Offizielles Insolvenzverfahren bei Fidentum eröffnet. Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an. Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, wurde am 04. Dezember 2015 wurde unter dem AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögender Fidentum GmbH aus Hamburg bereits das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet, das nun bereits am 17.12.2015 in das reguläre Insolvenzverfahren über geleitet wurde und bei dem die Gläubiger bis zum 05.02.2015 ihre Forderungen anmelden können.
Über die Fonds der Fidentum GmbH konnten Anleger stille
Beteiligungen an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
bzw. Lombard Classic3 GmbH & CO. KG erwerben. Diese haben das Geld dann an
die Lombardium Hamburg GmbH & CO. KG in Form von Darlehen verliehen.
Diese hat das Geld dann wiederum in Pfandobjekte investiert.
Den Anlegern wurden dabei 7 % Gewinnbeteiligung pro Jahr,
nur 3 Jahre Laufzeit, ein Sicherheitskonzept mit zwei unabhängigen Treuhändern,
mindestens 200 % Besicherung durch niedrige Beleihung versprochen.
Jetzt ordnete die BaFin am 04.12.2015 an, dass die
Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise
rüakabwickeln muss, soweit das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG
betroffen ist.
Nach Mitteilung der BaFin hat die Lombardium Hamburg GmbH
& Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und
damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der
dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.
Auch wenn hier nur ein Teil des Geschäftsbetriebes betroffen
ist, hat dies bei den Anlegern für Verunsicherung gesorgt, auch wenn die
Lombardium GmbH & Co. KG wohl inzwischen eigenen Angaben zufolge gegen den
Bescheid der BaFIn Einspruch/Widerspruch einlegen will oder bereits eingelegt
hat.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth &
Partner Rechtsanwälte mbB vertreten bereits erste Anleger der Fidentum GmbH und
empfehlen betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu
prüfen.
Es wird zu fragen sein, was mit den Geldern der Anleger
passiert ist, fraglich ist vor allem, ob die Gesellschaften finanziell dazu in
der Lage sein werden, die Darlehensrückzahlungen zu bewerkstelligen, was nach
Ansicht von Dr. Späth & Partner fraglich ist.
"Es wird vor allem auch zu fragen sein, wie werthaltig
die Pfandobjekte sind und ob diese werthaltig veräußert werden können, die
Sicherung der Pfänder für die Anleger muss nun an erster Stelle stehen. Auch
wird zu fragen sein, ob die Treuhänder ihren Pflichten ordnungsgemäß
nachgekommen sind."
Anleger sollten alle
in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung einer
eventuellen fristlosen Kündigung der Beteiligung, der eventuellen Haftung von
Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht
kommende Haftung von Treuhändern oder z.B. Wirtschaftsprüfer.
BSZ.e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:
„Ein schnelles Handeln ist hierbei für Betroffene zu
empfehlen, da oftmals das Prinzip gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Betroffene Anleger sollten umgehend ihre
rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Betroffene können sich der BSZ e.V.-IG
Fidentum/Erste Oderfelder/Lombardium anschließen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Fidentum/Erste
Oderfelder/Lombardium“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Drsp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=8daa6bad459d0a027d32afe340960f8e
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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