Die Fidentum GmbH ist insolvent.
Vor der Haustür der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht
spezialisierten Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Gröpper Köpke
Rechtsanwälte zeichnet sich der nächste große Anlageskandal ab. Die Erste
Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat die fälligen Zinsen
seit geraumer Zeit nicht mehr gezahlt und jetzt hat die BaFin (Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht) der wichtigen Geschäftspartnerin, der
Hamburger Fidentum GmbH auch noch verboten, unerlaubte Kreditgeschäfte zu
betreiben und hat die Rückabwicklung angeordnet. Daraufhin hat die Fidentum
GmbH die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Konsequent. Meint der auf
das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Matthias Gröpper.
Die betroffenen Unternehmen haben kleinlaut darauf reagiert
und erklärt, dass die Zinsen und die fälligen Rückzahlungsansprüche bedient
werden, wenn die Pfandobjekte zu Geld gemacht werden und dass das dauern könne.
Am Ende drohen die Anleger in die sprichwörtliche Röhre zu schauen.
Herr Rechtsanwalt Gröpper erklärt, was geschehen ist. Die
Anleger haben sich an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG (Oderfelder) oder an der LombardClassic 3 GmbH & Co. KG
(LombardClassic 3) als stille Gesellschafter beteiligt. Die Oderfelder und die
LombardClassic 3 haben das Geld an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG
(Lombardium) verliehen. Die Lombardium investierte in Pfandobjekte.
Jetzt kann die Lombardium die Darlehen nicht mehr bedienen.
In dem Fall fließt das geliehene Geld nicht an die beiden Emittentinnen zurück.
Das heißt, dass die möglicherweise nicht genügend Geld haben, um die stillen
Anleger auszuzahlen.
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge scheint es um rund Euro
66 Mio. zu gehen. Den Anlegern, die die Gesamtsumme stemmten, wurde
versprochen, dass sie einen Zins in Höhe von 7,15%/ Jahr auf denn Nennwert
bekommen und das eingesetzte Kapital, ohne kündigen zu müssen (!), nach drei
Jahren zurückerhalten.
Diese Versprechungen werden die beiden Gesellschaften, die
Oderfelder und die LombardClassic 3, nach der Einschätzung von Herrn Gröpper
nicht halten können: "Die Anleger müssen neue Wege gehen. Die ich als
Anlegeranwalt auf Nachfrage gern aufzeige."
Die Verletzung des Aufsichtsrechts ist, sagt der Anlegeranwalt,
ist beispielsweise eine gefällige Chance, möglichst viel zurückzuholen. Denn
nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haften in den Fällen, in denen
erlaubnispflichtige Anlagegeschäfte ohne die notwendige Erlaubnis vertrieben
werden, die Vermittler, die Initiatoren und die Verantwortlichen mit ihrem
Privatvermögen (BGH, IV ZR 166/11).
Der BSZ e.V. hat mit der BSZ - Anlegerschutzkanzlei Gröpper
Köpke Rechtsanwälte die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft gegründet, um möglichst viele Betroffene bestmöglich
vertreten zu können. Die Mitglieder werden unverbindlich über alle in Betracht
kommenden Rechtsmittel aufgeklärt und können gegebenenfalls
Schadensersatzansprüche kostenmindernd gemeinsam geltend machen.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem
BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft "Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft"
anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
gröpköp
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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