Montag, Dezember 21, 2015

Brauchen wir wirklich Finanz TÜV und Finanzwächter?

Schon so lange es den  Grauen Kapitalmarkt  gibt, sind auch die Debatten über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen Kapitalmarkts ein immer wieder gern genommenes Thema vieler Verbraucherschützer. Zum Anlass wird dann immer gerne ein aktuelles Ereignis wie zum Beispiel das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger betroffen waren, genommen.  


Sogenannte Experten tragen dann mit sorgenvoller Mine vor, dass jährlich Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro "durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente" verlören.

Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. haben diese  Debatten bei der die Grundidee scheinbar Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist, keinen hohen Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.   

Es nutzt wenig wenn durch solche Betroffenheitsdebatten Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu gehört  in erster Linie auch die Vorsorge für den Ruhestand sind gesund!

Die Begriffe  Finanz TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ ® e.V. So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV regelmäßig Sicherheit, mit einem "Wächter“ seinen persönlichen Schutz.  Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu können nun ein Riegel vorgeschoben sei.  Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns entziehenden Finanzmarkts  eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist Deutschland noch weit entfernt.

Der BSZ ® e.V.  kann Verbrauchern nur raten: Seinen Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem Mündern der politisch Verantwortlichen und deren beauftragten Experten verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®) setzt sich seit mehr als 17 Jahren gezielt und erfolgreich für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen an die Vereinsarbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen. Nähere Informationen zum BSZ ® e. V. finden Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu

Statt den grundsätzlich funktionierenden Kapitalanlagemarkt mit einem Finanz-TÜV  Stempel zu versehen, sollte man die auf diesem Gebiet schon tätigen Schutzorganisationen stärker unterstützen. Diese Organisationen, dazu gehört auch der BSZ e.V. sind die  Wachhunde welche Investoren vor Kapitalverlust schützten,   vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnen, betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich machen.

Der BSZ®  e.V. schützt Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen  und beobachtet  Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und Immobilienfirmen. Denn das finanzielle Wohlergehen und die Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu berichten und unlautere Praktiken öffentlich machen bevor andere Anleger ihr Geld verlieren.

Wenn Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.

 Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Bildquelle: © Uschi Dreiucker / www.pixelio.de

Direkter Link zum Kontaktformular:

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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