Dienstag, Dezember 15, 2015

Sachwert Schmiede GmbH: Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.

Über das Vermögen des Sachwert Schmiede GmbH mit Sitz in Heddesheim wurde vom Amtsgericht Mannheim bereits mit Datum vom 05.11.2015 unter dem Az. 4 IN 896/15 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Anleger sollten Ihre Optionen überprüfen!


Die BaFin hatte der Sachwert Schmiede GmbH bereits mit Bescheid vom 21.09.2015 die unverzügliche Rückabwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben und die Rückabwicklung angeordnet.

Die Sachwert-Schmiede GmbH hatte von den Anlegern Darlehen erhalten, die diese dann in unterschiedlichen Formen in Sachwerte wie z.B. Edelmetalle, Immobilien, usw. investierte. Dies war nach Ansicht der BaFin ein unerlaubtes Einlagengeschäft.

Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB empfiehlt betroffenen Anlegern ausdrücklich, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Allein über das Insolvenzverfahren wird sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner der Schaden der Anleger sich nicht vollständig, sondern nur zu einem Bruchteil kompensieren lassen, auch wenn die BSZ e.V.-Anwälte Dr. Späth & Partner allen Anlegern empfehlen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird.

Anleger sollten nach Ansicht der Rechtsanwälte alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen, dazu zählt z.B. die Prüfung der eventuellen Haftung von Initiatoren und Prospektverantwortlichen, aber auch die eventuell in Betracht kommende Haftung der Vermittler der Anlage. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu:

„Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung unter Berücksichtigung der Anlageziele des Anlegers. Sollte dies nicht geschehen sein, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Auch die Initiatoren und Verantwortlichen könnten gem. § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 32 KWG den Anlegern persönlich zum Schadensersatz verpflichtet sein, weil hier unerlaubte Einlagengeschäfte betrieben wurden.“

Betroffene Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, und können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Sachwert Schmiede GmbH“ anschließen.

Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Sachwert-Schmiede GmbH.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=9d30d799f193da5cecf8ebe46a31c29c   

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Text gibt den Beitrag vom 15.12. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
drspä

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
tsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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