Mittwoch, Dezember 23, 2015

Interessante Weihnachtsgrüße vom vorläufigen Insolvenzverwalter der EEV AG.

Glauben Sie, liebe Anleger, wenig bis nichts. Und handeln Sie.


Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG ist zahlungsunfähig. Jetzt hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter, der Hamburger Rechtsanwalt Steffen Denkhaus, gemeldet und erklärt den Betroffenen allen Ernstes, dass die Forderungen vieler Betroffener im Nachrang stehen. Ein Armutszeugnis (findet BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper). Und eine offene Antwort des Anlegeranwalts Matthias Gröpper für die Anleger an den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Der Brief an die Anleger vom 18.12.2015 ist eine bodenlose Frechheit und zeugt von erheblichem sachlichen Unverstand. Findet der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte geschäftsführende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Gröpper Köpke Rechtsanwalt Matthias Gröpper.

Denn der vorläufige Insolvenzverwalter sieht offenbar keinen Ansatzpunkt, um alle Anleger bestmöglich zu befriedigen; nach seiner Einschätzung stünden die meisten Forderungen der Betroffenen im Nachrang.

"Das ist, gelinde gesagt", meint Herr Rechtsanwalt Matthias Gröpper, "zweifelhaft. Denn nach § 174 InsO stehen deliktische, aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen folgende Forderungen im ersten Rang. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt schon seit geraumer Zeit gegen die Unternehmensveranwortlichen wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs. Und das ist eine deliktische Handlung."

Zum Hintergrund. Die EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG (EEV AG) hat die Anleger nach der Einschätzung des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts Gröpper mit unvollständigen Angaben für die Investments geworben. "Das Papenburger Biomasseheizkraftwerk war in einem fraglichen technischen Zustand und nach der Einschätzung von mehreren Mitarbeitern des Biomasseheizkraftwerks, unter anderem des Kraftwerksleiters, entsprach der in dem Prospekt ausgewiesene Wert nicht dem tatsächlichen Wert.

Und die Offshore-Windparkprojektgesellschaft OWP Skua GmbH versucht (wohl immer noch) einen Windpark in einer vom Bundesverteidigungsministerium als Manövergebiet ausgewiesenen Seegebietsfläche errichten zu dürfen. Das findet sich nicht in den Verkaufsprospekten.", meint Anwalt Gröpper.

Und findet, dass die Probleme ausgewiesen werden müssen: "Nach § 264 a StGB, Kapitalanlagebetrug, müssen alle die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens betreffenden Umstände vollständig und richtig ausgewiesen werden. Es darf nichts zurückgehalten werden. Im Interesse einer mündigen Anlegerentscheidung."

Mit diesem Brief, meint Gröpper, hat Denkhaus sein wahres Gesicht gezeigt. Vielleicht wurde er von der EEV AG bestellt. Das würde, schätzt Gröpper, passen.

Und Gröpper rät: "Bleiben Sie stark. Und halten Sie dagegen. Im Zweifel helfen wir Ihnen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke vertreten alle Anleger im Insolvenzverfahren, von denen sie mandatiert wurden."

Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 23.12.2015 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen Sach- und Rechtslage führen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen in diesem Fall der BSZ e.V.- Interessengemeinschaft  EEV AG.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Matthias Gröpper 

gröpköp

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