Nur knappe zwei Wochen nach dem vorläufigen wurde am 17. Dezember das reguläre Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Fidentum GmbH am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15).
Eine ruhige Weihnachtszeit steht für die Anleger der
Hamburger Fidentum GmbH nicht ins Haus. Das Emissionshaus ist pleite. Das
Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen
ihre Forderungen bis zum 5. Februar 2015 beim zuständigen Insolvenzverwalter
anmelden. Die Fidentum GmbH hatte verschiedene Fonds aufgelegt über die sich
die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Diese wiederum
gewährten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen.
„Die Fondsgesellschaften dürften von der Insolvenz des
Emissionshauses Fidentum nicht unmittelbar betroffen sein. Allerdings können
sie auch nicht auf Unterstützung aus dem Mutterhaus bauen. Zuletzt soll es bei
Auszahlungen schon zu Schwierigkeiten gekommen sein. Insofern stellt sich die
aktuelle Entwicklung für die Anleger beunruhigend dar“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.
Hinzu kommt, dass am 4. Dezember nicht nur die Fidentum GmbH
Insolvenz anmeldete, sondern am gleichen Tag auch ein BaFin-Bescheid an die
Lombardium Hamburg erging. Darin ordnete die Finanzaufsicht die Rückabwicklung
eines Teils des Geschäfts der Gesellschaft an. Die Anordnung bezieht sich auf
die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien. Damit habe das
Pfandhaus ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben, so die
BaFin. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft muss nach dem Bescheid
eingestellt, die Darlehensverträge unverzüglich abgewickelt werden. Der
Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.
Ob die Lombardium Hamburg über ausreichend liquide Mittel
verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen, muss sich zeigen. „Sollte es bei der
Rückzahlung zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Anleger ihre rechtlichen
Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie am Ende auf finanziellen Verlusten sitzen
bleiben“, so Rechtsanwalt Bernhardt. So könne geprüft werden, ob eine fristlose
Kündigung der Beteiligung möglich sei und ob und gegen wen ggfs. Ansprüche auf
Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft„Fidentum/Lombardium Hamburg“ anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Cp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.12. 2015 wieder.
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