Dienstag, Dezember 22, 2015

Insolvenzverfahren über Fidentum GmbH eröffnet

Nur knappe zwei Wochen nach dem vorläufigen wurde am 17. Dezember das reguläre Insolvenzverfahren über das Emissionshaus Fidentum GmbH am Amtsgericht Hamburg eröffnet (Az.: 67c IN 473/15).


Eine ruhige Weihnachtszeit steht für die Anleger der Hamburger Fidentum GmbH nicht ins Haus. Das Emissionshaus ist pleite. Das Amtsgericht Hamburg hat das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen bis zum 5. Februar 2015 beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Die Fidentum GmbH hatte verschiedene Fonds aufgelegt über die sich die Anleger an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. LombardClassic3 GmbH & Co. KG beteiligen konnten. Diese wiederum gewährten der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen.

„Die Fondsgesellschaften dürften von der Insolvenz des Emissionshauses Fidentum nicht unmittelbar betroffen sein. Allerdings können sie auch nicht auf Unterstützung aus dem Mutterhaus bauen. Zuletzt soll es bei Auszahlungen schon zu Schwierigkeiten gekommen sein. Insofern stellt sich die aktuelle Entwicklung für die Anleger beunruhigend dar“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Christof Bernhardt.

Hinzu kommt, dass am 4. Dezember nicht nur die Fidentum GmbH Insolvenz anmeldete, sondern am gleichen Tag auch ein BaFin-Bescheid an die Lombardium Hamburg erging. Darin ordnete die Finanzaufsicht die Rückabwicklung eines Teils des Geschäfts der Gesellschaft an. Die Anordnung bezieht sich auf die Beleihung von Inhabergrundschuldbriefen und Inhaberaktien. Damit habe das Pfandhaus ein Kreditgeschäft ohne die notwendige Erlaubnis betrieben, so die BaFin. Das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft muss nach dem Bescheid eingestellt, die Darlehensverträge unverzüglich abgewickelt werden. Der Bescheid ist sofort vollziehbar aber noch nichts bestandskräftig.

Ob die Lombardium Hamburg über ausreichend liquide Mittel verfügt, um die Darlehen zurückzuzahlen, muss sich zeigen. „Sollte es bei der Rückzahlung zu Schwierigkeiten kommen, sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, ehe sie am Ende auf finanziellen Verlusten sitzen bleiben“, so Rechtsanwalt Bernhardt. So könne geprüft werden, ob eine fristlose Kündigung der Beteiligung möglich sei und ob und gegen wen ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos  der BSZ e.V. Interessengemeinschaft„Fidentum/Lombardium Hamburg“  anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Cp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christof Bernhardt

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.



Keine Kommentare: