungen vieler Betroffener im Nachrang stehen. Ein
Armutszeugnis (findet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper). Und eine
offene Antwort des Anlegeranwalts Matthias Gröpper für die Anleger an den
vorläufigen Insolvenzverwalter.
Der Brief an die Anleger vom 18.12.2015 ist eine bodenlose
Frechheit und zeugt von erheblichem sachlichen Unverstand. Findet der auf das
Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte geschäftsführende BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Gröpper Köpke Rechtsanwalt Matthias Gröpper.
Denn der vorläufige Insolvenzverwalter sieht offenbar keinen
Ansatzpunkt, um alle Anleger bestmöglich zu befriedigen; nach seiner
Einschätzung stünden die meisten Forderungen der Betroffenen im Nachrang.
"Das ist, gelinde gesagt", meint Herr Rechtsanwalt
Matthias Gröpper, "zweifelhaft. Denn nach § 174 InsO stehen deliktische,
aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen folgende Forderungen im ersten
Rang. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit geraumer Zeit gegen die
Unternehmensveranwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Und
das ist eine deliktische Handlung."
Zum Hintergrund. Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG
(EEV AG) hat die Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalts Gröpper mit unvollständigen Angaben für die Investments
geworben. "Das Papenburger Biomasseheizkraftwerk war in einem fraglichen
technischen Zustand und nach der Einschätzung von mehreren Mitarbeitern des
Biomasseheizkraftwerks, unter anderem des Kraftwerksleiters, entsprach der in
dem Prospekt ausgewiesene Wert nicht dem tatsächlichen Wert.
Und die Offshore-Windparkprojektgesellschaft OWP Skua GmbH
versucht (wohl immer noch) einen Windpark in einer vom
Bundesverteidigungsministerium als Manövergebiet ausgewiesenen Seegebietsfläche
errichten zu dürfen. Das findet sich nicht in den Verkaufsprospekten.",
meint Anwalt Gröpper.
Und findet, dass die Probleme ausgewiesen werden müssen:
"Nach § 264 a StGB, Kapitalanlagebetrug, müssen alle die Vermögens- und
Ertragslage des Unternehmens betreffenden Umstände vollständig und richtig
ausgewiesen werden. Es darf nichts zurückgehalten werden. Im Interesse einer
mündigen Anlegerentscheidung."
Mit diesem Brief, meint Gröpper, hat Denkhaus sein wahres
Gesicht gezeigt. Vielleicht wurde er von der EEV AG bestellt. Das würde,
schätzt Gröpper, passen.
Und Gröpper rät: "Bleiben Sie stark. Und halten Sie
dagegen. Im Zweifel helfen wir Ihnen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper
Köpke vertreten alle Anleger im Insolvenzverfahren, von denen sie mandatiert
wurden."
Dieser Beitrag gibt
die Sach- und Rechtslage zum 23.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen
können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte
für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ
e.V.- Interessengemeinschaft EEV AG.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper
gröpköp
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