Die Zahl der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwaltskanzleien steigt stetig, die Qualität der Bearbeitung der Fälle nimmt dagegen weiter ab, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im Hessischen Dieburg. Der eine oder andere Rechtsanwalt versteht sich offensichtlich als "Alleskönner". Davon hält man bei dem BSZ e.V. nichts. Für die betroffenen Anleger wird es immer schwieriger, den richtigen Rechtsanwalt zu finden, der seine Interessen seriös und vor allem erfolgreich vertritt. Denn was nützt ein Anwalt, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?
Die gute Nachricht: „Jedermann steht der Rechtsweg offen“. Die schlechte Nachricht: „Der Rechtsweg ist mittlerweile lang,
unüberschaubar und teuer geworden.“ Ohne geeigneten Rechtsanwalt ist es kaum
möglich ans Ziel zu kommen. Jedoch ist
der Rechtsuchende bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt oft überfordert.
Aber schon mit der Auswahl des richtigen Rechtsanwaltes kann
die Entscheidung über den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens gefallen sein.
Auf die besonderen Fähigkeiten von Fachanwälten kann man sich grundsätzlich
verlassen. Bei "normalen" Anwälten hingegen, die mit Sonderkenntnissen
werben, ist Sorgfalt geboten.
Gerade bei Eingriffen in die persönlichen Finanzen, ist sofortiges und angemessenes Reagieren und
Handeln von grundsätzlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung des
Verfahrens. Der Betroffene selbst ist meist hilflos. Experimente sind jetzt
fehl am Platz. Zwingend erforderlich für die optimale Schadensbegrenzung die
sofortige Hinzuziehung eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Viele Kapitalanleger werden wohl gezwungen sein um ihr Geld
zu prozessieren. Wobei jedoch viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht
mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die
Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob
die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.
Unterliegen Sie im Verfahren, verlieren Sie Ihre Forderung
und haben zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn Sie
gewinnen, gehen Sie leer aus, wenn Ihr Gegenüber zwischenzeitlich in
Vermögensverfall gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten Ihres
Anwaltes haften Sie dann als sogenannter Zweitschuldner.
Wer solche Beträge nicht aufbringen kann, für den bleibt nur
der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche kritisiert Horst Roosen, Vorstand
bei dem BSZ e.V. Das trifft immer für
den zu, dessen Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die
Gewährung von Prozesskostenhilfe aus irgendwelchen Gründen nicht in Betracht
kommt. Dem BSZ® e.V. ist bekannt, dass diese Kostensituation für viele
Betroffene zu einer Hürde geworden ist Rechtsansprüche notfalls auch vor
Gericht durch zu setzen. Da ist auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts,
dass der grundgesetzlich garantierte
gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten
darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder
verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
Da die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief
in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte
Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V. Denn auch hier wird manchmal
die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen
Profit begriffen. Allerdings gibt es
weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist
mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim
Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in
den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch
gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die
Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird
bietet der BSZ® e.V. die Möglichkeit einer BSZ® Interessengemeinschaft
beizutreten.
Um bei der Vielzahl der in dem Bereich Bank- und
Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte
wahrgenommen zu werden gehen nun neben manchen Unternehmen etc. inzwischen auch
einige Rechtsanwälte dazu über, sich als selbsternannte Anlegerschützer
aufzuspielen und vor dem Mandantenfang durch Vereine oder andere Rechtsanwälte
zu warnen.
Wir haben uns hierzu speziell einige Rechtsanwaltskanzleien
näher angesehen, die von sich behaupten, seit Jahren mit großem Erfolg für
Anleger tätig zu sein. Die Kanzleien stehen wohl beispielhaft für einige wenige
Anwaltskanzleien, die in erster Linie durch massenhaftes Anschreiben von
Kapitalanlegern auf sich aufmerksam machen, ohne jedoch in der Regel Erfolge
für ihre Mandanten zu erzielen. Denn Erfolge konnten wir dort meist nicht
entdecken, und oft finden sich nur landgerichtliche Urteile, die ab und an wohl
eher zufällig gewonnen wurden. Fragen Sie immer, wie ein solches Verfahren in
letzter Instanz ausgegangen ist. Sie werden viele Überraschungen erleben, wenn
Sie denn eine ehrliche Antwort erhalten. Wohlgemerkt: wir sprechen hier von
wenigen Kanzleien in Deutschland, die aber zahllose Kunden im
Kapitalanlagebereich vertreten.
Wir haben natürlich auch gefragt, wie es denn überhaupt
möglich ist, dass manche Anwälte fast täglich zahlreiche
Presseveröffentlichungen über immer neue Kapitalanlageprodukte im Internet
platzieren, bei denen Sie offenkundig noch kein Mandat haben. Hier sollte man
zunächst erwarten, dass der Rechtsanwalt in erster Linie die ihm übertragenen
Mandate bearbeitet. Offensichtlich gibt es aber Rechtsanwälte, die entweder
viel Zeit haben, weil sie keine Mandate erhalten oder ihre Mandate dann
schlampig bearbeiten, weil ihnen die Zeit fehlt, die sie lieber in vielfältige
Pressearbeit stecken.
Wie können Sie sich als Anleger nun vor solch Angeboten schützen? Wir haben versucht, Ihnen
hierzu einige Möglichkeiten an die Hand zu geben:
1. Jeder Anwalt behauptet von sich, seriös und erfolgreich
zu sein. Verschaffen Sie sich durch ein persönliches Gespräch einen Eindruck
von dem Rechtsanwalt, dem Sie Ihr Vertrauen schenken möchten. Ein seriös
tätiger Rechtsanwalt wird im Bereich des Kapitalanlagerechts ein erstes
persönliches Gespräch im Rahmen einer richtigen Beratung nicht nach 5-10
Minuten beenden oder ein solches gar ablehnen. In kurzer Zeit wird er Ihnen
sicher keine auf Ihren Fall zugeschnittene individuelle Beratung zu Teil lassen
werden können, jedenfalls nicht bei den üblichen komplexen Fragestellungen in
dem Bereich.
2. Bitte bedenken Sie immer, dass Ihr Fall individuell
gelagert ist. Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Rechtsanwalt Sie nicht
individuell berät, sollten Sie auf jeden Fall zu einem anderen Rechtsanwalt
gehen.
3. Wenn Sie einen hohen Geldbetrag (über 100.000 Euro und mehr)
investiert haben, sollten Sie durchaus überlegen, sich zunächst von zwei oder
drei Rechtsanwälten unabhängig beraten zu lassen, um dann zu entscheiden, wem
sie das Mandat erteilen. Eine Erstberatung ist in der Regel nicht teuer, und
eine erste Einschätzung der Möglichkeiten ist z.B. über den BSZ nach Zahlung
eines Förderbeitrages von 75,00 Euro sogar kostenlos. Dennoch empfehlen wir
auch hier durchaus auch noch eine weitere kostenpflichtige Beratung, gerade
wenn es sich um einen komplexen Fall handelt oder viel Geld auf dem Spiel
steht.
4. Ob eine Rechtsanwaltskanzlei erfolgreich ist, darf der
Anleger nicht daran messen, ob er ständig im Internet von dieser
Rechtsanwaltskanzlei Artikel liest, vor allem solche, in denen nur allgemeine
Aussagen zu Kapitalanlageprodukten getroffen werden, ohne das Erfolge für die
Mandanten erkennbar sind. Zu beachten ist, dass es viele Möglichkeiten im
Internet gibt, als Anwalt selbst Artikel einzustellen. In dem Sinne gilt meist:
Masse statt Klasse.
5. Anhaltspunkte für die Seriosität einer Anwaltskanzlei
finden Sie natürlich auch auf deren Homepage. Eine Kanzlei mit fünf oder zehn
Anwälten, die sich mit 200 oder 300 verschiedenen Anlageprodukten beschäftigt,
bei der angeblich stets eine große Vielzahl von Anlegern vertreten werden, kann
unseres Erachtens ihre Arbeit kaum seriös verrichten. Ein Anwalt wird nach
Mitteilung von uns befragter Anwälte im Kapitalanlagerecht meist kaum mehr als
200 Mandate im Jahr richtig und umfassend bearbeiten können. Gibt also eine
Kanzlei an, tausende von Anlegern zu vertreten, sollten Sie zumindest
nachfragen, wie viele Anwälte bei einem bestimmten Anlageprodukt die Mandanten
vertreten. Lassen Sie sich dabei auch die Namen der jeweiligen Anwälte nennen.
Weicht man Ihren Fragen aus oder beantwortet man diese nicht zufriedenstellend,
gehen Sie lieber zu einer anderen Kanzlei.
6. Vertritt eine Anwaltskanzlei bezüglich eines
Kapitalanlageproduktes nur ein oder zwei Mandaten, muss das nicht heißen, dass
das für Sie konkret ein Nachteil ist. Sie sind dort vielleicht viel besser
aufgehoben als bei einer Kanzlei, die erklärt, fünfhundert Mandanten in dem
Bereich zu vertreten, denn dann muss man die Befürchtung haben, dass Ihr
individueller Fall überhaupt nicht gesehen wird und damit automatisch die
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall erheblich schlechter werden, wenn Ihre Sache
dann nicht richtig bearbeitet wird.
Der BSZ bietet immer wieder durch von Anwälten selbst
verfasste Artikel Anlegern die Möglichkeit, sich über deren Kanzlei, Tätigkeit
und Erfolge kundig zu machen. Beachten Sie immer, dass die meisten Kanzleien
über Misserfolge nicht sprechen, die es aber bei jeder Kanzlei gibt, denn jeden
Prozess kann niemand gewinnen. Hat eine Kanzlei bei einem Produkt einen Prozess
gewonnen, aber 20 verloren, dann ist eine solche Information für Sie wichtig.
Der BSZ ist im Gegensatz zu praktisch allen
Interessengemeinschaften und Anlegerschutzvereinen nicht an eine konkrete
Anwaltskanzlei gebunden, sondern bietet Ihnen eine große Auswahl von
Rechtsanwaltskanzleien, von denen einige im Rahmen der öffentlichen Wahrnehmung
zu den besten in Deutschland zählen. Nutzen Sie über den BSZ die Möglichkeit,
einen ersten Kontakt zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei zu erhalten. Haben
Sie das Gefühl, dort nicht richtig aufgehoben zu sein, bietet Ihnen der BSZ
e.V. auch gerne eine Alternative an.
Denken Sie aber immer daran, dass eine seriös tätige
Rechtsanwaltskanzlei, die erfolgreich ist, sicherlich nicht mit günstigen
Gebühren etc. werben wird (so halten wir viele Erstberatungen für Minigebühren
für reine Lockangebote). Nur wenn der Anleger am Ende seinen Prozess gewinnt
(besser noch der Anwalt schon außergerichtlich erfolgreich ist), erhält er alle
Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet. Haben Sie den
falschen Rechtsanwalt, dann bringt es Ihnen auch nichts, wenn der im Vorfeld
"günstiger" gearbeitet hat, wenn Sie am Ende sämtliche Rechtsanwalts-
und Gerichtskosten in einem Prozessverfahren tragen müssen und vor allem ihr
Geld und ihren Schaden nicht zurückerhalten. Daher gilt: Geiz ist nicht immer
geil. Sie "Kaufen" nicht das gleiche Produkt, wenn Sie zu einem
Anwalt gehen, da der eine Anwalt vielleicht besser ist als der andere. Das
wirkt sich erheblich auf die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall aus.
Insoweit warnen wir abschließend auch vor manchen
dilettantisch angelegten "Sammelklagen", die es zum einen in
Deutschland nicht gibt und zum anderen in der Regel dazu dienen, für einige
Anwälte Mandate zu akquirieren, mit denen nur viel Geld verdient werden soll.
Die uns bekannten "Sammelklagen" haben alle zu einem großen
finanziellen Schaden für die Anleger, nicht aber für die Anwälte, die das
propagiert haben, geführt. Daher unser Rat: Lassen Sie lieber die Finger von
solchen Lockangeboten.
Fazit:
Für die geschädigten Anleger sind oft sofort konkrete
Maßnahmen erforderlich. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen die Aufnahme in eine
"BSZ® Interessengemeinschaft“ und eine entsprechende Prüfung durch die
BSZ® Vertragsanwälte. Geschädigte können
sich mit der BSZ®
Interessengemeinschaft
ausgewiesene
Anlage-Schutz-Experten leisten und somit Ihre Chancen wirkungsvoll
verbessern!
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Null- oder Spartarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette
verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch
durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Auf den BSZ® e.V.
Internetplattformen www.fachanwalt-hotline.eu
und www.rechtsboerse.de stellen viele Rechtsanwälte Beiträge zu den
Themen Anleger- und Verbraucherschutz und Kapitalanlagerecht ein. Betroffenen
Kapitalanlegern werden somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen
verschiedener Anwaltskanzleien an die Hand gegeben, auf denen sie ihre
Entscheidungen aufbauen können – ein Service, der in Deutschland unter den
Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die
Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich
sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf
kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V.
empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen
gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12. 2015 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.