Donnerstag, Dezember 24, 2015

Fidentum/Lombardium/Erste Oderfelder: Neue Hiobsbotschaften für Anleger!

Offizielles Insolvenzverfahren bei Fidentum eröffnet. Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 04. Dezember 2015 wurde unter dem AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögender Fidentum GmbH aus Hamburg bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, das nun bereits am 17.12.2015 in das reguläre Insolvenzverfahren über geleitet wurde und bei dem die Gläubiger bis zum 05.02.2015 ihre Forderungen anmelden können.


Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten Anleger stille Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. Lombard Classic3 GmbH & CO. KG erwerben. Diese haben das Geld dann an die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG in Form von Darlehen verliehen.
Diese hat das Geld dann wiederum in Pfandobjekte investiert.

Den Anlegern wurden dabei 7 % Gewinnbeteiligung pro Jahr, nur 3 Jahre Laufzeit, ein Sicherheitskonzept mit zwei unabhängigen Treuhändern, mindestens 200 % Besicherung durch niedrige Beleihung versprochen.

Jetzt ordnete die BaFin am 04.12.2015 an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise rüakabwickeln muss, soweit das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG betroffen ist.

Nach Mitteilung der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Auch wenn hier nur ein Teil des Geschäftsbetriebes betroffen ist, hat dies bei den Anlegern für Verunsicherung gesorgt, auch wenn die Lombardium GmbH & Co. KG wohl inzwischen eigenen Angaben zufolge gegen den Bescheid der BaFIn Einspruch/Widerspruch einlegen will oder bereits eingelegt hat.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB vertreten bereits erste Anleger der Fidentum GmbH und empfehlen betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Es wird zu fragen sein, was mit den Geldern der Anleger passiert ist, fraglich ist vor allem, ob die Gesellschaften finanziell dazu in der Lage sein werden, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach Ansicht von Dr. Späth & Partner fraglich ist.

"Es wird vor allem auch zu fragen sein, wie werthaltig die Pfandobjekte sind und ob diese werthaltig veräußert werden können, die Sicherung der Pfänder für die Anleger muss nun an erster Stelle stehen. Auch wird zu fragen sein, ob die Treuhänder ihren Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen sind."

 Anleger sollten alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung einer eventuellen fristlosen Kündigung der Beteiligung, der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung von Treuhändern oder z.B. Wirtschaftsprüfer. BSZ.e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

„Ein schnelles Handeln ist hierbei für Betroffene zu empfehlen, da oftmals das Prinzip gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“  Betroffene Anleger sollten umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG Fidentum/Erste Oderfelder/Lombardium anschließen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fidentum/Erste Oderfelder/Lombardium“  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Drsp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
 http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=8daa6bad459d0a027d32afe340960f8e


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

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