Mittwoch, Dezember 23, 2015

Anlegern der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft und die LombardClassic 3 GmbH & Co. KG drohen Verluste.

Die Fidentum GmbH ist insolvent.

Vor der Haustür der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke Rechtsanwälte zeichnet sich der nächste große Anlageskandal ab. Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat die fälligen Zinsen seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt und jetzt hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) der wichtigen Geschäftspartnerin, der Hamburger Fidentum GmbH auch noch verboten, unerlaubte Kreditgeschäfte zu betreiben und hat die Rückabwicklung angeordnet. Daraufhin hat die Fidentum GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Konsequent. Meint der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper.

Die betroffenen Unternehmen haben kleinlaut darauf reagiert und erklärt, dass die Zinsen und die fälligen Rückzahlungsansprüche bedient werden, wenn die Pfandobjekte zu Geld gemacht werden und dass das dauern könne. Am Ende drohen die Anleger in die sprichwörtliche Röhre zu schauen.

Herr Rechtsanwalt Gröpper erklärt, was geschehen ist. Die Anleger haben sich an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Oderfelder) oder an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG (LombardClassic 3) als stille Gesellschafter beteiligt. Die Oderfelder und die LombardClassic 3 haben das Geld an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG (Lombardium) verliehen. Die Lombardium investierte in Pfandobjekte.

Jetzt kann die Lombardium die Darlehen nicht mehr bedienen. In dem Fall fließt das geliehene Geld nicht an die beiden Emittentinnen zurück. Das heißt, dass die möglicherweise nicht genügend Geld haben, um die stillen Anleger auszuzahlen.

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge scheint es um rund Euro 66 Mio. zu gehen. Den Anlegern, die die Gesamtsumme stemmten, wurde versprochen, dass sie einen Zins in Höhe von 7,15%/ Jahr auf denn Nennwert bekommen und das eingesetzte Kapital, ohne kündigen zu müssen (!), nach drei Jahren zurückerhalten.

Diese Versprechungen werden die beiden Gesellschaften, die Oderfelder und die LombardClassic 3, nach der Einschätzung von Herrn Gröpper nicht halten können: "Die Anleger müssen neue Wege gehen. Die ich als Anlegeranwalt auf Nachfrage gern aufzeige."

Die Verletzung des Aufsichtsrechts ist, sagt der Anlegeranwalt, ist beispielsweise eine gefällige Chance, möglichst viel zurückzuholen. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften in den Fällen, in denen erlaubnispflichtige Anlagegeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis vertrieben werden, die Vermittler, die Initiatoren und die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen (BGH, IV ZR 166/11).

Der BSZ e.V. hat mit der BSZ - Anlegerschutzkanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft gegründet, um möglichst viele Betroffene bestmöglich vertreten zu können. Die Mitglieder werden unverbindlich über alle in Betracht kommenden Rechtsmittel aufgeklärt und können gegebenenfalls Schadensersatzansprüche kostenmindernd gemeinsam geltend machen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft" anschließen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

gröpköp

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:


Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.

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