Schon so lange es den Grauen Kapitalmarkt gibt, sind auch die Debatten über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts ein immer wieder gern genommenes Thema vieler Verbraucherschützer. Zum Anlass wird dann immer gerne ein aktuelles Ereignis wie zum Beispiel das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger betroffen waren, genommen.
Sogenannte Experten tragen dann mit sorgenvoller Mine vor,
dass jährlich Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro
"durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte
Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente"
verlören.
Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. haben diese Debatten bei der die
Grundidee scheinbar Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist, keinen hohen
Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu
gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer
rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.
Es nutzt wenig wenn durch solche Betroffenheitsdebatten Feindbilder
geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue
Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die
grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört in erster Linie auch die Vorsorge für den
Ruhestand sind gesund!
Die Begriffe Finanz
TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die Verbraucher
in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ ® e.V. So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV
regelmäßig Sicherheit, mit einem "Wächter“ seinen persönlichen Schutz. Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall
sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu
können nun ein Riegel vorgeschoben sei.
Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns
entziehenden Finanzmarkts eine Illusion
bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist
Deutschland noch weit entfernt.
Der BSZ ® e.V. kann
Verbrauchern nur raten: Seinen Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem
Mündern der politisch Verantwortlichen und deren beauftragten Experten verlauten.
Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.
V. (BSZ®) setzt sich seit mehr als 17 Jahren gezielt und erfolgreich für die
Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Um seinen hohen
Qualitätsansprüchen an die Vereinsarbeit gerecht zu werden, arbeitet er als
eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und
erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen. Nähere
Informationen zum BSZ ® e. V. finden Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu
Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt
mit einem Finanz-TÜV Stempel zu
versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker
unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die Wachhunde welche Investoren vor
Kapitalverlust schützten, vor möglichen
Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken
öffentlich machen.
Der BSZ® e.V. schützt
Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen und beobachtet Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen,
Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und
die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den
Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die
Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu
berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr
Geld verlieren.
Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung
praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im
Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ
e.V. informieren.
Wenn Sie schon in eine
zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beizutreten.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12. 2015 wieder.
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